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Presseerklärungen

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Presseerklärung

 

50jähriges Jubiläum der Conterganstiftung:

Es wird Zeit, aufzuhören, die Vergangenheit schönzureden - Entschuldigung für die Vergangenheit gefordert!

 

Am 31.10.2022 jährt sich die Gründung der Conterganstiftung zum fünfzigsten Mal. Diese Stiftung ist anlässlich des Conterganskandals durch den Bund ins Leben ins Leben gerufen worden, nachdem ca. 10.000 Kinder durch das Medikament Contergan im Mutterleib geschädigt wurden und mit schweren und schwersten Missbildungen zur Welt gekommen sind. Viele Kinder wurden tot geboren oder verstarben kurz nach der Geburt.

Christian Stürmer, Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. und zugleich gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung erläutert: "Anstatt aber die Schädigungsfirma Grünenthal, welche `Contergan` hergestellt und vertrieben hat, hinsichtlich des angerichteten Schadens mit dem Bundes-Errichtungsgesetz der Stiftung für die Zukunft wenigstens zu einem Teil dauerhaft zu verpflichten, hat man das Gegenteil gemacht, nämlich sich weiter hinter diese Firma gestellt und sich sogar dahin verstiegen, mit § 23 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes anzuordnen, dass alle Ansprüche der Geschädigten gegen die Firma Grünenthal, deren Eigentümer und Angestellte erlöschen, so dass der Staat dadurch die alleinige Verantwortung übernahm."

Stürmer weiter: "Anstelle dann aber einen adäquaten Ausgleich zu gewähren, wurden die monatlichen Renten im Jahr 1972 in der Höchststufe lediglich auf 450 DM festgesetzt. Bis zum Jahr 2008 stiegen diese nur minimal auf Maximalrenten von monatlich 545 Euro an - für Leute ohne Arme und/oder ohne Beine. "Das bedeutet eine jahrzehntelange Unterversorgung", sagt Stürmer und führt aus: "Die Geschädigten wurden mit einem 'Butterbrot' zu den Sozialkassen geschickt. Vielen Geschädigten ging es jahrzehntelang finanziell wirklich schlecht."

Der Betroffenenvertreter Stürmer erklärt: "Diese Minirenten wurden dann zwar im Jahr 2008 verdoppelt, der eigentliche Paradigmenwechsel geschah aber erst im Jahr 2013, als der Deutsche Bundestag endlich Renten festsetzte, womit die schwer und schwerstgeschädigten Conterganbetroffenen ein selbstbestimmtes Leben zu führen in der Lage sind." Stürmer: "Da waren die Geschädigten aber schon jeweils über 50 Jahre alt!" „Noch heute empfinden es viele Geschädigte nach dem jahrzehntelangen Leid als Balsam, dass sich viele Abgeordnete damals bei den Betroffenen öffentlich entschuldigt haben. Was aber schlimm ist und was uns wirklich sauer macht, ist, dass die Exekutive, hierunter das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diesen Paradigmenwechsel alles andere als adäquat nachvollzogen hat", sagt Christian Stürmer und berichtet: "Gerade eben erst hat die Familienministerin Lisa Paus in einem öffentlichen Grußwort erklärt, dass der Staat `seiner Verantwortung über all die Jahre gerecht geworden` sei. Erst auf meine Intervention wurde das auf der Homepage der Stiftung eingestellte `Grußwort` still und leise ausgetauscht, was den jetzigen Inhalt aber auch trotzdem nicht viel besser macht: Die Behauptung, der umfassenden Verantwortungserfüllung ist jetzt zwar gestrichen, wird aber trotzdem weiter suggeriert, indem von Verdopplung, Vervierfachung und Versechsfachung der Renten die Rede ist, von welcher Rentenhöhe aus das geschah und wie lange die Geschädigten unterversorgt waren, wird dabei aber verschwiegen!" Christian Stürmer: "Auch bei der Stiftung erscheint es mir so, als würde man die Vergangenheit gerne als rosig darstellen. Leider war aber das Gegenteil der Fall!" Der Betroffenenvertreter abschließend: "Wir sind froh und dankbar, dass der Staar seinen Pflichten nunmehr gut nachkommt. Auch in der Stiftung geht man unter dem neuen Vorsitzenden erfreulich besser mit uns um. Man arbeitet transparent, gesprächsbereit und sehr oft einbeziehend. Niemand hat es eigentlich mehr nötig, die Vergangenheit schönzureden. Zum Umgang mit uns vor dem Jahr 2013 fehlt uns aber noch eine Entschuldigung der Bundesregierung, bzw. des zuständigen Ministeriums."

