Niedersachsen: Hilfsmittel-Vertrag mit BKK Mobil-Oil
Der Apothekerverband Niedersachsen hat sich mit der Betriebskrankenkasse (BKK) Mobil Oil auf einen Vertrag zur Lieferung von Hilfsmitteln geeinigt. Dies gab der Verband in einer Pressemitteilung bekannt. Es sei gelungen, «mit dieser Vereinbarung eine solide Grundlage für eine zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung» der Versicherten zu schaffen. Auch sei vereinbart worden, Null-Retaxationen auf wenige Fälle zu beschränken. Der Vertrag tritt zum 1. August 2012 in Kraft, bis dahin gilt eine Übergangsvereinbarung.
Seit 2007 können Krankenkassen für Hilfsmittel, wie orthopädische Anfertigungen oder Verbandmittel, Lieferverträge mit selbst gewählten Dienstleistern schließen. Die Versicherten sind dann an diese Anbieter gebunden. Neben Herstellern können auch Apotheken solche Verträge aushandeln und Hilfsmittel zu den Konditionen der jeweiligen Kasse liefern.
BKK-Mobil-Oil-Versicherte in Niedersachsen können ihre Hilfsmittel nun in der wohnortnahen Apotheke erwerben. Für Versicherte anderer Kassen gilt dies nicht immer. Häufig müssten Apotheker für Hilfsmittel eine Zuzahlung von ihren Kunden verlangen, wenn deren Versicherung mit einem anderen Dienstleister einen sehr niedrigen Preis verhandelt hätte, erklärt Jürgen Zörner, Apotheker im niedersächsischen Munster. Dies sei eine «bedenkliche, eigentlich unerträgliche Entwicklung für alle, Versicherte und Apotheken». Sie führe zu schlechterer Versorgung und einer Kostenüberwälzung auf den Patienten. Einigen Krankenkassen sei ein niedriger Preis wichtiger als eine «schnelle, qualitativ hochwertige und vertrauensvolle Versorgung des Patienten.» (ah)
Quelle:
www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=42531&type=0
LG
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