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Kabinet Nachrichten 27.11.2013
Behindertenpolitische Regelungen im Koalitionsvertrag
Berlin (kobinet) Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages durch Angela Merkel, Sigmar Gabriel und Horst Seehofer spielten behinderte Menschen wie so häufig in den letzten Monaten in der Politik zwar wieder keine Rolle. Nichts desto trotz hat H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 im Koalitionsvertrag eine Reihe von Vereinbarungen zur Behindertenpolitik gefunden, die dieser für die Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe zusammengestellt hat.
"Neben dem weiteren Ausbau barrierefreier Fahrgast- und Tarifinformationen werden wir ein Bahnhofsmodernisierungsprogramm mit einem verbindlichen Fahrplan zum barrierefreien Aus- und Umbau aller größeren Bahnhöfe vorlegen. Für kleinere Bahnhöfe und Haltepunkte wollen wir zusammen mit den Betroffenen geeignete, kostengünstige Lösungen entwickeln", heißt es beispielsweise auf Seite 45 im Koalitionsvertrag.
In Sachen Bundesteilhabegesetz finden sich im Koalitionsvertrag an verschiedenen Stellen Regelungen. Unter der Überschrift "Menschen mit und ohne Behinderung" geht es auf Seite 111 um die Reform der Eingliederungshilfe. Dort heißt es:
"Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht entwickeln
Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion brauchen einen sicheren gesetzlichen Rahmen. Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten.
Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen 'Fürsorgesystem' herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Im Interesse von Kindern mit Behinderungen und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können."
Zudem heißt es beispielsweise zum Thema "Starke Kommunen" auf Seite 10 des Koalitionsvertrages: "Mit einem Bundesteilhabegesetz wollen wir die Kommunen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung stärker als bisher finanziell unterstützen." Dass sich die Koalition mit der Wahl der Begriffe, ob es um ein Bundesteilhabegesetz oder ein Bundesleistungsgesetz geht, nicht ganz einig ist, zeigt eine Formulierung auf Seite 94 zur Handlungsfähigkeit in Bund, in Ländern und Kommunen. Dort heißt es: "Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten.
In Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es auf Seite 110 des Koalitionsvertrages: "UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen: Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen werden wir den Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln. Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im Alltag. Der leichtere Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unabdingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders berücksichtigen."
Die Zusammenstellung aller Auszüge zur Behindertenpolitik aus dem Koalitionsvertrag ist auf der Internetseite der Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe eingestellt.