 

 

Pressekontakt:

Contergannetzwerk Deutschalnd e.V.

Vorsitzender: Christian Stürmer,

Tel.: 017670967290, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Zu den Grußworten der Bundesfamilienministerin, die auf der Homepage der Conterganstiftung veröffentlicht wurden:

- zum urspürglichen Grußwort zum 03.09. 2022...... bitte hier klicken...

- zum am 04.10.2022 abgewandelten und auf den Seiten der Conterganstiftung ausgetauschten Grußwort (jeweils ohne öffentlichen Hinweis) - bitte hier klicken...

 

 

 

 

Pressefoto ChristianStrmer

                                                                                                            Christian Stürmer

 

Pressefoto: http://www.contergannetzwerk.de/index.php/presseerklaerungen/68-pressezusatzinformationen-bilder/137-pressefoto.html

 

 

Christian Stürmer ist Jurist, Gründer und Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. Zudem hat ist er gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderter Menschen.und Vorsitzender des behinderungsspezifischen Netzwerkes der CDU Baden-Württemberg "Chancen für alle - Menschen mit und ohne Behinderungen".

 

 

 

 

 

 

 

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Die Conterganstiftung für behinderte Menschen hat mit einer E-Mail vom 4.3.2016 Dateien verschickt, die sämtliche spezifischen Bedarfe der Conterganbetroffenen, aufgegliedert nach Aktenzeichen (STC-Nummern), die jeweils insbesondere die beantragte Leistung, die hieraus resultierenden Kosten und die genehmigten Beträge, enthielten. Diese Dateien wurden unverschlüsselt gefesselt und ungesichert Versand so, sodass die von jeder Person, die im Besitz der Datei kommt, gelesen werden kann.

Dies hat Christian Stürmer, als Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung thematisiert, wonach er massivst unter Druck gesetzt wurde. er wurde nicht nur Insbesondere sollte er veranlasst werden, sogar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, dass er die weitere Thematisierung der E-Mail und der Anlagen unterlässt. Nach anwaltlicher Korrespondenz  erklärte die Stiftung, dass die Angelegenheit nun für sie erledigt sei. Dem widerspricht jedoch Christian Stürmer, vor allem, weil die Stiftung die von ihm als beleidigend empfundenen Äußerungen bisher noch nicht zurückgenommen hat und sich weigert, die mit der Abwehr der stiftungsseitigen Angriffe zusammenhängenden Anwaltskosten zu übernehmen. Außerdem ist mit nichts sichergestellt, dass die Conterganstiftung dererlei Datenschutzskandale unterlässt. Deshalb hat Christian Stürmer Klage eingereicht.

 

Zur Klageschrift von Christian Stürmer:

http://www.contergannetzwerk.de/media/kunena/attachments/42/KlageschriftStuermer.pdf

Freitag, 02 Dezember 2016 13:01
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Berlin/Ostfildern (ots) - Heute, am 28.11.16, findet im Familienausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu einer geplanten Änderung des Conterganstiftungsgesetzes statt. Mit diesem Gesetz soll es zwar zu einer gerechteren Aufteilung der vom Staat für die spezifischen Bedarfe der Conterganopfer jährlich zur Verfügung gestellten 30 Millionen Euro kommen. Andererseits aber soll diese Gelegenheit genutzt werden, die Stiftungsstrukturen nachhaltig zu verändern.

