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THEMA: Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein!

Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 18 Apr 2016 13:56 #39603

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Die Conterganstiftung hat heute über das von ihr mandatierte Anwaltsbüro mitteilen lassen, dass sie gegen die Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach den Betroffenenvertretern im Stiftungsrat die beiden über die Conterganopfer erstellten Expertisen zur Verfügung zu stellen sind, Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen wird.

Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 18 Apr 2016 14:16 #39604

  • Brigitte1959
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Das kann doch alles nicht wahr sein!

Hat die Stiftung soviel zu verbergen? Diese Verfahren kosten doch Geld (unser Geld???) und werden wieder einmal auf unseren Rücken ausgetragen.

Für mich ist dieses Verhalten uns Contergangeschädigten gegenüber mehr als respektlos und verachtend.
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 18 Apr 2016 14:35 #39605

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Was sind das nur für Menschen..............
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 18 Apr 2016 14:39 #39606

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Bedeutet das dass die Herausgabe bis zur Entscheidung des OLG warten muss.
Wie sind deren Chancen auf Erfolg?
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 18 Apr 2016 14:52 #39608

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Da fehlen einem die Worte
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 18 Apr 2016 16:52 #39611

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Was ist passiert? Was Problem? Was ist Problem,ich kann nicht verstanden.
Kann jemand mir einfach schreiben? Danke!
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 18 Apr 2016 16:55 #39612

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Es war mehr als Klar das die Stiftung nach der bestärkenden Rede von Frau Ferner mit gewohnter Härte auf uns losgelassen würde. Die Frage wäre demnach, was würde geschehen wenn wir jetzt unterliegen würden? haben wird Rechtsmittel das die Expertise nicht verfälscht werden darf und die beliebte Pauschalisierung wie all zu oft von der Stiftung eingesetzt wird auf uns angewandt wird. Dabei werden wir alle nicht gut davon kommen, da bin ich mir sicher es wäre demnach so wichtig für und das wir vor dem Gericht nicht unterliegen einen Sieg für Gerechtigkeit haben wir alle verdient.

Admin schrieb:
Die Conterganstiftung hat heute über das von ihr mandatierte Anwaltsbüro mitteilen lassen, dass sie gegen die Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach den Betroffenenvertretern im Stiftungsrat die beiden über die Conterganopfer erstellten Expertisen zur Verfügung zu stellen sind, Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen wird.
Stefan
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 18 Apr 2016 20:36 #39614

  • Lilli Eben
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Ohne Worte!!!!!!!!!
Gruß
Lilli

Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 18 Apr 2016 20:52 #39615

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Bezugnehmend auf die Stiftung bzw. den Vorstand habe ich immer mehr das Gefühl, dass das Familienministerium hier steuert. Alle Aktionen sind auf Zeitschiebung gerichtet, dass heißt, hier ist etwas geplant, wofür die Stelle Zeit braucht.

Steht im Mai oder Juni ein wichtige Sitzung an, wo es um Gesetzesänderungen geht?

Diese Zeit dürfen wir Ihnen nicht geben. Der einzelne von uns kann gegen die Stiftung nichts ausrichten.
Christian, (du, der BV, andere Verbände) ihr habt doch viel bessere Kontakte zu den Medien. Könnt ihr nicht direkt an die Medien gehen?
Lebe deinen Traum und träum nicht dein Leben.
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 18 Apr 2016 21:10 #39617

  • kalimuc
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Senomaus schrieb:
Bezugnehmend auf die Stiftung bzw. den Vorstand habe ich immer mehr das Gefühl, dass das Familienministerium hier steuert. Alle Aktionen sind auf Zeitschiebung gerichtet, dass heißt, hier ist etwas geplant, wofür die Stelle Zeit braucht. (...)


Den Eindruck, dass die Verantwortlichen bei der C-Stiftung und im F.-Ministerium voll auf der Bremse stehen, wenn es um Unterschriften unter Anträge, Genehmigungen oder bei juristischen Auseinandersetzungen geht, haben wir schon länger. Es kann aber nicht nur alleine darum gehen, hier Kohle einzusparen. Womöglich steht noch was anderes, womöglich politischen Ursprungs im Hintergrund, gewisse Machtspielchen (?) - oder auch bloss eine gewisse Unfähigkeit des Vorstands, Dinge korrekt zu regeln(?) ... was genau dort abgeht, hier darf noch gerätselt werden. Auf jeden Fall legen die Obrigkeiten es offenbar auf Konfrontation an - nur mal sehen, wer hier auf Dauer den längeren Atem hat!!! Auch Contis sind verdammt zäh und haben, wenn´s sein muss, auch böse Anwälte. Als Nächste müssen jedenfalls auch die Medien ran...

