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Conterganstiftung setzt Betroffenenvertreter in seiner Amtsführung unter Druck

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Die Conterganstiftung für behinderte Menschen hat mit einer E-Mail vom 4.3.2016 Dateien verschickt, die sämtliche spezifischen Bedarfe der Conterganbetroffenen, aufgegliedert nach Aktenzeichen (STC-Nummern), die jeweils insbesondere die beantragte Leistung, die hieraus resultierenden Kosten und die genehmigten Beträge, enthielten. Diese Dateien wurden unverschlüsselt gefesselt und ungesichert Versand so, sodass die von jeder Person, die im Besitz der Datei kommt, gelesen werden kann.

Dies hat Christian Stürmer, als Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung thematisiert, wonach er massivst unter Druck gesetzt wurde. er wurde nicht nur Insbesondere sollte er veranlasst werden, sogar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, dass er die weitere Thematisierung der E-Mail und der Anlagen unterlässt. Nach anwaltlicher Korrespondenz  erklärte die Stiftung, dass die Angelegenheit nun für sie erledigt sei. Dem widerspricht jedoch Christian Stürmer, vor allem, weil die Stiftung die von ihm als beleidigend empfundenen Äußerungen bisher noch nicht zurückgenommen hat und sich weigert, die mit der Abwehr der stiftungsseitigen Angriffe zusammenhängenden Anwaltskosten zu übernehmen. Außerdem ist mit nichts sichergestellt, dass die Conterganstiftung dererlei Datenschutzskandale unterlässt. Deshalb hat Christian Stürmer Klage eingereicht.

 

Zur Klageschrift von Christian Stürmer:

http://www.contergannetzwerk.de/media/kunena/attachments/42/KlageschriftStuermer.pdf

Letzte Änderung am Freitag, 02 Dezember 2016 13:25
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