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THEMA: Bepunktung der Ohren!!!!

Bepunktung der Ohren!!!! 30 Jul 2013 10:07 #33333

  • Herbold
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Hallo ,

kennt sich jemand mit den Punktesystem der Ohren aus.
Meine Frau hat Anerkannt eine mittelere Schwerhörigkeit.

Aber Aktuell hört sie auf dem linken Ohr nichts mehr und das rechte Ohr ist noch so mittel geschädigt.
Wenn man neu Bepunktet werden möchte . Reicht es zu normalen Ohren Arzt oder was muß meine Frau machen.

Bepunktung der Ohren!!!! 30 Jul 2013 10:24 #33334

  • Braunauge
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Es geht wie bei allen Conterganschäden immer um die Hörschädigung, wie sie bei der Geburt bei Deiner Frau vorgelegen hat. Dafür sind ärztliche Unterlagen aus der frühkindlichen Zeit sehr wichtig. Erst jetzt oder in den letzten Jahren auftretende Hörverschlechterungen werden nicht anerkannt.
Ich würde zuerst prüfen, welche Hörschädigungen bereits anerkannt sind und ob die Bewertung durch die Medizinische Kommission der Conterganstiftung im Bezug auf den Geburtsschaden korrekt ist. Gibt es ärztliche Unterlagen, die belegen können, dass die Hörschädigung bei Geburt deutlich schwerwiegender war als bisher anerkannt, könnt ihr aufgrund der geänderten Rechtslage einen Revisionsantrag bis 31.10.2013 stellen. Dafür müssen dann aber Beweise vorgelegt werden. Wichtig ist in diesem Fall, dass der Revisionsantrag bis 31.10.2013 gestellt wird. Die Nachweise können nachgereicht werden.

Die jeweiligen Schadenspunkte für Hörschädigungen sind ersichtlich auf Seite 23 der Medizinischen Punktetabelle:

www.conterganstiftung.de/download/Anlage...he_Punktetabelle.pdf
Grüsse Euch

Braunauge

Bepunktung der Ohren!!!! 30 Jul 2013 11:53 #33335

  • Herbold
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Danke erstmal

Bepunktung der Ohren!!!! 09 Aug 2013 21:45 #33487

  • Lilly
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Hallöchen ihr Lieben,

Habe jetzt auch einmal eine Frage zu einen Revisionsantrag. Ich lese immer das Datum 31.10. 2013 darf ich danach keinen
Revisionsantrag mehr stellen? Wollte mir einen Termin bei Dr.Graf in Nürnberg geben lassen, ob dies noch vor dem 31.10.2013 noch klappt glaube ich nicht.

Bei mir wurdeauch vor kurzem festgestellt das auch beide Sehnerven merkwürdig aussehen und ich daher eine massive Einschränkung des Gesichtsfeldes habe. Kann dies auch eine Conterganschädigung sein? Man hat erst den Grünen Star vermutet aber nach mehreren Untersuchungen in der Uni-Erlangen hat sich dies nicht bestätigt. Habe mich dort auch mit dem Professor der Augenambulanz wegen meines Conterganschadens an den Augen unterhalten ob meinen Sehnerven auch durch Contergan geschädigt sein könnten, er hat mir nur die Antwort gegeben damit kennt er sich nicht aus das war alles vor seiner Zeit und er weiß darüber garnichts.Ich habe laut meiner med. Akte der Stiftung 1.9 (209) (4 Punkte) unde 1.10 (210) 4 Punkte erhalten. Ich habe eine Augenmuskellähmung (diese habe ich beidseits) und entstellendes Schielen,Fehlen des beidäugigen Sehens bepunktet bekommen. Ich habe eine Sehkraft von 50% auf dem linken Auge und am rechten Auge 60%.Kann ich mit den Unterlagen der Uniklinik Erlangen einen Revisionsantrag stellen ? oder muss ausdrücklich darin stehen das es sich um einen weiteren Conterganschaden handelt ? Hat jemand einen Augenmuskellähmung an beiden Augen ? Mich würde auch die Bepunktung hierfür interessieren, da ich aus meinen Unterlagen nicht ganz schlau werde.

Liebe Grüße
Lilly

Bepunktung der Ohren!!!! 09 Aug 2013 22:00 #33490

  • Braunauge
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Hallo Lilly,

Du solltest auf jeden Fall einen Revisionsantrag vor dem 31.10.2013 bei der Conterganstiftung stellen und darin mitteilen, dass Du die Unterlagen nachreichen wirst. Man kann u.U. auch nach dem 31.10.2103 einen Revisionsantrag stellen, wenn Dir neue Tatsachen bekannt werden, aber sicherer ist es auf jeden Fall aufgrund der geänderten Rechtslage jetzt den Revisionsantrag zumindest formell einzureichen.

