A+ A A-
Willkommen, Gast
Benutzername Passwort: Angemeldet bleiben:

Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentner?
(1 Leser) (1) Gast
  • Seite:
  • 1

THEMA: Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentner?

Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentner? 04 Sep 2022 21:30 #49540

  • Stefan Hirsch
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Das Böse bleibt nicht für immer
  • Beiträge: 841
  • Punkte: 2230
  • Honor Medal 2010
Rentner waren von der Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgeschlossen. Doch im 3. Entlastungspaket sollen sie den Energiebonus nun erhalten.
Update vom 4. September 2022, um 13:09 Uhr: Nachbesserung im 3. Entlastungspaket: Nach wochenlanger Kritik sollen jetzt auch Rentnerinnen und Rentner von der Energiepauschale profitieren. Darauf hat sich die Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) nach stundenlangen Verhandlungen geeinigt. Zum 1. Dezember soll es demnach eine einmalige Auszahlung von 300 Euro geben. Studierende und Auszubildende sollen die Energiepreispauschale ebenfalls erhalten. Sie bekommen einmalig 200 Euro auf das Konto überwiesen. Zuvor war die Energiepreispauschale von 300 Euro nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen. Alle wichtigen Ergebnisse rund um die Entscheidung im Koalitionsausschuss zum dritten Entlastungspaket erfahren Sie in unserem Überblick.Energiepreispauschale: Wie Rentner die 300 Euro der Einmalzahlung im 3. Entlastungspaket bekommen Erstmeldung vom 28. Juli 2022, 19:40 Uhr: Berlin – Wie erhalten auch Rentner die Energiepreispauschale? Denn die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro aus dem Entlastungspaket 2022 ist schließlich nur für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland als Hilfe gegen die derzeit explodierenden Energiepreise gedacht. Doch da die meisten Menschen im Ruhestand nicht steuerpflichtig sind, fallen Rentner bei der Auszahlung der Energiepauschale schlicht durchs Raster. Es gibt aber einen einfachen – und legalen – Trick, mit dem auch Rentner an die Einmalzahlung kommen.Die 300 Euro-Energiepreispauschale (EPP) rückt für rund 44 Millionen Menschen in Deutschland immer näher. Denn ab September soll das Geld allen Erwerbstätigen, Selbstständigen und Gewerbetreibenden über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers einmalig ausgezahlt werden. Somit sind Rentner bei der Einmalzahlung der Energiepauschale eigentlich außen vor. Dennoch gibt es auch für Rentnerinnen und Rentner Möglichkeiten an den Energiebonus zu kommen.

Wer bekommt die Energiepauschale 2022?
Die Energiepreispauschale (EPP) erhalten im September 2022 alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, pauschalbesteuerte Minijobber, kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte, Gewerbetreibende und Selbständige.

Selbstständige erhalten dabei einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung – das Geld wird ihnen also nicht separat ausgezahlt.Doch gibt es einen recht simplen Trick, mit dem auch Rentner an das Energiegeld in Höhe von 300 Euro kommen können. Da neben Vollzeit-Angestellten – entgegen der ersten Ankündigung – auch 450-Euro-Minijobber und kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte die Energiepauschale erhalten, tut sich in der Folge ein Schlupfloch für Rentner auf.Um die Energiepreispauschale als Rentner zu erhalten, ist also keine lange Anstellung vonnöten. Ein kurzes Arbeitsverhältnis in Privathaushalten als Gärtner, Pflegekraft oder Kinderbetreuer reicht vollkommen aus, um die Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Der Arbeitgeber darf dabei laut Bild auch ein naher Verwandter sein, nur der Ehepartner wird von dieser Regelung ausgeschlossen.
Stefan
Folgende Benutzer bedankten sich: werner
  • Seite:
  • 1
Moderatoren: admin, werner
Ladezeit der Seite: 0.19 Sekunden

Wir in Sozialen Netzwerken

FacebookMySpaceTwitterDiggDeliciousStumbleuponGoogle BookmarksRedditNewsvineTechnoratiLinkedinMixxRSS Feed
@ Contergannetzwerk Deutschland e.V. - alle Rechte vorbehalten!

Register

User Registration
or Abbrechen