Ich wünsche Euch allen ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins Neue Jahr und ein 2018, mit maximaler Gesundheit, Erfolg und Freude!
Das jetzt bald vergangene Jahr 2017 war oft davon geprägt, dass sich die einzelnen Geschädigten in ihren persönlichen Unräumen, auf ihre spezifischen Behinderungen zugeschnitten, eingerichtet haben. So auch ich.
Allerdings gibt es noch viel zu tun:
Im Neuen Jahr wird es ganz wesentlich darum gehen, die Beteiligung von uns Conterganopfern an unserer Stiftung sicher zu stellen Hierbei ist ein exorbitantes Tauziehen mit dem BMFSFJ vorhersehbar. Diese Phase der Auseinandersetzungen entscheidet darüber, ob wir zu bloßen Fürsorgeobjekten degradiert werden oder man uns "auf Augenhöhe" in unseren Angelegenheiten begegnet.
Ich werde dafür kämpfen, dass es aufhört, dass wir beiden Betroffenenvertreter durch drei MInisterialbeamte im Stiftungsrat dominiert werden.
Bis zum Zweiten Conterganstiftungsänderungsgesetz im Jahre 2009 hatten wir wenigstens die Chance, berechtigte Anliegen durchzusetzen, weil nämlich im Stiftungsrat Vertreter von Organisationen in zweistelliger Größenordnung vertreten waren und für die Geschädigtenvertreter damit die Möglichkeit bestand, eine Mehrheit für ihre Anliegen zu gewinnen.
Ab dem Jahr 2009 wurde mit dem Zweiten Conterganstiftungsänderungsgesetz die Zusammensetzung des Stiftungsrates auf die jetzige Zusammensetzung beschnitten: drei Ministerialvertreter, zwei Betroffenenvertreter.
Solche Machtverhältnisse laden nicht nur geradezu zum Mißbrauch ein. Sie werden allerdings auch weder der conterganspezifischen Historie , noch den normalen, in der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieften Rechten: "Nichts ohne uns über uns(!)" gerecht.
Die Gegenseite versucht, um die unliebsamen Einforderungen der Rechte der Betroffenenvertreter im Stiftungsrat zu konterkarieren, kurzerhand den Stiftungsrat zu Gunsten des Vorstandes zu entmachten. Seit Jahrzehnten sind die Strukturen der Stiftung so angelegt, dass der Stiftungsrat über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung entscheiden soll. Er soll bestimmen, was geschehen soll.
Für die Zukunft wird von der Gegenseite angestrebt, dass der Vorstand im Wesentlichen entscheidet und der Stiftungsrat nur noch anschließend ein Kontrollrecht erhält.
Es entspricht weder dem Interesse der Steuerzahler, dass zwei oder drei Personen des Stiftungsvorstandes über die Millionen der Stiftung alleine bestimmen, noch wird dies wohlgemerkt der Historie des Conterganskandals, einschließlich des Willens unserer Eltern, gerecht.
Wir müssen also weiter zusammenstehen - und nachdem wir 2013 den Deutschen Bundestag haben überzeugen können - auch erreichen, dass die Exekutive, hier: das Bundesministerium Familie Senioren Frauen und Jugend, den vom Deutschen Bundestag vollzogenen Paradigmenwechsel im Umgang mit uns nachvollzieht.
Herzliche Weihnachtsgrüße -
Euer Christian