Im Ärztlichen Bericht muß nicht zwingend stehen, dass es sich um eine Conterganschädigung handelt. Wichtig ist eine genaue ärztliche Beschreibung der vorliegenden Schäden. Die Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung sprechen dann eine Empfehlung aus, ob es sich nach deren Einschätzung um eine Conterganschädigung handelt oder nicht.

209 und 210 sind bei dir schon anerkannt. Ob darüber hinaus noch weitere Augenschäden vorliegen, kann ich aus deiner Beschreibung nicht erkennen.

Eine beidseitige Augenmuskellähmung liegt bei mir auch vor. Es gibt aber nicht mehr Punkte als bei einer einseitigen Augenmuskellähmung.
Grüsse Euch

Braunauge

Bepunktung der Ohren!!!! 09 Aug 2013 22:08 #33491

  • Lilly
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Hallo Braunauge,

Danke erstmal für deine rasche Antwort. Nein bei mir wurde nur 209 und 210 aufgrund eines Attestes das meine Mutter von meinem damaligen Augenarzt eingereicht hat bepunktet. Ich wurde nie weiter auf noch irgendwelche weitere Schäden an den Augen untersucht.Es wurde rein nach dem einen Attest des Augenarztes bepunktet.

Eben bis jetzt da ich immer mehr Probleme mit meinem linken Auge bekomme wurde das mit den Sehnerven und den Gesichtsfeld diagnostiziert und meine Augenärztin konnte sich dies nicht erklären daraufhin wurde ich von ihr an die Uniklinik Erlangen überwiesen und dort fand man auch keine Erklärung.

Liebe Grüße
Lilly

Bepunktung der Ohren!!!! 09 Aug 2013 22:21 #33492

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Ich kann Dir natürlich auch keine medizinisch fundierte Auskunft geben. Wurde denn eine CT oder MRT gemacht?
Grüsse Euch

Braunauge

Bepunktung der Ohren!!!! 09 Aug 2013 22:26 #33493

  • Lilly
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Hallo Braunauge,

Ja es wurde auch ein MRT des Schädels gemacht. Meine Augenärztin hat den Bericht von der Uniklinik Erlangen schon erhalten, habe aber erst einen Termin am 20.08. bei ihr, werde es nochmal mit ihr besprechen was sie dazu meint. Dann guck ich mal weiter. Wie soll ich einen formlosen Revisionsantrag bei der Stiftung stellen ?? Schreib ich da nur rein das bei mir etwas mit den Sehnerven nicht stimmt und die Arztberichte sende ich nach. Langt das ????

Liebe Grüße
Lilly

Bepunktung der Ohren!!!! 10 Aug 2013 13:52 #33494

  • Braunauge
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Hallo Lilly,

bis zum 20.08. kannst Du ja noch warten, denn aufgrund der geänderten Rechtslage hast Du ja noch Zeit bis 31.10.

Wenn sich aufgrund des Klinikberichts der Uni Erlangen neue Tatsachen ergeben, die bisher noch nicht bekannt waren, kannst Du vermutlich auch bis spätestens 19.11. aufgrund der neuen Erkenntnisse einen Revisionsantrag stellen. Um sicherzugehen, würde ich es aber bis spätestens 31.10. tun, sofern Du bisher nicht berücksichtigte Schäden geltend machen kannst.

Ich würde die Seite 21 + 22 der Medizinischen Punktetabelle mit zum Gespräch mit Deiner Augenärztin nehmen und mir ihr klären, ob bei dir weitere Augenschäden, die dort aufgeführt sind, zutreffen. Schäden, die dort nicht aufgeführt sind, werden bisher sowieso nicht von der Stiftung anerkannt.

www.conterganstiftung.de/download/Anlage...he_Punktetabelle.pdf

Wie Du vielleicht weißt, wird von der Stiftung ein Forschungsauftrag vergeben, bei dem Schäden an Nerven und Blutbahnen untersucht werden sollen, die durch Contergan verursacht sind. Das könnte für dich interessant werden, wenn eventuelle Anomalien bei deinen Sehnerven festgestellt werden. Es wäre für Dich dann interessant, selbst an diesem Forschungsprojekt teilzunehmen, weil Du dann deine Ergebnisse im Rahmen des Forschungsprojekt auch für Dich verwerten kannst, sprich einen Revisionsantrag stellen kannst, sollten solche Schäden später in die Medizinische Punktetabelle aufgenommen werden.

Grüsse Dich
Braunauge
Grüsse Euch

Braunauge
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