Der Pharmahersteller Puren Pharma ruft zahlreiche Medikamente zurück – darunter Ibuprofen und Blutdrucksenker. Grund sind falsche Angaben auf den Packungsbeilagen.Das Münchner Arzneimittelunternehmen Puren Pharma hat 235 Chargen mit Medikamenten zurückgerufen. Die Texte der Beipackzettel entsprachen nicht den Vorschriften, wie die Regierung von Oberbayern am Freitag mitteilte. Dies sei bei einer anlassbezogenen Inspektion im Dezember aufgefallen. Die Firma veröffentlichte eine Liste mit den betroffenen Medikamente auf ihrer Homepage, darunter sind das Schmerzmittel Ibuprofen und der Blutdrucksenker Candesartan. Zuerst hatte der "Spiegel" darüber berichtet.
Atorvastatin PUREN (Filmtabletten)
Candesartan PUREN (Tabletten)
Candesartan-comp PUREN (Tabletten)
Diclo-Divido (Retardkapseln)
Docetaxel Aurobindo (Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung)
Finasterid PUREN (Filmtabletten)
Fluvastatin PUREN (Retardtabletten)
Ibuprofen PUREN (Granulat)
Lansoprazol Aurobindo (magensaftresistente Hartkapseln)
Levetiracetam PUREN (Filmtabletten)
Levodopa/Carbidopa/Entacapon PUREN (Filmtabletten)
Oxaliplatin Aurobindo (Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung)
Oxycodonhydrochlorid PUREN (Hartkapseln)
Oxycodonhydrochlorid PUREN (Retardtabletten)
Oxycodon-HCl/ Naloxon-HCl PUREN (Retardtabletten)
Quetiapin PUREN (Filmtabletten)
Topiramat PUREN (Filmtabletten)
Grund für den Rückruf sei unter anderem die nicht aktualisierte Packungsbeilage "hinsichtlich Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen und Nebenwirkungen für den Patienten". Auch der Hinweis zur "Überdosierung und einer Nebenwirkung für den Patienten" ist in den Packungsbeilagen mancher Medikamenten nicht aktualisiert worden, teil das Unternehmen auf seiner Seite mit. Puren Pharma gehört nach eigenen Angaben zur indischen Aurobindo-Gruppe und ist spezialisiert auf Generika, also wirkstoffgleiche Kopien von Medikamenten. Solche Firmen werden in der Regel alle zwei Jahre überprüft, so die Regierung von Oberbayern.
. (Quelle: Hersteller)
Ibuprofen der Firma Puren: Die Texte der Beipackzettel, der zurückgerufenen Chargen entsprachen nicht den Vorschriften