Kompetenzzentren kommen !
Mit der anstehenden Gesetzesänderung ist vorgesehen, Kompetenzzentren für die gesundheitliche Versorgung in das Conterganstiftungsgesetz aufzunehmen. Damit erfüllt sich eine seit langen Jahren durch das Contergannetzwerk Deutschland e.V. und mich gestellte Forderung, was wir mit großer Freude zur Kenntnis nehmen.
zum Forderungskatalog des Contergannetzwerkes 2016 (vgl. Seite 17,ff.): http://www.contergannetzwerk.de/media/kunena/attachments/49/Forderungskatalog-Stand1509161.pdf