Hallo Lilly,
bis zum 20.08. kannst Du ja noch warten, denn aufgrund der geänderten Rechtslage hast Du ja noch Zeit bis 31.10.
Wenn sich aufgrund des Klinikberichts der Uni Erlangen neue Tatsachen ergeben, die bisher noch nicht bekannt waren, kannst Du vermutlich auch bis spätestens 19.11. aufgrund der neuen Erkenntnisse einen Revisionsantrag stellen. Um sicherzugehen, würde ich es aber bis spätestens 31.10. tun, sofern Du bisher nicht berücksichtigte Schäden geltend machen kannst.
Ich würde die Seite 21 + 22 der Medizinischen Punktetabelle mit zum Gespräch mit Deiner Augenärztin nehmen und mir ihr klären, ob bei dir weitere Augenschäden, die dort aufgeführt sind, zutreffen. Schäden, die dort nicht aufgeführt sind, werden bisher sowieso nicht von der Stiftung anerkannt.
www.conterganstiftung.de/download/Anlage...he_Punktetabelle.pdf
Wie Du vielleicht weißt, wird von der Stiftung ein Forschungsauftrag vergeben, bei dem Schäden an Nerven und Blutbahnen untersucht werden sollen, die durch Contergan verursacht sind. Das könnte für dich interessant werden, wenn eventuelle Anomalien bei deinen Sehnerven festgestellt werden. Es wäre für Dich dann interessant, selbst an diesem Forschungsprojekt teilzunehmen, weil Du dann deine Ergebnisse im Rahmen des Forschungsprojekt auch für Dich verwerten kannst, sprich einen Revisionsantrag stellen kannst, sollten solche Schäden später in die Medizinische Punktetabelle aufgenommen werden.
Grüsse Dich
Braunauge