115. SITZUNG DES STIFTUNGSRATES IN BERLIN
29. Mai 2024
Am 08.05.2024 hat die 115. öffentliche Sitzung des Stiftungsrates in Berlin stattgefunden. Über die wesentlichen Sitzungsinhalte möchten wir Sie im Folgenden informieren:
Der Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2023 entlastet. Zuvor hatte der Rechnungsprüfer der Firma „Crowe BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbh“ die Jahresrechnung 2023 zur Feststellung durch den Stiftungsrat vorgestellt.
Der Stiftungsrat lehnte die Ausschreibung einer Studie zur Sterberate der Menschen mit Conterganschädigung einstimmig ab. Aufgrund fehlender entscheidender Daten zur Todesursache seien nach Aussage der angefragten Institute keine belastbaren Ergebnisse zu erwarten.
Der Vorstandsvorsitzende Dieter Hackler berichtete über die erfolgreich voranschreitende Arbeit des Vorstandes und der Geschäftsstelle. Seit dem 01.02.2024 sei die Geschäftsstelle personell wieder vollständig besetzt. Frau Viol leite den Bereich „Projekte, Rechtliches, IFG und Datenschutz“ und habe zudem die stellvertretende Leitung der Geschäftsstelle übernommen. Frau Thanh Ha Christina Nguyen leite den Beratungsbereich, der auch für den Aufbau der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren zuständig sei. Die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstandes, mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Geschäftsstelle verlaufe vorbildlich und konstruktiv.
Der Vorstandsvorsitzende hob die Übergabe von Exponaten an das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn hervor (CIP berichtete hier), wodurch der Conterganskandal im kollektiven Gedächtnis bewahrt bleibe.
Die Vorbereitungen für die Wahl der Betroffenenvertretung im Stiftungsrat seien gut gestartet. Der Versand der Wahlunterlagen sei planmäßig für Juni vorgesehen. Die öffentliche Auszählung der Stimmen werde am 16.10.2024 in Köln stattfinden (Hinweise: Alle wichtigen Informationen zur Wahl finden Sie hier.).
Auch die Vernetzung der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren schreite erfolgreich voran. Alle in Deutschland lebenden Betroffenen seien in diesem Jahr angeschrieben und über das Leistungsspektrum sowie relevante Kontaktdaten der zehn medizinischen Zentren informiert worden. Hierdurch solle der Bekanntheitsgrad der Zentren erhöht und die Vernetzung zu niedergelassenen Vertrauensärzten und -therapeuten vorangetrieben werden. Dem Ziel, die aufgebaute Expertise mit dem ambulanten Bereich zu verzahnen, komme man immer näher.
Gute Fortschritte machten ebenso die Arbeit der Expertinnen- und Expertenkommission und die Gefäßstudie. In Bezug auf die anstehende Abnahme der Expertise zur Historischen Aufarbeitung der Conterganstiftung warte der Vorstand derzeit auf das abschließende Votum des Beirats.
Mit den Rentenempfängerinnen und -empfängern im außereuropäischen Ausland, die Überzahlungen aufgrund einer IT-Umstellung der Deutschen Bundesbank erhalten hatten, konnte überwiegend eine gute Lösung gefunden werden.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen habe in einem Berufungsverfahren am 23.11.2023 ein Urteil gesprochen, aus dem sich Änderungen für die Prüfweise der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung ergeben. Das Oberverwaltungsgericht habe bestätigt, dass in der Medizinischen Kommission größtmögliche Expertise zur Thalidomid-Embryopathie vorhanden ist; der Maßstab der Beweisführung, ob ein Schaden im Sinne des Conterganstiftungsgesetzes (ContStifG) vorliegt, zukünftig jedoch geändert werden müsse. Genau zu diesem Punkt habe das OVG in Münster Revision zugelassen, um eine höchstrichterliche Entscheidung zu ermöglichen. In vorangegangenen Gerichtsverfahren sei die Prüfweise der Medizinischen Kommission stets bestätigt worden. Die Conterganstiftung habe nun Revision eingelegt, um Sicherheit in dieser bedeutsamen Grundsatzfrage durch eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.
Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 23.11.2023 festgestellt, dass § 15 Abs. 2 S. 2 ContStifG, der die Anrechnung von Zahlungen regelt, die wegen der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate insbesondere von ausländischen Staaten geleistet werden, mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Der Vorstand sei derzeit mit Überlegungen zu einer Neuorganisation der Medizinischen Kommission befasst. Es solle ein Verfahren etabliert werden, dass eine transparente und zügige Entscheidung gewährleistet und den Kommissionsmitgliedern eine klare Verfahrensstruktur an die Hand gibt.
Nach der Genehmigung des Protokolls der 115. Sitzung im Rahmen der nächsten Stiftungsratssitzung wird dieses im Contergan-Infoportal veröffentlicht.