Der passende Spruch zur derzeitigen Situation wäre z.B.:
Die Vernunft kann sich mit umso größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht!
(zugeschrieben Papst Gregor, 7. Jahrhundert)
Lerne jeden Tag, dass es immer etwas Neues zu lernen gibt.
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 18 Apr 2016 21:59 #39618

  • Lilly
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Was soll nur vertuscht werden ?? Sind die Berichte so Katastrophal ausgefallen ??

Liebe Grüße
Lilly
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 19 Apr 2016 11:08 #39621

  • Braunauge
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Wie schnell muß das OVG Münster denn nun entscheiden? Es geht ja um eine eine einstweilige Anordnung und eine eilbedürfte Angelegenheit, damit die Rechte der Stiftungsratsmitglieder (wahrscheinlich nur der beiden "ausgeschlossenen" Betroffenenvertreter) gewahrt bleiben.
Grüsse Euch

Braunauge
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 20 Apr 2016 11:06 #39639

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man muß unterscheiden zwischen einem Urteil und einer Einstweiligen Anordnung
Eine Einstweilige Anordung ist schon mit ihrem Erlaß vollstreckbar; bei einem Urteil aus einer Klage ist das oft verzögerter.

Die Anwälte der Stiftung haben nun Beschwerde gegen die Eintstweilige Anordnung eingelegt. Die Begründung soll später eingereicht werden.
Weiterhin wurde beantragt, die Vollstreckung auszusetzen und das wir im Wesentlichen damit begründet, dass sich aus der Presseerklärung von Andreas und mir erwiesen hätte, dass wir die Expertisen haben wollten, um auf den Evaluierungsprozess Einfluss zu nehmen....
Dadurch das wir das wollten, hätten wir belegt, dass wir die Expertisen nicht vertraulich behandeln möchten.....

Eine eingehende Kommentierung spare ich mir hier! Da Andreas und ich uns an Recht und Gesetz halten und damit nur das nach außen geben, was uns erlaubt ist, empfinde ich diese Konstruktion, um uns von Informationen abzuscheiden, als einen ziemlich bemerkenswerten Vorgang und zwar gegenüber den Conterganopfern und ihren Vertretern im Stiftungsrat der Conterganstiftung.

Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 20 Apr 2016 13:36 #39642

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Ist es denn keine Idee diesen Sachverhalt mal Herrn Strobel zu kommen zu lassen
Der hat sich doch sehr für uns eingesetzt.
Dann würde es auch mal an dieser Verschwörungsgruppe vorbei an die richtigen kommen
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 21 Apr 2016 00:49 #39658

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Traurig aber wahr.
Ich habe damit gerechnet das diese Beschwerde eingelegt wird.
Es passt einfach in das Gesamtbild.

Ich gehe immer davon aus das sich Christian und Andreas an Recht und Gesetz halten und habe auch nie den Eindruck vermittelt bekommen das es anders sein könnte. Die Unterstellung in der Beschwerde ist schon eine Frechheit für sich.
Ich hoffe auf eine, für uns gute, Entscheidung durch das OVG.
Noch lebe ich.
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 29 Apr 2016 07:20 #39794

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Frau Dr. Kürschner vom Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.04 hektisch rumkorrespondiert und erreicht, dass die Expertisenersteller - Frau RAIn Gila Schindler und das Gerentologische Institut jeweils eine Erklärung abgegeben haben, dass Einwände bezüglich der Heruasgabe der Arbeitsentwürfe der Expertisen vorbracht haben. Diese Erklärungen wurden dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt.

Die Zwangsvollstreckung der Einstweiligen Anordnung wurde durch das Oberverwaltungsgericht einstweilen ausgesetzt.

Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 29 Apr 2016 07:36 #39796

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Ist ja wohl der absolute Hammer

Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 29 Apr 2016 09:03 #39798

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Von Frau Schindler und dem Gerentologischen Institut bin ich sehr enttäuscht.
Wieder einmal soll über unseren Köpfen entschieden werden .

Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 29 Apr 2016 09:47 #39800

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Ich bin fassungslos........und ärgerlich und enttäuscht.

Mit Demokratie hat das Verhalten und Handeln wenig zu tun. Abscheuschlich!
Herzliche Grüße
Monika

Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 29 Apr 2016 09:53 #39801

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Es ist nicht zu glauben. Die Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung sollen absolut unbeteiligt bleiben. Die Behauptung, die Expertisen würden von den Betroffenenvertretern veröffentlicht ist doch nur vorgeschoben, denn diese haben ja Verschwiegenheitspflichten. Welche Einwände haben denn die Expertisenersteller denn vorgebracht???
Grüsse Euch

Braunauge
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 29 Apr 2016 18:06 #39814

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Absolut schockierend.
Aber die Daten für die Studie die sollten wir liefern, sollten uns beteiligen.
Dafür bekommen wir dann die entsprechende Missachtung.
Noch lebe ich.
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 29 Apr 2016 19:13 #39816

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werner schrieb:
Von Frau Schindler und dem Gerentologischen Institut bin ich sehr enttäuscht.
Wieder einmal soll über unseren Köpfen entschieden werden .


Vorsicht! Wir sollten jetzt keine voreiligen Schlüsse ziehen. Das Institut in Heidelberg hat sehr viel für uns alle in der Vergangenheit getan und bewegt. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass in Heidelberg jetzt plötzlich gegen uns gearbeitet wird. Natürlich müssen sie andererseits aufgrund ihrer Funktion absolut neutral und korrekt bleiben. Wir kennen die Hintergründe für die Vorgänge in der Stiftung und im Ministerium derzeit nicht. Irgendwas ist dort momentan jedenfalls im Busch, was wir alle von aussen nicht durchschauen. Spekulieren hilft jetzt nicht weiter.
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 29 Apr 2016 19:14 #39817

  • Lilly
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Schließlich kamen diese Expertisen nur durch "unsere" Zusammenarbeit zustande. Daher denke ich ist es mehr als fair, das wir alle das ungeschönte Ergebnis erfahren...

Liebe Grüße
Lilly
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 29 Apr 2016 20:11 #39818

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Lilly schrieb:
Schließlich kamen diese Expertisen nur durch "unsere" Zusammenarbeit zustande. Daher denke ich ist es mehr als fair, das wir alle das ungeschönte Ergebnis erfahren...

Liebe Grüße
Lilly


Es geht vor allem darum, dass die Betroffenenvertreter im Stiftungsrat vollständig informiert werden und Zugang zu den Expertisen in Originalfassung und überarbeiterter Fassung erhalten. Die Betroffenenvertreter müssen allerdings Vertraulichkeit bewahren und können und dürfen nicht alles hier online stellen. Hier vertraue ich aber unseren Betroffenenvertretern, insbesondere Christian!
Grüsse Euch

Braunauge
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 29 Apr 2016 23:05 #39820

  • Brigitte1959
Wenn ich es richtig verstanden habe gibt es ja alle 2 Jahre ein neues Evaluierungsgesetz wenn es stimmt das Frau Schindler und Frau Ding- Greiner es so gesagt haben dann weiß ich was ich bei der nächsten Studie machen werde .

Habe aber vor Frau Schindler noch zu Fragen .

Nicht das die Stiftung versucht mal wieder einen Keil zu treiben denen ist nämlich alles zu zutrauen .

Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 30 Apr 2016 01:04 #39823

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Braunauge schrieb:


Es geht vor allem darum, dass die Betroffenenvertreter im Stiftungsrat vollständig informiert werden und Zugang zu den Expertisen in Originalfassung und überarbeiterter Fassung erhalten. Die Betroffenenvertreter müssen allerdings Vertraulichkeit bewahren und können und dürfen nicht alles hier online stellen. Hier vertraue ich aber unseren Betroffenenvertretern, insbesondere Christian!


Das sehe ich auch so, da vertraue ich auf unsere beiden Betroffenenvertreter.
Das mit der Vertraulichkeit ist ja wohl Selbstverständlich.
Ich gehe aber davon aus das die Studien anschließend allen zugänglich sein sollen.
Noch lebe ich.
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 30 Apr 2016 09:50 #39826

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Davon gehe ich auch aus.
Grüsse Euch

Braunauge

Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 23 Mai 2016 09:21 #40105

  • Cora1961
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Anscheinend gab es die Festsetzung eines Zwangsgeldes mit einer Frist bis zum 28.04.2016 von Seiten des VG Köln am 22.04.2016.




