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THEMA: Neues von der Stiftung

Neues von der Stiftung 26 Sep 2020 09:03 #47404

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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren: Förderverfahren beginnt
25. September 2020
Das Verfahren zur Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren beginnt am 01.10.2020. Der Stiftungsrat, dessen Abstimmung bislang noch ausstand, hat die Förderrichtlinie einstimmig beschlossen. Diese ist damit zum 24.09.2020 in Kraft getreten und hier abrufbar. Die innerhalb der Richtlinie ausgewiesenen Anlagen werden ab dem 01.10.2020 in einer auf CIP neu angelegten Rubrik „Förderung Kompetenzzentren“ veröffentlicht.

Die erste Stufe des Konzepts sieht vor, medizinische Einrichtungen zu generieren, die sich als Kompetenzzentrum für Menschen mit Conterganschädigung eignen. Zu diesem Zweck wird die Conterganstiftung in einem ersten Schritt auf übergeordnete Klinikverbände zugehen, um mögliche Interessenbekundungen zu eruieren. Über den aktuellen Fortschritt des Verfahrens halten wir Sie informiert.
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Neues von der Stiftung 26 Sep 2020 09:05 #47405

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Neues von der Stiftung 10 Okt 2020 09:04 #47426

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Neues von der Stiftung 10 Okt 2020 09:06 #47427

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Neues von der Stiftung 16 Okt 2020 09:27 #47445

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Lebensbescheinigung – Vereinfachtes Verfahren zum Infektionsschutz vor COVID-19
13. Oktober 2020
In diesem Jahr ist es wieder erforderlich, eine aktuelle Lebensbescheinigung der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger anzufordern. Die anhaltende Situation durch die COVID-19-Pandemie schränkt weltweit unter anderem die Bewegungsfreiheit des Einzelnen ein. Deshalb haben wir uns entschieden, das Verfahren zur Lebensbescheinigung zu vereinfachen. Damit Sie sich keinem unnötigen Infektionsrisiko aussetzen müssen, verzichtet die Conterganstiftung in diesem Jahr auf eine behördliche Bestätigung bei der Lebensbescheinigung. Eine Bestätigung der persönlichen Daten durch Ihre Unterschrift (oder gegebenenfalls Ihres gesetzlichen Vertreters) auf dem Formular der Stiftung reicht aus. Somit sind keine Behördengänge nötig und der Kontakt zu dritten Personen kann im Sinne des Infektionsschutzes vermieden werden.
Das Formular für die Lebensbescheinigung wird ab Ende Oktober 2020 an Sie verschickt.
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Neues von der Stiftung 06 Nov 2020 18:17 #47493

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Neues von der Stiftung 06 Nov 2020 18:18 #47494

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Lebensbescheinigungen 2020
06. November 2020
Der Versand der Lebensbescheinigungen 2020 ist noch in vollem Gange und schon in Kürze werden alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger das Anschreiben der Geschäftsstelle erhalten haben. Sofern Sie also Ihr Anschreiben bislang noch nicht erhalten haben sollten, besteht kein Grund zur Sorge – es wird sicher bald auch in Ihrem Briefkasten liegen.

Bereits jetzt ist festzustellen, dass das vereinfachte Verfahren sehr gut angenommen wird – der Rücklauf zu den bislang versandten Schreiben ist außerordentlich hoch! Hierfür und für die vielen netten Worte und positiven Rückmeldungen, die uns in den letzten Tagen zum Thema „Lebensbescheinigung“ erreicht haben, möchten wir – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle – uns herzlich bei Ihnen bedanken!
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Neues von der Stiftung 07 Nov 2020 13:30 #47495

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habe auch erhalten, werde ausfüllen und wupp ist der Brief weg.
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Neues von der Stiftung 17 Nov 2020 09:39 #47543

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Neues von der Stiftung 17 Nov 2020 09:41 #47544

