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Betreff: dringliche Fragen bezüglich der Zurechnung zum Jahresbudget bei den spezifischen Bedarfen
Datum: Fri, 16 Dec 2016 13:40:57 +0100
Von: Christian Stürmer <
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An: Geschäftsstelle <
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Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen
73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6
Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
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16.12.2016
Sehr geehrte Damen und Herren!
Auf vielzählige Nachfrage von contergangeschädigten Menschen, bitte ich höflich um möglichst eine zeitnahe Beantwortung folgender Fragen:
In den vergangenen Jahren war es so, dass eine beantragten Leistung dann noch einem Kalenderjahr zugeordnet wurde, wenn in diesem die vollständigen Antragsunterlagen bei der Stiftung eingegangen sind.
Ist dies weiterhin noch so?
Beantragt jemand im Verlaufe dieses Jahres noch eine Leistung, wird diese also noch nach altem Recht behandelt? Gibt es Unterschiede zwischen Reha-Maßnahmen und Sachleistungen?
Ich bedanke mich sehr für Ihre Mühe
und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Stürmer