zur Kenntnis für unsere Mitglieder:
Rechtsanwalt Korte aus Norderstedt, selbst auch contergangeschädigt, mahnt Contergannetzwerk Deutschland e.V. ab. Und nicht nicht nur uns. Auch unser hoch engagierte Mitgeschädigter Henning Rathjen (
www.contergan-sh.de), der uns gewissenhaft stets mit conterganopferspezifischen Neuigkeiten mit seinem Newsletter versorgt, der auch erheblich gesundheitlich angeschlagen ist (so auch auch am Herzen) erhielt auch eine Abmahnung.
Inhalt beider Abmahnungen war, dass auf ein Bild von Otmar Korte verlinkt wurde, welches anlässilich einer Pressekonferenz nach seinem total vergeigten Conterganprozess in Bonn aufgenommen wurde.
Hier unsere Antwort
RAe
Korte und Küster, u.a.
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Korte ./. Contergannetzwerk Deutschland e.V. und Stürmer
Ihr Zeichen: 1/13K01
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Sehr geehrter Herr Küster!
Mit Schreiben vom 01.02.2013 mahnen Sie uns wegen des in unserem Forum eingestellten Links ab, der auf ein Foto zuführen soll, auf dem Ihr Mandant, Otmar Korte, zu sehen ist.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Kanzleikollege Otmar Korte, für den Sie auftreten, dieses Schreiben selbst gefertigt hat.
Es soll sich nach Ihren Angaben um folgenden Link handeln, von dem Sie behaupten, dass er in unserem Forum eingestellt sei:
www.express.de/image/view/2011/2/16/8237...17541205_ori.jpg.jpg
Für Verlinkungen ist zunächst mal unsere Verantwortung sehr begrenzt. Nicht wir haben übrigens im Sinne des § 35 BSDG gespeichert, sondern allenfalls wäre auf eine Speicherung in einem anderem Medium verwiesen worden.
Sie erwähnen auch nicht, wo dieser Link bei uns zu finden sein soll. Trotz aller Bemühungen war mir ein Auffinden nicht möglich.
Ich fordere Sie auf, mir umgehend die Fundstelle zu bezeichnen!
Ohne Anerkennung, insbesondere einer Rechtspflicht - ohne Präjudiz - werde ich diesen Link dann entfernen. So wertvoll ist dieser nämlich nicht!
Abgesehen davon ist Ihr Vorgehen wohl als ein Versuch eines vorgezogenen Karnevalsscherzes zu verstehen, oder?
Ihr Mandant war es doch selbst, der sich, als er so aufgenommen wurde, der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz im Rahmen seines total vergeigten Conterganopferprozesses vor dem Sitzungssaal des Landgerichts Bonn präsentiert hat. Hierfür gibt es Zeugen!
Überdies ist er als Politiker auch eine Person des öffentlichen Lebens:
www.infoarchiv-norderstedt.org/altbestan...eldungen/schill.html
Am Rande bemerkt: Von den Ansichten Ihres Kollegen distanziere ich mich in aller Nachhaltigkeit!
Ich habe Sie darauf überdies darauf hinzuwelsen, dass ich wegen Ihrer Abmahnung, mit der Sie von uns eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafen von 10.000 Euro planen und Gebühren aus einem Streitwert von 5.001 Euro fordern, einen Verdacht eines Betrugsversuchs hege.
Ich werde wegen Ihres Vorgehens daher Ihre Anwaltskammer und die Ermittlungsbehörden einschalten.
Mir ist auch unklar, warum Ihr Kollege, der wie wir eine Conterganbehinderung hat, gerade am Tage der Anhörung im Deutschen Bundestag und einen Tag nach Veröffentlichung der grundsätzlichen Leistungsververbesserungen für Conterganofer solche Schreiben, wie das Ihrige, initiiert. Das Foto ist doch uralt! Fühlt sich Ihr Kollege in diesem poltischen Prozess nicht richtig gewürdigt? Für diesen Fall empfehle ich eine gute Psychotherapie!
Ich erwarte Ihre umgehende Rückäußerung!
Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Die Anwort des Kanzlei-Kollegen von Otmar Korte:
Er behauptet, dass eine Verlinkung das Gleiche sei, wie das Abspeichern. Er setzt eine Nachfrist bis zum 11.2. wdrigenfalls er eine Einstweilige Verfügung androht.
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