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Gefäßstudie – Prüfungen zur Übernahme der Studienleitung dauern an
16. November 2020
Am 31. August informierten wir Sie darüber, dass der Vorstand der Conterganstiftung sich in Gesprächen zur Übernahme der Studienleitung mit den Studienpartnern aus Köln und Ulm befindet. Grund hierfür war, dass der ursprüngliche Studienleiter aus gesundheitlichen Gründen von der Leitung der Studie zurückgetreten war. Die Prüfungen über die Übernahme der Studienleitung dauern weiterhin an und werden durch die aktuelle Pandemie-Lage zusätzlich erschwert. Wir werden Sie selbstverständlich weiterhin regelmäßig im CIP informieren.
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Neues von der Stiftung 19 Nov 2020 09:32 #47548

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Neues von der Stiftung 19 Nov 2020 09:32 #47549

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Neues von der Stiftung 25 Nov 2020 05:56 #47551

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www.contergan-infoportal.de/news/der-ber...zum-thema-contergan/

„Der Bericht ist eine umfassende Bestätigung der Politik der Bundesregierung zum Thema Contergan.“
23. November 2020

Dieter Hackler, Vorsitzender der Conterganstiftung, über den Evaluierungsbericht.

Im Rahmen des 4. Conterganstiftungsänderungsgesetzes wurde festgelegt, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag nach zwei Jahren dazu einen Evaluationsbericht erstellen soll. Dieser liegt dem Parlament und damit der Öffentlichkeit jetzt vor. Wir befragten den Vorsitzenden der Conterganstiftung, Dieter Hackler, nach dem Inhalt des Evaluierungsberichts und dessen Konsequenzen.


Herr Hackler, die Evaluierung des Conterganstiftungsgesetzes liegt jetzt vor. Wie und durch wen wurde der Bericht erstellt?

Die Bundesregierung hatte den gesetzlichen Auftrag, über das zum 01.01.2017 in Kraft getretene 4. Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes zu berichten. In dem vorgelegten Bericht geht es insbesondere um die Wirkung der Pauschalierung der Leistungen für spezifische Bedarfe. Um belastbare Ergebnisse präsentieren zu können, hat die Bundesregierung das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Kruse beauftragt, die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen von 2017 zu untersuchen.

Das „Gutachten über die Auswirkungen der Pauschalierung der Leistungen für die spezifischen Bedarfe und des Beratungs- und Behandlungsangebotes für die Leistungsberechtigten nach dem Conterganstiftungsgesetz durch das Vierte Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes“ bildet die Grundlage und ist dem Bericht der Bundesregierung (hier abzurufen) beigefügt.

Kurz zusammengefasst: Welche Ergebnisse hat die Evaluierung gebracht?

Insgesamt ist der Bericht eine umfassende Bestätigung der Politik der Bundesregierung zum Thema Contergan. Die Einführung der Pauschalierung für die spezifischen Bedarfe hat entlastende Freiräume für die Betroffenen gebracht und damit ihre Autonomie gestärkt. Zugleich hat es die Mitarbeitenden der Conterganstiftung von einer sehr belastenden Bewilligungsarbeit befreit. Die dadurch frei gewordenen Personalkapazitäten konnte die Conterganstiftung zum Aufbau einer vom Gutachten anerkannten Beratungs- und Lotsenfunktion nutzen.


Die Arbeit der Conterganstiftung wurde also positiv bewertet?

Ja. Im Bericht würdigt Prof. Kruse in diesem Zusammenhang die hohe Expertise und hohe Identifikation der Mitarbeitenden der Conterganstiftung, die sich sehr gut in die soziale und existenzielle Lage der Betroffenen hineinversetzen. Wir freuen uns, dass das Vertrauen in die Conterganstiftung wächst und die Arbeit immer wieder anerkannt wird. Das ist vor allem erfreulich für unsere Mitarbeitenden, die mit Freude und Engagement ihre Arbeit tun. Nun kommt es darauf an, dass dieses Angebot auch gesetzlich verankert wird.

Prof. Kruse regt aber ebenso an, eine psychosoziale und psychotherapeutische Beratung für die Leistungsberechtigten der Conterganstiftung anzubieten.


Wie ist die Position der Stiftung zu diesem Änderungsvorhaben?