Hierbei wäre die Folge, dass die gewählten Vertreter der Conterganopfer im Stiftungsrat komplett aus der Mitgestaltung der Stiftung ausgeschlossen werden. Hierzu sagt der selbst contergangeschädigte Betroffenvertreter in der Conterganstiftung und Bundesvorsitzende des Contergannetzwerkes Christian Stürmer: "Die Stiftung wurde extra aufgrund einer Übereinkunft unserer Eltern, dem Staat und der Firma Grünenthal gegründet, damit wir auch mitbestimmen können.

Mit dem Errichtungsgesetz der Stiftung wurden wir enteignet, wonach unsere sämtlichen Ansprüche gegen die Firma Grünenthal, ihre Eigentümer und Angestellten zum Erlöschen gebracht wurden. Jetzt nach 44 Jahren möchte man uns den letzten Rest an Mitbestimmung nehmen." "Über die 161 Mio.EUR Stiftungsmittel entscheiden die 2 Damen des Vorstands alleine. Zudem befinden sie noch gleichzeitig über die Widersprüche gegen ihre eigenen Bescheide", so Werner Wittpoth, Stv. Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes und führt aus. "Zudem werden für Anwaltskosten Unsummen ausgegeben, wobei alleine für 2017 400.000 Euro eingestellt sind. Weiteres Geld wird für Studien und Gutachten aufgewandt, anstatt dieses Geld den Geschädigten zukommen zu lassen."

Stürmer und Wittpoth verstehen den Umgang mit den Betroffenen nicht, da die Geschädigten mit dem letzten Änderungsgesetz Renten erhalten, mit denen sie leben können. "Der vom Deutschen Bundestag mit dem 3. Conterganstiftungsänderungsgesetz vollzogene Paradigmenwechsel ist aber weder beim Familienministerium, noch bei der Conterganstiftung angekommen. Dieses autokratische Verhalten muss aufhören", so Stürmer weiter und ergänzt "Der Conterganskandal setzt sich fort!"

Rechtsexpertise Stürmer/Gesetzentwurf: http://ots.de/XZ4I3

Pressekontakt:

Contergannetzwerk Deutschland e.V.
Christian Stürmer
Telefon: 01727935325
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mittwoch, 30 November 2016 12:29
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    07.01.2013           

 


Presseerklärung
zur Vorenthaltung der Studienergebnisse
durch die Conterganstiftung für behinderte Menschen
gegenüber gewählten Betroffenenvertretern

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Das Contergannetzwerk Deutschland e.V. erinnert an die von 10 Conterganopferverbänden erhobene Forderung nach mehr Einbindung der Geschädigten und ihrer Interessenvertretungen in die Conterganstiftung für behinderte Menschen[1]:

 

Anlass hierfür ist,

 

dass die Conterganstiftung den gewählten Betroffenenvertretern im obersten Stiftungsorgan (Stiftungsrat) in einer entscheidenden politischen Phase zur Leistungsverbesserung für die Conterganopfer, die Ergebnisse der vom Deutschen Bundestag initiierten Studie über die Situation der Conterganopfer vorenthält und so eine qualifizierte Vertretung der Geschädigten beeinträchtigt:

 

 

Im Einzelnen:

 

Nach Jahrzehnten der Unterversorgung der Conterganopfer wurde durch das Gerontologische Institut der Universität Heidelberg, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages, eine wissenschaftliche Studie über die Versorgungslage der Conterganopfer erstellt.


Der Endbericht der Studie ist indessen fertig, am 22.12.2012 bei der Stiftung eingegangen und wird  - trotz mehrfacher schriftlicher und telefonischer Aufforderungen seit Mitte Dezember - den gewählten Betroffenenvertretern im aufsichtsführenden und Kontrollorgan der Stiftung (dem Stiftungsrat) bis heute, aufgrund einer Weisung des Vorstandes, vorenthalten.

