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Kabinet-Nachrichten 15.11.2013
Berlin (kobinet) Die Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales wird sich morgen mit den Inhalten zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung befassen. Nach Informationen der Bundesvereinigung Lebenshilfe werden Andrea Nahles (SPD) und Ursula von der Leyen (CDU) die Gespräche leiten. Der Verband fordert im Vorfeld der Verhandlung, dass mit einem Bundesteilhabegesetz die Leistungen für behinderte Menschen verbessert werden.
Das Bundesteilhabegesetz soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern und die Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Es soll überdies die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ablösen. Bislang ist die Eingliederungshilfe ein Teil der Sozialhilfe und wird nur bei fehlender eigener finanzieller Leistungsfähigkeit vom Staat übernommen, heißt es in einer Presseerklärung der Bundesvereinigung Lebenshilfe im Vorfeld der Verhandlungen. "Leistungen zur Teilhabe, auf die Menschen mit Behinderung zur Wahrnehmung ihrer Menschenrechte einen Anspruch haben, sind unabhängig vom individuellen Einkommen zu zahlen. Diese Leistungen sind in der Sozialhilfe falsch", erklärte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla Schmidt. Außerdem fordert die Lebenshilfe, dass Menschen mit Behinderung endlich nicht mehr nach Kostenerwägungen in eine bestimmte Wohnform gezwungen werden. Die Leistungen des Bundesteilhabegesetzes müssten deswegen so ausgestaltet werden, dass behinderte Menschen frei wählen können, wo sie wohnen möchten, ob in der eigenen Wohnung, in einer unterstützten Wohngemeinschaft oder im Wohnheim. Die Lebenshilfe fordert auch, dass im Bundesteilhabegesetz die Struktur für eine unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung geschaffen wird.
Der Bund hatte im Jahr 2012 angekündigt, sich künftig an den bislang 14,4 Milliarden Euro zu beteiligen, die zurzeit die Kommunen für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Sozialhilfe ausgeben. "Nun kommt es darauf an, dass die Koalitionäre sich entscheiden, nicht nur eine Reform zur Kostenverschiebung zwischen Bund und Kommunen anzugehen, sondern die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in Deutschland zu verbessern", heißt es vonseiten der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Der Verband verweist auf den Formulierungsvorschlag eines Bündnisses von Behindertenverbänden für die Koalitionsverhandlungen, das dieses an die Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales geschickt hat. Der Formulierungsvorschlag lautet:
"In Zusammenarbeit mit den Ländern soll zu Beginn der Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz außerhalb der Sozialhilfe verabschiedet werden, das sich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Dabei sollen die Hilfen für behinderte Menschen einkommens- und vermögensunabhängig sowie bedarfsdeckend gestaltet, ein Bundesteilhabegeld eingeführt und Expertinnen und Experten behinderter Menschen und ihrer Verbände intensiv und frühzeitig am Gesetzgebungsprozess beteiligt werden."