Der Vorstand der Conterganstiftung begrüßt das Anliegen selbst nachdrücklich. Allerdings sollte nach unserem Verständnis eine solche Beratung möglichst persönlich und vor Ort erfolgen können. Im Rahmen der Beratungs- und Lotsenfunktion der Conterganstiftung werden wir daher in Verbindung mit den neuen Kompetenzzentren versuchen, ein Netzwerk für solche komplexen Beratungsbedarfe zu erstellen. Wir glauben, dass die Kompetenzzentren gerade auch in Verbindung mit den Leistungsberechtigten hier wichtige Impulse setzen werden.


Der Evaluationsbericht empfiehlt außerdem, dass die Betroffenen zukünftig die jährliche Pauschale zur Deckung Spezifischer Bedarfe kapitalisieren können. Halten Sie diese Maßnahme als Ergänzung zur Kapitalisierung der Conterganrente für notwendig?

Die Notwendigkeit dieser Maßnahme sehen wir so nicht. Wir gehen davon aus, dass es grundsätzlich ausreicht, die Rente kapitalisieren zu können, vor allem, wenn es dafür nach den neuen Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechtes, die am 01.01.2024 in Kraft treten, keine Altersgrenze mehr gibt. Wir meinen, dass die pauschale Leistung für die spezifischen Bedarfe in der Tat für die Bedarfe gebraucht wird. Aber das entscheidet der Gesetzgeber.


Sie haben kürzlich das BMFSFJ dazu ersucht, die Mittel für die Sonderzahlung mit einer Einmalzahlung vollständig an die Betroffenen auszuschütten, da die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel nicht wie ursprünglich geplant bis zum Jahr 2033 für eine Auszahlung in der bisherigen Höhe reichen. Die Bundesregierung empfiehlt nun eine Weiterentwicklung der jährlichen Sonderzahlung. Wie bewerten Sie diese Position?

Wir hoffen, dass unser Vorschlag vom Parlament positiv aufgegriffen wird. Es ergibt für die Conterganstiftung wenig Sinn, Geld zu Minuszinsen, also mit absehbarem Verlust, anzulegen. Genau das wird aber ab März 2022 wahrscheinlich so sein. Hier sollte schnell mit der Firma Grünenthal als Zustifter ein Konsens herbeigeführt werden, damit die Betroffenen das Geld für Ihre Zwecke hier und jetzt ausgeben können. Manch einer würde einen Betrag von beispielsweise 20.000 € in eine Versicherung zur Absicherung von Angehörigen einzahlen oder wichtige Anschaffungen vornehmen wollen. Die Sonderzahlungen haben wir damals eingerichtet, als die Renten noch deutlich niedriger waren.


Was passiert nun? Kann etwa in dieser Legislaturperiode noch mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Bundesregierung gerechnet werden?

Ob die Zeit für weitere Gesetzesänderungen noch reicht, will ich nicht beurteilen, das ist Sache der Parlamentarier und der Bundesregierung. Aber in jedem Fall werden die Abgeordneten aufgrund des Berichts noch wichtige Impulse geben und Vorarbeiten für die nächste Legislaturperiode machen. Ich schließe also nicht aus, dass es in dieser Legislatur noch zum 6. Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes kommen kann. Wir als Conterganstiftung arbeiten selbstverständlich gern daran mit.

Neues von der Stiftung 25 Nov 2020 10:03 #47552

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Öffnungszeiten der Geschäftsstelle zwischen Weihnachten und Neujahr
24. November 2020
Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Geschäftsstelle der Conterganstiftung geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bis zum 23. Dezember 2020 und dann wieder ab dem 04. Januar 2021 für Sie erreichbar.