VG Köln, Beschluss vom 22.04.2016 - Aktenzeichen 7 M 36/16
Titel:

VG Köln: Conterganstiftungsgesetz, Zwangsgeld, Expertise, Exemplar, einstweiligen Anordnungen, Antragsteller, Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsantrag, Schindler, Kopp Schenke, Vollstreckungsverfahren, Regelungsbefugnis, Contergan, Assmann, Wegnahme, Prozessgericht, öffentliche Hand, Vollstreckungstitel
Normenketten:

§ VWGO § 172 VwGO

§ VWGO § 123 VwGO

§ ZPO § 883 ZPO

§ VWGO § 167 Abs. VWGO § 167 Absatz 1 VwGO
Rechtsgebiet:

Verwaltungsverfahren und -prozess

1. Dem Antragsgegner wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000,00 Euro angedroht, wenn er den Antragstellern nicht bis zum 28. April 2016, 12 Uhr, je ein Exemplar der „Expertise über die Leistungen an Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz“ (Autor: Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Kruse) sowie der „Expertise über das Verfahren der Gewährung von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe an Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz“ (Autorin: Rechtsanwältin Gila Schindler) in der Ausarbeitungsform zur Verfügung stellt, in der sie dem Antragsgegner von den Autoren übergeben wurden.

2. Dem Antragsgegner wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000,00 Euro angedroht, wenn er den Antragstellern nicht bis zum 28. April 2016, 12 Uhr, je ein Exemplar der oben genannten Expertisen in der von dem Antragsgegner abgenommenen Fassung zur Verfügung stellt.

3. Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Entscheidung über das Vollstreckungsverfahren vorbehalten.

Gründe

Der Vollstreckungsantrag der Antragstellerin ist nach § VWGO § 172 VwGO statthaft. Danach kann das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag unter Fristsetzung ein Zwangsgeld gegen eine Behörde androhen, festsetzen und vollstrecken, wenn diese in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 und des § VWGO § 123 VwGO einer ihr im Urteil oder in einer einstweiligen Anordnung nach § VWGO § 123 VwGO auferlegten Verpflichtung nicht nachkommt.

Der Anwendungsbereich des § VWGO § 172 VwGO in Abgrenzung zur Generalklausel des § VWGO § 167 Abs. VWGO § 167 Absatz 1 VwGO, der die Vorschriften des 8. Buches der ZPO für die Vollstreckung für entsprechend anwendbar erklärt, ist umstritten. Zwar geht die in Rechtsprechung und Literatur herrschende Meinung davon aus, dass § VWGO § 172 VwGO einschränkend auszulegen ist und nur solche einstweiligen Anordnungen nach § VWGO § 123 VwGO betrifft, die die Behörde zum Erlass eines Verwaltungsaktes oder anderer hoheitlicher Maßnahmen verpflichtet, bei denen der Staat eine spezifisch hoheitliche Regelungsbefugnis für sich in Anspruch nimmt,

vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 172, Rn. 1 m. w. N.

Bei anderen einstweiligen Anordnungen, die beispielweise auf eine vertretbare, schlicht hoheitliche Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, soll § VWGO § 172 VwGO dagegen keine Anwendung finden,

vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12.12.1973 - OVGMUENSTER Aktenzeichen VB87173 V B 871/73 - NJW 1974, NJW Jahr 1974 Seite 917.

Demgegenüber geht eine nur vereinzelt vertretene Auffassung davon aus, dass § VWGO § 172 VwGO für die Durchsetzung nicht auf Geldleistungen gerichteter hoheitlicher Verpflichtungen aufgrund einstweiliger Anordnungen eine umfassende und abschließende Sonderregelung darstellt, die die Anwendung der §§ ZPO § 883 ZPO i. V. m. § VWGO § 167 Abs. VWGO § 167 Absatz 1 VwGO ausschließt,

vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 08.11.1999 - 8 TM 3106/99 - juris, Rn. 4; Pietzner, in Schoch/Schmidt-Aßmann, VwGO, § 172 Rn. 16 ff.

