Bis 2025 ist die Rente sicher. Für die Zeit danach hat sich die Rentenkommission der Bundesregierung Gedanken gemacht – und jetzt ihren Abschlussbericht erstellt. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick.
Die Rentenkommission der Bundesregierung schlägt ein Reformpaket vor, um die Rente zukunftsfest zu machen – aber keinen grundlegenden Umbau etwa mit einem höheren Renteneintrittsalter. Das seit Jahrzehnten bewährte System solle angepasst und verändert, aber "nicht vom Kopf auf die Füße" gestellt werden, heißt es in dem Abschlussbericht der Kommission.
Der Bericht liegt der Nachrichtenagentur dpa vor, zuvor hatte der "Spiegel" über das Papier berichtet. Die Empfehlungen für die Zeit nach 2025 sollen am Freitag an Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) übergeben werden.In dem Bericht stellt die Kommission fest: "Die demografische Entwicklung wird zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung in der gesetzlichen Rentenversicherung führen." Für die nächsten Jahrzehnte müsse deshalb das "Finanzierungsgefüge" neu justiert werden. Ein "dauerhaft verlässlicher Generationenvertrag" verlange eine ausgewogene finanzielle Beteiligung aller – der Beitragszahler, der Steuerzahler und der Rentner.
Beitragssätze zwischen 20 und 24 Prozent Konkret solle der Mechanismus mit sogenannten Haltelinien für das Rentenniveau und den Beitragssatz über 2025 hinaus fortgeführt werden. So solle das Sicherungsniveau – also das Verhältnis einer gesetzlichen Standardrente nach 45 Beitragsjahren zu den Löhnen – in einem Korridor zwischen 44 und 49 Prozent liegen. Beim Beitragssatz wird ein Korridor zwischen 20 und 24 Prozent empfohlen.Für die Zeit bis 2025 hatte der Bundestag bereits ein Rentenpaket beschlossen. Es schreibt das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent fest. Der Beitragssatz soll bis dahin die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Derzeit liegt er bei 18,6 Prozent.
Die Kommission war 2018 eingesetzt worden, ihr gehören Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften, Wissenschaftler und Fachpolitiker der Großen Koalition an. Heil hatte deutlich gemacht, noch in dieser Wahlperiode gesetzliche Weichenstellungen auf Basis der Empfehlungen auf den Weg bringen zu wollen. Im Blick der Kommission stehen die Jahre von 2025 bis 2060.
Eintrittsalter soll bei 67 Jahren bleiben
Eine Festlegung für eine höhere reguläre Altersgrenze für den Zugang zur Rente traf die Kommission nicht – sie steigt bis 2031 bereits schrittweise auf 67 Jahre. Man sei nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss gekommen, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht über eine weitere Anhebung über 67 Jahre hinaus entschieden werden solle.
Vielmehr solle 2026 ein neuer "Alterssicherungsbeirat" eine Einschätzung abgeben. Die Kommission empfiehlt außerdem, alle sinnvollen Maßnahmen zu ergreifen, damit Beschäftigte länger in Arbeit bleiben können.
Allerdings gibt es im Bericht Sondervoten von Mitgliedern der Kommission, etwa gegen eine als zu niedrig empfundene Untergrenze des Rentenniveaus oder die Entscheidung, nicht eine Anhebung des Renteneintrittsalters zu empfehlenPrivate und betriebliche Altersvorsorge soll attraktiver werden Zu einer möglichen Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung heißt es in dem Bericht, einer nachhaltigen Finanzierung diene dies voraussichtlich eher nicht. Es könnte zwar Entlastung bringen, dem stünden langfristig aber hohe zusätzliche Rentenleistungen gegenüber. Damit die Rentenkassen ein dickeres Finanzpolster haben, wird in dem Bericht auch eine höhere Mindestrücklage vorgeschlagen.Die private und betriebliche Altersvorsorge solle attraktiver gemacht werden, da der aktuelle Zustand "in vielfacher Hinsicht nicht zufriedenstellend" sei. So sollten Förderungen verstärkt werden.Um bei Riester-Verträgen Kosten zu senken, sollten auf einer staatlichen Online-Plattform alle Produktangebote ohne Vertriebskosten in standardisierter Form eingestellt werden können. Der Staat solle sich zudem die Möglichkeit offen halten, mit öffentlichen Trägern ein Standardvorsorgeprodukt anzubieten.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
Damit werde Rentnern das Versprechen einer Teilhabe an der Wohlstandsentwicklung gegeben und die Belastung der Beitragszahler begrenzt. Solche verbindlichen Haltelinien sollten künftig jeweils sieben Jahre gelten – die erste Festsetzung gelte also für den Zeitraum von 2026 bis 2032.