Der Vorstand der Conterganstiftung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit. Bleiben Sie bei bester Gesundheit!
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Neues von der Stiftung 07 Dez 2020 14:03 #47563

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Auszahlung der spezifischen Bedarfe:
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Zum 11.01.2021
Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt
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Neues von der Stiftung 10 Dez 2020 18:25 #47567

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Neues von der Stiftung 10 Dez 2020 18:27 #47568

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Neues von der Stiftung 10 Dez 2020 22:38 #47569

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ich verstehe die Fragen nicht. In den Mendien gibt es so viele Berichte.
Es ist doch so, dass über 60 Jahren zuerst geimpft werden. und danach kommen die Ärzte, Pfleger usw. dran.
Ich frage mich, warum wir dem Minister Span mit so eine Anfrage stellen.
Ich glaube, dass er selbst nicht genau weiß. Er redet sowieso jede Woche wieder anders.
Chaos in Deutschland lässt grüßen.
Gruß Mitstreiter

Neues von der Stiftung 11 Dez 2020 08:46 #47570

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mitstreiter schrieb:
ich verstehe die Fragen nicht. In den Mendien gibt es so viele Berichte.
Es ist doch so, dass über 60 Jahren zuerst geimpft werden. und danach kommen die Ärzte, Pfleger usw. dran.
Ich frage mich, warum wir dem Minister Span mit so eine Anfrage stellen.
Ich glaube, dass er selbst nicht genau weiß. Er redet sowieso jede Woche wieder anders.
Chaos in Deutschland lässt grüßen.
Gruß Mitstreiter


Lieber Mitstreiter,
ich finde es schon wichtig, diese Punkte abzufragen. Es ist ja auch noch gar nicht genau entschieden, wie nun priorisiert wird. Und gerade auch die Aspekte des Schreibens an das Paul Ehrlich Institut sollten abgeklärt werden. Ich bin gespannt, wie die Antworten ausfallen.

Neues von der Stiftung 15 Dez 2020 08:23 #47576

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Neues von der Stiftung 15 Dez 2020 08:24 #47577

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Neues von der Stiftung 22 Dez 2020 16:22 #47599

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Neues von der Stiftung 06 Jan 2021 09:06 #47651

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Neues von der Stiftung 22 Jan 2021 09:17 #47665

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Neues von der Stiftung 27 Jan 2021 08:43 #47667

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Selbst kochen gehört dazu
25. Januar 2021
Wie ein Projekt entstand, das Menschen mit Behinderung das Kochen erleichtert.

Das Projekt gibt es schon seit einigen Jahren. Das Problem, dem es sich widmet, ist aber älter. Die Rede ist vom selbstständigen Kochen für Menschen mit Behinderung. Wie kann es gelingen, dass diese Menschen möglichst autonom und eigenständig ihr Essen zubereiten?

Dieser Frage ist vor 15 Jahren eine Initiative des Landesverbands für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung in Baden-Württemberg nachgegangen. Unter dem Motto „Auf eigenen Füßen stehen“ entstand so ein erfolgreiches Projekt, das Menschen mit Behinderung Ideen, Tipps und Rezepte auf den Weg gibt, die das Selberkochen erleichtern. Wir haben mit der Initiatorin und langjährigen Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl gesprochen.



„Kochen kann ich auch!“
„Wir wollen Tricks und Kniffe vermitteln, mit denen man abgesehen von praktischen Küchenhelfern und anderen Hilfsmitteln ohne große Unterstützung einfache, leckere, gesunde und kostengünstige Gerichte zubereiten kann“, so fasst Jutta Pagel-Steidl das Vorhaben zusammen. Auf der Website des Projekts www.kochen-kann-ich-auch.de finden sich inzwischen gut 150 verschiedene Rezeptanleitungen. Außerdem Infos fürs „Rundherum“ der Küche – von Hygienetipps bis zu behindertengerechten Messern, Apfelschälern, Schneidebrettern und Co.

