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Contergan – der Skandal setzt sich fort!

Contergan, mit dem Wirkstoff Thalidomid, wurde im Oktober 1957 von der Firma Grünenthal insbesondere auf den deutschen Markt gebracht. Grünenthal hat überdies verschiedene entsprechende Lizenzen an ausländische Hersteller vergeben. Von diesem Präparat „Contergan“ wurden weltweit ca. 10.000 Embryonen geschädigt. Hiervon waren in Deutschland ca. 7.000 Kinder betroffen, von denen heute noch ca. 2700 Personen leben. Indessen sind die Betroffenen Mitte 50 und leben großteils ohne Arme und/oder ohne Beine oder mit weiteren wesentlichen Behinderungen.

Der deutsche Staat hat sich im Conterganskandal zum Mitschädiger gemacht, indem er Contergannicht nur wider besserer Erkenntnis verspätet vom Markt genommen, sondern sämtliche Ansprüche gegen die Schädigungsfirma Grünenthal, mit § 23 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung der Conterganstiftung für behinderte Menschen, welche die Conterganrenten auszahlt, ausdrücklich zum Erlöschen brachte und es zuließ, bzw. durch sein Handeln bewirkte, dass die Conterganopfer damit weitgehend mittellos dastanden und über 50 Jahre bei den Sozialämtern um das Mindeste kämpfen mussten.

Nachdem entsprechend der Firma Grün­en­thal per Gesetz ihre Ver­­pflich­tungen er­lassen worden sind, braucht Grün­en­thal keinen Cent mehr zu zahlen, wes­halb nach einem Ur­­teil des Bun­­des­­ver­­fas­­sungs­­­ge­richts (BVerfGE 42,263) der Staat selbst in der Pflicht steht.

Con­ter­­gan­­ge­schä­­digte er­hielten bis zum 01.07.2008 je nach Schä­­di­­gungs­­­grad mo­nat­­liche Renten, von höchs­tens 545 Euro. In­­dessen avan­­cierte die Ei­­gen­tü­­mer­fa­­milie von Grün­en­thal zur dreißig reichsten Fa­­milie Deutsch­­lands. die es in den Jahr­­zehnten nach Stif­tungs­­­grün­­dung weder für nötig be­fand, freiwillige Zah­­lungen zu leisten oder sich zu ent­­schul­­digen. Erst der Con­tergan-Fern­­seh­­film "Eine ein­­zige Ta­blette" löste für die Con­ter­­gan­­ge­schä­­digten eine "kleine Re­vo­lu­tion" und Druck auf die Po­­litik und Grün­en­thal aus. Die Po­­litik "ver­­­dop­­pelte" eilig zum 1.7.2008 die Renten und auch Grün­en­thal er­­brachte eine "Spende" von 50 Mio. Euro.

Wäh­rend hier­nach die Con­ter­g­an­­renten 1127 Euro, wohl­­ge­­merkt: im Höchst­­satz, also im Schä­­di­­gungs­­­grad für Per­­sonen ohne Arme und/oder ohne Beine be­­tragen, wurden die 50 Mil­­lionen Euro aber nicht aus­­ge­­zahlt, son­­dern, auf Ver­­langen von Grün­en­thal, auf 25 Jahre ver­­­teilt, wo­nach ein Schwer­st­­ge­schä­­digter (z.B. keine Glie­d­­maßen) hiervon um­­ge­rechnet mo­nat­­lich 300 Euro und Per­­sonen ohne Arme oder ohne Beine, mit wei­teren we­­sent­­li­chen Be­hin­­de­rungen, mtl. rd. 191 Euro erhielt. Al­leine die Pfle­­ge­­kosten für eine Person, die weder Arme, noch Beine hat, betrugen rd. 12.000 Euro im Monat.

Erst im Jahr 2013 fand ein Paradigmenwechsel in der Behandlung der Geschädigten statt.

Nach über 50 Jahren der Unterversorgung der Geschädigten wurden erstmals im Jahr 2013 Renten zuerkannt, womit die Geschädigten weitgehend ein selbstbestimmtes Leben zu führen in der Lage sind. Dies bedeutete für die Conterganopfer ein Paradigmenwechsel in ihrer Behandlung durch den Staat, über den sie sich freuen und den sie sehr wohl ausdrücklich würdigen.

Allerdings bleiben eine Vielzahl von Problemen ungeklärt: Zum Beispiel ist die Versorgung der Personen, die sich jahrzehntelang aufopferungsvoll für den Staat um die Geschädigten gekümmert haben ungesichert. Während selbst im Sozialen Entschädigungsrecht, zum Beispiel für Impfgeschädigte und Soldaten, eine Hinterbliebenenversorgung vorgesehen ist, so drohen die Personen, die sich jahrzehntelang aufopferungsvoll für die Verpflichtungen des Staates gekümmert haben, oft auch keine Rentenansprüche aufbauen konnten, im Falle des Versterbens der Geschädigten, völlig unversorgt zurückzubleiben.

Die Geschädigten betrachten es überdies als tragisch, dass die Ministerialbürokratie den mit dem 3. Conterganstiftungsänderungsgesetz eingeleiteten Paradigmenwechsel des Gesetzgebers nicht nachvollzogen hat.

Nach wie vor werden die Geschädigten nicht „auf Augenhöhe“ behandelt, wies den ursprünglichen Übereinkünften gerecht wurde:

Angesichts der Mitschuld des Staates (er musste als letztes Land im gesamten EWR-Raum zum Erlass von Arzneimittelschutzgesetzen durch die Römischen Verträge gezwungen werden - vier Gesetzgebungsverfahren sind aufgrund des Einflusses der Pharmaindustrie gescheitert) wurde die Stiftung - als Schnittstelle zwischen Staat und den Geschädigten – etabliert.

In diesem Gesamtpaket der Vereinbarungen zur Stiftungslösung (Enteignung mit § 23 Abs. 1 Errichtungsgesetz, Einzahlung der 100 Millionen Euro der damaligen Contergankinder, die Grünenthal bereits geleistet hatte) war gleichsam das Versprechen enthalten, das die Geschädigten adäquat am Stiftungsgeschehen beteiligt werden. Warum auch sonst bräuchte man eine Stiftung? Diese Vereinbarungen werden bis heute nicht erfüllt!

Gerade die Strukturen, der im Kindesalter der Geschädigten, Anfang der 1970er Jahre gegründeten Stiftung bedürfen einer dringenden Demokratisierung und zwar in einer Weise, die nicht nur den Umgang mit den Geschädigten in der Vergangenheit ausreichend reflektiert, sondern selbstverständlich auch der unter dem Leitsatz zusammengefassten modernen Behindertenpolitik Rechnung trägt:

„Nichts ohne uns über uns“.

 

Contergannetzwerkes Deutschland e.V.

durch: Christian Stürmer

Vorsitzender

Letzte Änderung am Sonntag, 15 Januar 2017 21:34
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