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THEMA: Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 09 Jan 2010 12:14 #9405

  • Christian Stürmer
Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, mit der Entscheidung bezüglich der Hartz IV-Sätze für Kinder ein neues Grundrecht auf EXistenzminimum, hergeleitet aus dem Sozialsstaatsprinzip und der Würde des Menschen, festzuschreiben. Dies könnte sehr wohl auch Auswirkungen auf unser Anliegen haben.

Die vorgenannte Entscheidung steht, wie man hört, unmittelbar bevor......
www.bild.de/BILD/politik/2010/01/09/hart...erechnet-werden.html

An dieser Stelle mache ich die Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaft "Verfassungsbeschwerdeverfahren" darauf aufmerksam, dass ich für Mörz eine Sitzung einberufen möchte (2. oder 4. Samstag im März).

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 01 Feb 2010 19:24 #10174

  • Christian Stürmer
Urteilsverkündung am 09.02.2010

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 01 Feb 2010 21:28 #10176

  • Taxaner
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Mich würde mal interessieren wann diese Klage eingereicht wurde, bezüglich der typischen "Laufzeit" von solchen Verfahren.
Noch lebe ich.

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 01 Feb 2010 21:56 #10179

  • Boncu
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Also, um's mal sarkastisch zu formulieren : Hartz IV ist jetzt seit 5 Jahren in Kraft - damit ist dann wohl die Obergrenze der Laufzeit abgesteckt ...

Boncu

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 01 Feb 2010 22:29 #10180

  • Christian Stürmer
Na, dann mal zur Überraschung alle Aktenzeichen: der Hartz IV-Verfahren.....

1 BvL 1/09
1 BvL 3/09
1 BvL 4/09


Alle Verfahren wurden im Jahr 2009 dem Bundesverfassungsgericht eingereicht - von anderen Gerichten zur Überprüfung der Konformität mit der Verfassung vorgelegt....

Am 20. Oktober 2009 war mdl. Verhandlung.....

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 01 Feb 2010 22:38 #10181

  • Taxaner
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Daraus könnte man dann glatt die "Hoffnung" ableiten das sich im Jahre 2010 in Sachen Contergan noch etwas tun/weiterbewegen könnte.
Noch lebe ich.

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 02 Feb 2010 17:19 #10216

  • mbs
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In welchem Zusammenhang soll es Einwirkungen auf die Verfassungsbeschwerden haben ??

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 02 Feb 2010 18:01 #10217

  • Christian Stürmer
Es wird wohl ein neues Grundrecht auf "Existenzminimum" begründet - hergeleitet aus dem Sozialstaatsprinzip und der Würde des Menschen. Hierzu müssten dann Leitsätze aufgestellt werden.. Und diese Leitsätze wären auch in unserem Verfahren interessant. Diese würden sich zwar auf die Frage richten, was der Staat aus Sozialgründen mindestens zahlen muß. In unserem Fall müsste dann später in einem weiteren Schritt gefragt werden, was muß der Staat aus sozialen Gründen und als Haftungsnachfolger und ggf. aus eiigener Schuld zahlen.......

Damit kann gesagt werden, dass ein Grundrecht auf "Exisitenzminimum" ein Schritt in die richtige Richtung wäre......

Wohlgemerkt aber: Wie die Abstimmungen im Senat gelaufen sind, wie weit man sich hat durchringen können, wird sich erst am 9.2. erweisen - fernsehübertragen, garantiert z.B. auf Phoenix........ Rechtspolitisch ein Superereignis!

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 03 Feb 2010 17:28 #10237

  • erniebert
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Hallo,ich kenne mich in dem juristischen Bereich überhaupt nicht aus.Gibt es da ein Buch,welches nicht nur Contergan betreffend ,sondern ganz allgemein einen Überblick bietet,auch mit Erklärungen zu Fachbegriffen?Das ist sicherlich ein ganz spannendes Thema.L G Dagmar :thanks:

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 06 Feb 2010 23:52 #10348

  • joeyputz
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Christian Stürmer schrieb:
...Wohlgemerkt aber: Wie die Abstimmungen im Senat gelaufen sind, wie weit man sich hat durchringen können, wird sich erst am 9.2. erweisen - fernsehübertragen, ...


Es wird am 09.02.2010 ab 09.55 Uhr in einer Sondersendung auf ARD übertragen.

http://www.wunschliste.de/news/6762

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 06 Feb 2010 23:55 #10349

  • Christian Stürmer
Auf Phoenix ganz sicher auch. Das ConterganNetzwerk ist live dabei....

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 08 Feb 2010 14:37 #10393

  • mbs
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Christian Stürmer schrieb:
Auf Phoenix ganz sicher auch. Das ConterganNetzwerk ist live dabei....




:Hi ya: Ja auf Phoenix LIVE ab 9:55 Uhr.

Sorry :Embarrassed:

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 08 Feb 2010 14:46 #10394

  • Boncu
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mbs schrieb:
Christian Stürmer schrieb:
Auf Phoenix ganz sicher auch. Das ConterganNetzwerk ist live dabei....




:Hi ya: Ja auf Phoenix LIVE ab 9:99 Uhr.


Hat die Stunde jetzt 100 Minuten? Na ja, dann haben wir ja jetzt alle 65% mehr vom Leben ...


Boncu :schilder_40:

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 21 Feb 2010 19:18 #10917

  • mbs
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FRAGE ???

Kann mein Sohn (19J.) gegen den Bescheid zu HarzIV ( Famlilienangehöriger unter 25 J.) Wiederspruch einlegen.

Ich bekomme Rente und (aufgestockte) Grundsicherung. Mein Sohn macht eine Ausbildung und ihm wird das Azubi-Geld angerechnet bzw. Abgezogen vom Bedarftssatz. Da mein Sohn bei mir lebt (ohne ihn wäre ich total aufgeschmissen) muss er Harz IV beantragen. Das Sozialamt zahlt nur meine GANZE Miete wenn er nicht mehr bei mir wohnt.

Kann mir jemand weiter helfen.
Wiederspüche müssen doch begründet sein.

LG Britta

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 21 Feb 2010 19:35 #10921

  • Christian Stürmer
Es geht darum, dass Deinem Sohn sein Azubi-Geld vom Hartz IV angerechnet bekommt?

Entscheidung des BVerfG bzgl. Hartz IV für Kinder im Februar 21 Feb 2010 20:55 #10922

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Christian Stürmer schrieb:
Es geht darum, dass Deinem Sohn sein Azubi-Geld vom Hartz IV angerechnet bekommt?



Teilweise !!! Weil er bei mir wohnt MUSS er die HÄLFTE der Miete tragen:::SAGT DAS SOZIALAMT, weil von dort wird meine EU-Rente aufgestockt.

ALSO Muss er HARTZ IV beantragen. Wenn ich ihn abmelden würde, müsste das Sozi die ganze MIETE bezahlen.

Für ESSEN bekommt er ja sowieso nix.

Dagegen muss man doch Klagen können.
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