Auslöser für das Projekt waren Eltern von Kindern mit Behinderung, die sich Sorgen um ihren Nachwuchs machten, der auf dem Weg in ein selbständiges Leben und Wohnen war. Würden sie klarkommen? Wie sähe das Leben außerhalb des wohlbehüteten Elternhauses aus? „Mein Kind kann ja nicht mal kochen“, sei eine der zentralen Aussagen gewesen, sagt Pagel-Steidl. So war gleichzeitig der Projektname geboren. „Zu Beginn der Projektphase haben wir festgestellt, dass Kochkurse, etwa in der Erwachsenenbildung, überhaupt nicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ausgerichtet waren. Hier wollten wir ansetzen: Was braucht ein Mensch mit Behinderung eigentlich, um selber kochen zu können?“

Auch wenn der Ansatz von „flügge werdenden“ jüngeren Menschen ausging, so rückten immer mehr auch Ältere, auch solche mit einer Conterganschädigung, in den Fokus. Denn die Problematik ist weder eine des Alters noch die einer spezifischen körperlichen Einschränkung.



Auf das Tempo achten und die Schritte besser erklären
Die Medienlandschaft ist zwar voll von Koch- und Ernährungstipps. Täglich gibt es Kochsendungen im Fernsehen, gedruckte Ratgeber für eine ausgewogene Ernährung und jede Menge Tipps für scheinbar jeden Bedarf im Netz. Eben nicht, fanden Pagel-Steidl und ihre Projektpartnerinnen und -partner schnell heraus: „Die üblichen Kochbücher, Kochshows oder Rezeptsammlungen im Internet sind auf Menschen ohne Behinderung ausgelegt. Für Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen fand ich damals quasi nichts. Sie gingen entweder leer aus oder waren auf Assistenzen oder Helfer angewiesen.“ Abgesehen davon, dass viele Rezeptanleitungen zu komplex waren. Und zudem mitunter zu kostspielig für Menschen, die von geringen Einkommen oder Sozialleistungen leben müssen.

„Wir sind niederschwellig herangegangen und davon ausgegangen, dass mitunter keine Vorkenntnisse vorhanden sind“, erläutert Pagel-Steidl. „Sie lesen etwa ‚Zwiebeln klein schneiden‘ oder ‚Kartoffeln schälen‘. Davon mögen die meisten eine Vorstellung haben, wir haben aber von vorne angefangen und dabei jeden Schritt und Zwischenschritt gezeigt, der sonst als Voraussetzung gilt.“ Dasselbe betrifft auch Küchengeräte, Schneidebretter oder Waagen. Auf der Projekt-Website finden sich daher auch Hygieneregeln und allgemeine Küchentipps sowie Hinweise zum Erwerb von Hilfsmitteln, speziellem Essgeschirr oder -besteck.



Einfach, preiswert und machbar ist die Devise
„Wir wollten alle einzelnen Schritte ganz genau erklären. Und da manche Menschen auch mit Leseschwächen und Sehproblemen zu kämpfen haben, musste es mehr um Bilder als um Text gehen. Man kann die Rezepte verstehen, ohne viel zu lesen“, so die Projektleiterin. „Das ist auch der Grund dafür, dass die Rezeptanleitungen so umfangreich sind und zum Teil 15 bis 20 Seiten umfassen, bei einzelnen Rezepten mit bis zu 30 bis 50 Fotos oder Abbildungen.“ Ein Kochbuch im herkömmlichen Sinne zu produzieren war aufgrund des Umfangs daher schnell vom Tisch: „Wir haben heute um die 150 Rezepte online. Angefangen bei Vorspeisen, Salaten, Suppen und Hauptmahlzeiten bis zu Desserts. Dies alles in gedruckter Form hätte ein Buch von gut neun Kilo ergeben!“ Die Lösung: Eine CD zum geringen Preis.

Es ging also um alltagstaugliche, einfache und ausgewogene Rezepte, tauglich auch für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln. Diese wurden gesammelt und in Kochkursen alle ausprobiert. Die Genese kann man online nachlesen. So hat sich der Nutzerkreis schnell erweitert. Nicht nur junge Menschen nutzen das Angebot. Mehr als 300.000 Aufrufe zeugen von einer breiten, bundesweiten Nutzung. Auch Pädagoginnen und Pädagogen sind so auf den Verband zugekommen, um das Angebot für ihre Arbeit zu nutzen.



