mitstreiter schrieb:
Aus unserem Dorf kenne ich eine Person, die auch Contergangeschädigter ist. Seine Eltern haben alles verschwiegen und er hatte jahrelang probleme mit seiner GEsundheit gehabt. Er ist ein Hörgeschädigter. Er sagte mir, dass seine Mutter unwissentlich eine Gifttablette genommen hat. Ich habe ihn ermutigt, dass er einen Antrag stellen soll.Alle Unterlagen wurden auch reingeschickt.
Vor zwei Jahren hat nach langen Kämpfen den Mut aufgebracht und einen Antrag gestellt. Ich habe ihn ermutigt und. Ziemlich schnell wurde sein Antrag abgelehnt. Er wurde nicht eingeladen und auch nicht untersucht. Begründung: Er kann nicht beweisen, dass seine Mutter eine Tablette genommen hat. Wenn die Stiftung "ja" gesagt hätte, dann hätte er eine kräftige Nachzahlung bekommen. Da aber die Stiftung sparen will - damit gut gegenüber Familienmisterium stehen - lehnen sie erst einmal alle Anträge neben Kaffeetrinken und Kuchenessen ab. Nicht zu verwundern, dass viele Antragssteller frustiert sind und auch keine Kraft haben, weiter zu machen.
Jetzt nach diesem Bericht, hoffe ich sehr, dass seine Ablehnung wieder neu aufgerollt wird.
Persönlich finde ich eine Schweinerei, dass die Stiftung so mit uns umgeht. Von der Stiftung heißt immer, wir sind geldgierige Raffer. Die Stiftung wartet bis ein Gerichtsurteil kommt. Bis dahin, sind alle geldgierige Raffer in der Kiste. Ich finde eine echte Schweinerei, wie sie mit uns umgehen.
Es ist sicher schwierig, eine alleinige Hörschädigung ohne weitere Einschränkungen wie z.B. eine halbseitige Gesichtslähmung oder Augenschäden auf die Einnahme von Thalidomid zurückzuführen. Auch die Art der Mittelohr- und Innenohrschäden und fehlende oder fehlgebildete Ohrmuscheln können Indizien sein. Soviel mir bekannt ist, muss man keinen Beweis für die Einnahme von Contergan erbringen. Wie sollte das auch gehen?