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Gericht weist Klagen von Contergan-Geschädigten ab.
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THEMA: Gericht weist Klagen von Contergan-Geschädigten ab.

Gericht weist Klagen von Contergan-Geschädigten ab. 09 Jul 2019 17:56 #46089

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www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pres.../14_190709/index.php
Gericht weist Klagen von Contergan-Geschädigten auf Entschädigung von Gefäßschäden ab
Das Verwaltungsgericht Köln hat Klagen von Contergan-Geschädigten gegen die Conterganstiftung auf Anerkennung so genannter Gefäßschäden mit vier heute verkündeten Urteilen abgewiesen. Damit blieben die Kläger, deren Mütter während der Schwangerschaft das Präparat mit dem Wirkstoff Thalidomid eingenommen hatten, mit ihren auf die Gewährung höherer Leistungen gerichteten Begehren ohne Erfolg.

Die Kläger erhalten aufgrund von orthopädischen Schäden und anderen körperlichen Fehlbildungen Leistungen aus den Mitteln der Conterganstiftung. Mit ihren Klagen wollten sie erreichen, dass neben diesen bereits anerkannten Schäden auch Gefäßschäden entschädigt werden. Dazu gehören etwa fehlende Blutbahnen oder verlagerte Nervenbahnen. Die Kläger sind der Auffassung, auch diese Gefäßschäden seien dadurch verursacht worden, dass ihre Mütter Ende der 1950er/Anfang der 1960er Jahre Contergan eingenommen hätten.

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass zwar nicht nur die in der so genannten medizinischen Punktetabelle zum Conterganstiftungsgesetz bereits genannten Schadensbilder zu einer Entschädigung führten, sondern eine Erweiterung möglich sei. Allerdings fehlten derzeit zureichende Erkenntnisse zur Wirkung des Wirkstoffs Thalidomid auf die embryonale Entwicklung. Eine gesicherte Grundlage bestehe nur in Bezug auf die allgemeine Wirkung des Stoffs, dem in der Tumorbekämpfung hemmende Wirkungen zugeschrieben würden. Um diese Erkenntnislücke zu schließen, habe die Conterganstiftung eine so genannte Gefäßstudie angestoßen, um zu ermitteln, ob Gefäßanomalien in der Gruppe der Contergan-Geschädigten signifikant häufiger auftreten als in der Gesamtbevölkerung. Die Stiftung sei damit zunächst ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht geworden. Schwierigkeiten bei der Gestaltung des Studiendesigns und der Gewinnung einer ausreichenden Zahl von Probanden seien ihr nicht anzulasten und könnten nicht zur Folge haben, dass eine Leistung „auf Verdacht“ zu gewähren sei. Da die Stiftung in der mündlichen Verhandlung nachvollziehbar den Fortschritt der Vorarbeiten zur Studie dargestellt habe, sah das Gericht auch keinen Anlass für eine eigene Beweiserhebung, etwa durch Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, mit dem die angesprochenen statistischen Daten ohnehin nicht zu gewinnen seien.

Teilweise scheiterten die Klagen auch daran, dass ein vorangegangenes gleichgelagertes Antragsverfahren bestandskräftig abgeschlossen war und nach Überzeugung des Gerichts kein Anlass für ein Wiederaufgreifen bestand, dass sich die geltend gemachten Gefäßschäden nach den Feststellungen von Sachverständigen im Rahmen natürlicher Normvarianten bewegten oder aber dass sie im Zusammenhang mit anderen Schädigungen bereits als abgegolten anzusehen seien.

Gegen die Urteile kann jeweils ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Aktenzeichen: 7 K 5034/16, 7 K 9909/16, 7 K 9912/16 und 7 K 2132/17.

Gericht weist Klagen von Contergan-Geschädigten ab. 10 Jul 2019 10:29 #46090

  • Tom 61
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Das war vornherein zu erwarten, dass das Gericht diese Klagen abweist.

Gericht weist Klagen von Contergan-Geschädigten ab. 21 Jul 2019 23:35 #46109

  • WerBo
Leider liegen die Urteilstexte noch nicht im Internet vor, deshalb kann man auch wenig dazu sagen.
Ein Teilsatz klingt so, als hätte jemand die Klagefrist versäumt und wollte das jetzt sozusagen hintenrum versuchen.

Gericht weist Klagen von Contergan-Geschädigten ab. 22 Jul 2019 09:28 #46110

  • Tom 61
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Webo, siehe das Vorbericht von Werner, da sind ausführliche Bericht über das Gerichtsurteil.

Gericht weist Klagen von Contergan-Geschädigten ab. 22 Jul 2019 17:48 #46111

  • WerBo
Tom 61 schrieb:
Webo, siehe das Vorbericht von Werner, da sind ausführliche Bericht über das Gerichtsurteil.


Leider nein, mit Ausnahme der Annahme ( des Gerichts ), dass die Stellungnahme der Stiftung zutrifft. Die hat übrigens nur geagt, dass das Ganze erforscht wird, nicht, dass allgemein und Überhaupt nichts dran sei. Das halte ich natürlich für Prozeßtaktik, denn eine bockige Stiftung hat bisher einige Niederlagen einstecken müssen.

Gericht weist Klagen von Contergan-Geschädigten ab. 28 Jul 2019 18:03 #46121

  • WerBo
Tom 61 schrieb:
Das war vornherein zu erwarten, dass das Gericht diese Klagen abweist.


Wenn sich im Zuge der Gefäßstudie herausstellt, dass die Thematik unterschätzt wurde, liegt eine neue Sachlage vor, und die Klagen können noch mal erhoben werden.
Wer die Kläger unterstützen möchte, geht also zu Studie.

Gericht weist Klagen von Contergan-Geschädigten ab. 02 Aug 2019 17:00 #46182

  • Tom 61
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Webo, nach Deutschem Recht muss es erstmal das beweisen ob ein Gefässschaden vorliegt, den konnten Kläger-/-rinnen aktuell nicht belegen.
Es ist ja logisch das bei Verdacht von einem Gericht abgewiesen wird und ich finde diese Klagen sei sehr unprofessionell vorgegangen und schlecht vorbereitet. Es reicht ein paar wichtige Argumente von der Conterganstiftung aus um das Gericht davon zu überzeugen und diese Kläger-/ -innen zu überrumpeln - deshalb die Abweisung der Klagen war die logistische Konsequenz. In diesem Fall werde ich diese Klagen nicht stützen und diese Alleingänge von Klägern sehe ich das sehr kritisch, denke ich sollte man das vorher mit dem Betroffenenvertreter abklären ob es mit Klagen sinnvoll ist oder nicht. Dafür sind die Betroffenenvertreter von uns gewählt und sind Ansprechpartner für uns alle zur Verfügung.
Ich warte erstmal ab, zu welchem Ergebnis das Gefäßstudie führt und wenn es tatsächlich dies von Thalidomid verursacht sein sollte, kommt die Stiftung drumherum nicht vorbei und muss dies als Schäden anerkennen. Somit erübrigt sich mit neuen Klagen.
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