Ein Angebot auch für Menschen mit Conterganschädigung
Das Angebot ist nicht speziell für Menschen mit Conterganschädigung entstanden. Dennoch ist es auch für diese geeignet. „Wir haben sehr darauf geachtet, dass unsere Rezepte und Tipps für Menschen im Rollstuhl sowie für Menschen mit komplexeren Behinderungen ansprechend sind“, sagt Pagel-Steidl. Oft sind Menschen mit Conterganschädigung weit eigenständiger als andere. Durch ihre biografische Prägung und Besonderheit der Behinderungen. „Dennoch besteht hier durchaus eine Schnittmenge, die unser Projekt auch für diese Menschen attraktiv macht. Bei einigen wird es vielleicht erst im fortschreitenden Alter wichtig, wenn man eben noch eingeschränkter ist oder etwa mit einer Assistenz zusammen kochen muss.“

So erklärt sich auch, warum die Anleitungen und Rezepte nicht in einer Art Online-Kochsendung vorgestellt werden. „Stellen Sie sich vor, Sie haben den Laptop oder das Handy ständig auf der Arbeitsplatte oder am Herd liegen“, erklärt Jutta Pagel-Steidl. „Filme oder Koch-Tutorials haben ja diese unterhaltsame Dynamik. Sie müssen aber ständig anhalten oder zurückgehen. Ein laminiertes Stück Papier oder ein ausgedrucktes PDF läuft Ihnen nicht davon.“ Aus Befragungen weiß man: Menschen, die sich Kochsendungen im Fernsehen anschauen, kochen die Gerichte in den allerseltensten Fällen nach. „Uns ging es bei dem Projekt um Pragmatik, um das direkte und schnörkellose Ermöglichen und Umsetzen.“ Offenbar mit Erfolg.



LINK
Mehr zum Projekt „Auf eigenen Füßen stehen“ auf der Website:
www.kochen-kann-ich-auch.de
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Neues von der Stiftung 27 Jan 2021 08:43 #47668

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Neues von der Stiftung 27 Jan 2021 11:13 #47669

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Was glauben die bei der Stiftung wie wir soooo alt geworden sind?? Wenn wir uns nicht selbst (jedenfalls die meisten von uns) um uns gekümmert und kümmern würden!!
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Neues von der Stiftung 01 Feb 2021 15:18 #47677

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Neues von der Stiftung 01 Feb 2021 15:19 #47678

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Beratungsbereich - Guter Start ins neue Jahr bei steigenden Anfragen und positiven Rückmeldungen
29. Januar 2021
Der Beratungsbereich der Conterganstiftung verzeichnet im Januar ein Aufkommen von 64 Beratungsanliegen (Stand heute). Dieser positive Jahresauftakt knüpft an ein erfolgreiches Jahr 2020 an, wie eine Auswahl zahlreich erhaltener Rückmeldungen belegt:

„Es ist gut zu wissen, dass es Sie gibt und ich mich in Fragen an Sie wenden kann.“

„Ich möchte mich sehr herzlich für Ihre profunde Beratung bedanken. Die nochmalige Zusammenfassung Ihrer ausführlichen Antwort ist für mich sehr hilfreich.“

„Ich habe zu danken für die sehr sorgfältig und ausführlich recherchierte E-Mail. Die folgenden Tage werde ich mir Zeit nehmen, das Material in Ruhe durchzulesen.“

Diese positive Resonanz freut und motiviert uns, Ihnen weiterhin - insbesondere in den aktuell herausfordernden Zeiten - beratend zur Seite zu stehen. Kommen Sie gerne auf uns zu!
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Neues von der Stiftung 02 Feb 2021 14:20 #47679

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Bei 20 Arbeitstagen haben die Mitarbeiter der Stiftung den vollen Stress im Durchschnitt am Tag 3 Beratungen wow!!! Bei wievielen Mitarbeitern in der Stiftung wäre nur die Frage?
Liebe Grüße
Lilly
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Neues von der Stiftung 05 Feb 2021 11:52 #47684

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Hi,
in der Realschule habe ich Dreisatz gelernt.
Wieder vergessen

