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Published On: Sonntag, 26.11.2023By Die Redaktion
Das Oberverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass die Conterganstiftung im Falle einer unzureichenden Verfahrensführung bei der Bewilligung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz zu einer erneuten Entscheidung über den Antrag verpflichtet werden kann. Dieses Urteil betrifft den Fall eines Klägers, geboren 1961, der 2011 Leistungen aufgrund von Körperschäden beantragte, die er auf die Einnahme des Medikaments Contergan durch seine Mutter während der Schwangerschaft zurückführt.
Die Conterganstiftung lehnte den Antrag ab, basierend auf der Einschätzung einiger Mitglieder ihrer Medizinischen Kommission, dass die Schädigungen des Klägers nicht typisch für einen durch Thalidomid – den Wirkstoff in Contergan – verursachten Schaden seien. Das Verwaltungsgericht Köln wies daraufhin die Klage ab. In der Berufung gegen dieses Urteil erzielte der Kläger teilweise Erfolg.
Das Conterganstiftungsgesetz gewährt Leistungen für Fehlbildungen, die mit der Einnahme von Thalidomid während der Schwangerschaft in Verbindung stehen. Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass einige der geltend gemachten Schädigungen des Klägers nicht die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen, da sie nicht auf vor der Geburt entstandenen Fehlbildungen beruhen. Für andere Schädigungen konnte nicht abschließend festgestellt werden, ob ein Zusammenhang mit Thalidomid besteht.
Das Gericht betonte, dass die Conterganstiftung ein spezielles Verfahren anwenden muss, welches im Fall des Klägers nicht korrekt durchgeführt wurde. Eine Entscheidung der Medizinischen Kommission der Stiftung, bestehend aus medizinischen Sachverständigen verschiedener Fachbereiche, wurde nicht eingeholt. Stattdessen befassten sich nur ein Teil der Mitglieder mit dem Fall, ohne eine nachvollziehbare Entscheidungsfindung.
Die Conterganstiftung ist nun verpflichtet, den Antrag des Klägers erneut zu prüfen. Das Urteil ermöglicht eine Revision.
Hintergrund des Contergan-Skandals: In den 1950er- und 1960er-Jahren führte die Einnahme des Schlafmittels Contergan, das Thalidomid enthielt, bei schwangeren Frauen zu schweren Fehlbildungen bei Neugeborenen. Dies führte zu einem der größten Medikamentenskandale der Geschichte und resultierte in der Einrichtung der Conterganstiftung zur Unterstützung der Betroffenen.