Hallo zusammen,
für Euch z. K.
Sehr geehrte Frau …,
…
Zu öffentlichen Anhörungen haben alle Interessierten im Rahmen der
verfügbaren Raumkapazität Zugang. Die Anmeldung dient lediglich der
Erleichterung und Beschleunigung des Zugangs zu den Liegenschaften des
Deutschen Bundestages. Dies bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher
grundsätzlich auch unangemeldet an einer öffentlichen Anhörung
teilnehmen können, wenn eine ausreichende Platzkapazität vorhanden ist.
Mit einer Anmeldung ist keine verbindliche Platzreservierung verbunden.
Darüber hinaus gibt es erfahrungsgemäß immer einen gewissen Prozentsatz
von angemeldeten Besucherinnen und Besuchern, die zum Termin nicht
kommen können, aber vorher auch nicht absagen, so dass in aller Regel
letztendlich allen Besucherinnen und Besuchern eine Teilnahme ermöglicht
werden kann. In den Fällen, in denen nach Einschätzung der
Ausschusssekretariate auf Grund der Anmeldezahlen ein Zugang nicht
garantiert werden kann, erhalten die betreffenden Personen eine
entsprechende Information.
Aus Kapazitätsgründen ist es den Ausschusssekretariaten nicht möglich,
jeden Eingang einer Anmeldung zu bestätigen. In besonderen Einzelfällen,
wie z. B. bei der öffentlichen Anhörung zum Thema "Contergan", weicht
das Sekretariat des Familienausschusses von der üblichen Praxis ab. Wenn
es verlangt wurde, haben wir den Eingang der Anmeldung bestätigt, dies
auch vor dem Hintergrund, dass mit dem Besuch für viele Interessierte
eine lange Anreise verbunden ist.
Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass das Ausschusssekretariat
alles tun wird, um allen angemeldeten Besucherinnen und Besuchern den
Zugang zur Anhörung zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Düwel
--
Interessenverband Contergangeschädigter
Nordrhein-Westfalen e.V.
Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte
Udo Herterich
1. Vorsitzender
Bensberger Str. 139
51503 Rösrath
Telefon 02205 - 83 541
Telefax 02205 - 83 586
herterich@contergan-nrw.eu
www.contergan-