Neues von der Stiftung 11 Feb 2021 08:31 #47691

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Ausschüttung des Stiftungskapitals: Auf Bedenken wird eingegangen
10. Februar 2021
Der Vorstand der Conterganstiftung hat beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angeregt, das Stiftungskapital an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung auszuschütten. Am 31.08.2020 hatten wir im CIP darüber berichtet (Den Beitrag finden Sie hier). Dieter Hackler, Vorstand der Conterganstiftung: „Zwischenzeitlich haben wir viele positive Rückmeldungen zu unserem Vorstoß erhalten, worüber wir uns sehr freuen. Wir interpretieren dies als Bestätigung des von uns vorgeschlagenen Wegs.“

Einige Betroffene haben aber auch Ihre Sorgen und Bedenken mitgeteilt, auf die wir hier gerne eingehen. Weil es für das Stiftungsvermögen aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus auf lange Sicht keine wirtschaftlichen Anlagemöglichkeiten gibt, hat der Vorstand der Conterganstiftung die Idee einer Ausschüttung des Stiftungskapitals beim zuständigen Bundesfamilienministerium ins Gespräch gebracht. Dieter Hackler: „Wir haben dies im August 2020 öffentlich gemacht, da damals wie gegenwärtig wegen der Pandemie keine Stiftungsratssitzungen stattfinden. Üblicherweise hätten wir unseren Vorschlag im Stiftungsrat zur Abstimmung stellen lassen.“ Mit der vorzeitigen Ausschüttung könnte man zum einen dem realen Wertverlust des Stiftungsvermögens vorbeugen. Zum anderen kämen die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in den Genuss einer größeren Einmalzahlung, die sie entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse einsetzen könnten.

Aus dem Stiftungsvermögen wird bislang die jährliche Sonderzahlung finanziert – solange die Stiftung über dieses Vermögen verfügt (§ 13 Absatz 1 und § 11 Nummer 1 Satz 2 Conterganstiftungsgesetz). Durch eine Ausschüttung des Stiftungsvermögens würde die Auszahlung der jährlichen Sonderzahlung zukünftig entfallen. Dieter Hackler: „Im März 2022 könnte bei einer Ausschüttung die Summe von 43.500.000 Euro an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger gezahlt werden.“ Sie würden so nach heutigem Stand zu diesem Zeitpunkt eine Einmalzahlung in etwa der 7,5-fachen Höhe der bislang üblichen jährlichen Sonderzahlung erhalten.

Für die Umsetzung dieser Überlegung wäre zunächst eine Gesetzesänderung erforderlich. In deren Zuge könnte gegebenenfalls auch der Kapitalstock der Stiftung aufgelöst werden. Hierdurch würde sich die für die Ausschüttung zur Verfügung stehende Summe um bis zu 6.500.000 Euro erhöhen.

Befürchtungen, dass durch eine Auflösung des Stiftungskapitals und des Kapitalstocks die Stiftung als Institution gefährdet würde, hält Dieter Hackler für unbegründet: „Der gesetzliche Auftrag der Stiftung, der durch Bundesmittel finanziert wird, muss unabhängig von einer Ausschüttung weiter erfüllt werden. Die monatlichen Rentenzahlungen und die jährliche Pauschale zur Deckung spezifischer Bedarfe bleiben daher von einer Ausschüttung unberührt.“

Dieter Hackler weiter: „Mit dem Vorstoß will die Conterganstiftung die Interessen der Betroffenen vertreten und Sorge dafür tragen, dass diese nicht Leidtragende des fortschreitenden Wertverlustes werden.“

Über die weiteren Entwicklungen in dieser Sache informieren wir Sie auf unserer Webseite ausführlich und zeitnah.
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Neues von der Stiftung 11 Feb 2021 08:32 #47692

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Neues von der Stiftung 12 Feb 2021 10:38 #47697

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wäre nicht schlecht, da wir gerne in den nächsten Jahren ein behindertes gerechtes Flachbauhaus bauen wollen. Dieses Geld könnte ich gleich mitfinanzieren.
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Neues von der Stiftung 12 Feb 2021 15:23 #47698

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