 

Nach Eingang erhielten sowohl der Vorstand, das Ministerium und der satzungsmäßig nicht vorgesehene sog. Forschungsbeirat den Endbericht der Studie zugesandt. Den gewählten Betroffenenvertretern des Stiftungsrates, wohlgemerkt: oberstes Organ der Stiftung, wurden die Unterlagen bislang mit der Begründung verweigert, es müssten erst noch „kleinere Korrekturen“ vorgenommen werden.

 

Somit haben alle im Umraum der Stiftung Zugriff auf die Studienergebnisse nur die gewählten Betroffenvertreter aus dem Stiftungsrat nicht…..

 

Dies ist um so dramatischer, als am 17.1.2013 im Stiftungsrat über die Studie beraten werden soll, da hierzu am 1.2.2013 eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfolgen soll. In der Ausschusssitzung sollen gerade die von den Forschungsergebnissen bisher ausgeschlossenen Betroffenvertreter angehört werden.

 

Ich halte es für unmöglich,  so Christian Stürmer, gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat und Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. „dass wir uns bis zur Stiftungsratssitzung qualifiziert mit der wissenschaftlichen, 260 Seiten umfassenden Studie auseinandersetzen können.“

 

Es geht, so Stürmer weiter, darum, „dass jetzt die Chance einer Leistungsverbesserung für die Opfer besteht. Die Politik ist hierzu bereit. Wir sind äußerst schockiert und entsetzt, dass man uns in dieser entscheidenden Phase durch die Stiftung in dieser Weise behindert!“

 

Wenn diesmal besonders in der Wirkung desaströs, so ist ein solcher Umgang mit den Betroffenenvertretern im Stiftungsrat nicht untypisch. Gegen 3 Stimmen von Ministerienvertretern stehen 2 Stimmen von Betroffenen. Die Sitzungen werden regelmäßig vorab mit Mehr-heit als „nicht öffentlich“ deklariert, so dass es den Betroffenenvertretern nach § 6 der Satzung verboten ist, hierüber zu berichten. Sogar die Conterganopfer dürfen nicht informiert werden….

 

Wir ersuchen die Politik, der Bitte aus dem gemeinsamen Schreiben von 9 Conterganopferverbänden zu entsprechen und dafür zu sorgen, dass

 

- alle wesentlichen Conterganopferverbände in die Stiftungsarbeit mit einbezogen werden;

 

- die Mehrheit der Sitze in den Organen der Stiftung mit Conterganopfern besetzt werden – mindestens paritätisch (wobei bei Stimmgleichheit die Mehrheit der Conterganopfervertreter entscheidet);

 

- sichergestellt wird, dass die Beschlüsse der Stiftung, soweit dem nicht erheblich überwiegende andere Interessen entgegenstehen, veröffentlicht werden, bzw. veröffentlicht werden dürfen.

 

Contergannetzwerk Deutschland e.V.
durch: Christian Stürmer
Vorsitzender

 


[1] http://www.contergannetzwerk.de/forum/321-aus-der-Politik---%C3%B6ffentlich/19420-Conterganopferverb%C3%A4nde-fordern-Mehrheit-in-Conterganstiftung.html#23939

Sonntag, 06 Januar 2013 20:35
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  Presseerklärung zur "Schuld und Verantwortung der Firma Grünenthal"

Sonntag, 09 September 2012 17:09
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Presseerklärung

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2012 über die Beschwerde von Mitgliedern des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.

 

 

Donnerstag, 09 Juni 2011 02:00
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Presseerklärung

zur „Internationale Studie zu Leistungen und Ansprüchen thalidomidgeschädigter Menschen in 21 Ländern“ – erstellt von der Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper im Auftrag der Conterganstiftung für behinderte Menschen[1] 

 

Mittwoch, 21 März 2012 20:18
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