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THEMA: Neues von der Stiftung

Neues von der Stiftung 24 Okt 2024 16:48 #51792

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Hallo Susanne,
das ist das falsche Protokoll.
Die gestrige Sitzung war die 116 .
Liebe Grüße
Ferdinand

Neues von der Stiftung 24 Okt 2024 17:01 #51793

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Hallo Susanne,
entschuldige bitte.
Ich hab da nicht richtig mitgedacht.
Das ist das richtige Protokoll der 115 ten Sitzung.
Was für eine Arbeitsweise der Stiftung!??
Nach NUR 5 Monaten wird ein Protokoll veröffentlicht.
Wieder ein Paradebeispiel wie alles scheinbar rechtlich in Ordnung abläuft.
Aber in Wirklichkeit ist es fast eine bezeichnende Art, mit welcher ignoranten
und menschenunwürdigen Arbeitsleistung
mit uns Geschädigten umgegangen wird.
Danke Susanne, dass Du uns hier die neuesten Veröffentlichungen der Stiftung in das Forum einstellst.
Liebe Grüße
Ferdinand
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Neues von der Stiftung 27 Okt 2024 11:36 #51800

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Neues von der Stiftung 27 Okt 2024 11:37 #51801

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Stiftungsrat – Endgültiges Ergebnis der Stiftungsratswahl 2024
25. Oktober 2024
Am 16.10.2024 hat in den Räumen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) die öffentliche Auszählung zur Wahl der Betroffenenvertretung im Stiftungsrat der Conterganstiftung stattgefunden. Das vorläufige Wahlergebnis wurde bereits hier im CIP veröffentlicht. Inzwischen sind die Widerspruchs- und Anfechtungsfristen ausgelaufen. Somit lautet das endgültige Wahlergebnis:

Ordentliche Mitglieder:

Barbara Bettina Ehrt: 458 Stimmen

Christian Stürmer: 407 Stimmen



Stellvertretende Mitglieder:

Udo Herterich
(Vertretung von Frau Ehrt): 299 Stimmen

Prof. Dr. Herbert Taubner
(Vertretung von Herrn Stürmer): 245 Stimmen



Wir gratulieren allen Gewählten zu ihrer Wahl. Die neue Amtszeit der Stiftungsratsmitglieder beginnt am 01.12.2024.
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Neues von der Stiftung 30 Okt 2024 11:39 #51803

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Neues von der Stiftung 30 Okt 2024 11:40 #51804

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Leistung - Versand der Lebensbescheinigungen beginnt Ende Oktober
29. Oktober 2024
In den kommenden Wochen erhalten Sie einen Brief oder eine E-Mail der Geschäftsstelle mit der Bitte um Vorlage der aktuellen Lebensbescheinigung. Die Frist zur Abgabe der Lebensbescheinigung ist der 31.01.2025. Sie können die Lebensbescheinigung bei den Einwohnermeldeämtern oder Bürgerbüros und anderen öffentlichen Institutionen bestätigen lassen. Dies ist auch durch andere Behörden, Arztpraxen, der Kirche oder Ihrer Bank möglich. Dort wird mit Stempel und Unterschrift bestätigt, dass Sie zum Zeitpunkt der Vorlage des Formulars leben.

Etwaige Kosten für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung können dabei nicht übernommen werden.

Bei Hindernissen können Sie sich jederzeit an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung wenden; wir finden immer eine Lösung.

Um einen kleinen Beitrag für unsere Umwelt zu leisten, möchten wir Ressourcen sparen. Deshalb weisen wir darauf hin, dass wir keine Empfangsbestätigungen versenden werden!

Aber seien Sie unbesorgt, sollten wir nach dem 31.01.2025 noch keine Lebensbescheinigung vorliegen haben, werden wir uns nochmals mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn Sie Ihre Lebensbescheinigung bereits eingereicht haben, kann es auch bei größter Sorgfalt zu Überscheidungen kommen. Sollten Sie also ein Schreiben von uns bekommen, obwohl Sie Ihre Lebensbescheinigung schon eingereicht haben, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Sie müssen die Lebensbescheinigung nicht nochmals einreichen.

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0221 / 3673 3673 (Auswahlziffer 2) an (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr).

Wir rufen Sie auch gerne zurück

oder

senden Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!





Wenn Sie Ihre Lebensbescheinigung schon jetzt einreichen möchten, nutzen Sie diesen Link: Lebensbescheinigung.

Bitte senden Sie Ihre ausgefüllte und bestätigte Lebensbescheinigung,

per Post an: Conterganstiftung
50964 Köln

oder

per Fax an: +49 221 3673 3636

oder

per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Neues von der Stiftung 30 Okt 2024 11:40 #51805

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Neues von der Stiftung 30 Okt 2024 11:41 #51806

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Beratung – Jährliche Auffrischimpfungen für Personen ab 60 Jahren
30. Oktober 2024
Impfungen gehören zu den wirksamsten Maßnahmen, um Infektionen vorzubeugen, und schützen gleichzeitig vor schweren Krankheitsverläufen. Daher ist gerade in der kälteren Jahreszeit, die das Immunsystem besonders beansprucht, ein ausreichender Impfschutz essenziell.

So empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) für Personen ab einem Alter von 60 Jahren unter anderem eine jährliche Grippeschutzimpfung sowie eine Auffrischimpfung gegen COVID-19. Gleiches gilt für Personen mit chronischen Erkrankungen.

Die aktuellen Impfempfehlungen der STIKO können Sie hier abrufen.

Bezüglich einer individuellen Impfberatung, auch im Hinblick auf mögliche Kontraindikationen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin zu wenden. Unter gewissen Voraussetzungen sind auch Apotheker und Apothekerinnen zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen und COVID-19-Auffrischimpfungen berechtigt.

Sie haben Rückmeldungen, Anregungen oder Fragen? Richten Sie diese gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).
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