Die Kammer folgt in dem hier vorliegenden Rechtsstreit, in dem es um eine Verpflichtung einer Behörde auf Herausgabe einer beweglichen Sache im Wege der einstweiligen Anordnung geht, der zuletzt genannten Auffassung.

Für diese Auffassung spricht nicht nur der eindeutige Wortlaut des § VWGO § 172 VwGO, der eine Vollstreckung durch Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes in allen Fällen des § VWGO § 123 VwGO unabhängig vom Inhalt der einstweiligen Anordnung vorsieht.

Vielmehr ist diese Form der Durchsetzung von Verpflichtungen einer Behörde aus einer einstweiligen Anordnung in dem besonderen Fall der Herausgabe einer beweglichen Sache rechtlich geboten, um die Rechte der Antragsteller effektiv durchzusetzen. Die nach § 167 Abs. 1 i. V. m. § ZPO § 883 ZPO in den Fällen des Herausgabeanspruchs angeordnete Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ist in diesem Fall weder effektiv noch im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung angemessen.

Die Durchsetzung des Anspruchs der Antragsteller auf die Zur-Verfügung-Stellung je eines Exemplars (in Form einer Kopie oder eines Datenträgers) der streitgegenständlichen Gutachten ist eilbedürftig. Die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers durch die Antragsteller nach § ZPO § 883 ZPO in diesem ungewöhnlichen und unübersichtlichen Fall dürfte nicht geeignet sein, zu einer schnellen Verwirklichung des Rechts beizutragen. Darüberhinaus erscheinen die Befugnisse eines Gerichtsvollziehers im Rahmen des § ZPO § 883 ZPO (Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher, Ladung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) im Verhältnis zu einem Träger öffentlicher Verwaltung zu weitgehend. Das gilt insbesondere im Hinblick auf das hier vorliegende besondere Verhältnis der Organe der öffentlichrechtlichen Contergan-Stiftung untereinander.

Vielmehr ist der Regelung über die Vollstreckung von Geldforderungen gegen die öffentliche Hand in § VWGO § 170 VwGO zu entnehmen, dass die in der ZPO vorgesehene Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher nach § ZPO § 802 a ZPO hier nicht als angemessen angesehen wird, sondern durch das Prozessgericht erfolgen soll.

Dies spricht dafür, im vorliegenden Verfahren § VWGO § 172 VwGO anzuwenden.

Der Antrag ist auch begründet. Die Voraussetzungen einer Vollstreckung der Verpflichtung aus der einstweiligen Anordnung des erkennenden Gerichts vom 07.04.2016 - Aktenzeichen 7L298915 7 L 2989/15 - liegen vor. Die einstweilige Anordnung nach § VWGO § 123 VwGO ist ein Vollstreckungstitel, der dem Antragsgegner am 12.04.2016 zugestellt wurde. Der Beschluss ist wirksam und vollziehbar. Die Einlegung der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster durch den Antragsgegner hat nach § VWGO § 149 Abs. VWGO § 149 Absatz 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Eine Aussetzung der Vollziehung ist bisher nicht erfolgt. Eine Vollstreckungsklausel ist gemäß § VWGO § 123 Abs. VWGO § 123 Absatz 3 VwGO i. V. m. § ZPO § 929 Abs. ZPO § 929 Absatz 1 ZPO nicht erforderlich.

Der Antragsgegner hat die aus der einstweiligen Anordnung folgende Verpflichtung, die genannten Expertisen den Antragstellern zur Verfügung zu stellen, bisher nicht erfüllt. Die von dem Antragsteller hierfür gesetzte Frist bis zum 18.04.2016 ist ausreichend, weil für diese Handlung nur ein geringer Zeitaufwand erforderlich und aus den Gründen des Eilbeschlusses Eile geboten ist.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass der Antragsgegner die einstweilige Anordnung in Kürze befolgt. Er hat durch die Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss vom 07.04.2016 und den Antrag an das Oberverwaltungsgericht, die Vollziehung des Beschlusses auszusetzen, zu erkennen gegeben, dass er bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts die Gutachten nicht herausgeben will. Daher erscheint auch eine nochmalige Aufforderung durch das Gericht, die Verpflichtung zu erfüllen, nicht erfolgversprechend.

Die beantragte Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall einer weiteren Nichtbefolgung des gerichtlichen Beschlusses war daher geboten. Die Höhe des Zwangsgeldes ist angemessen, um den erforderlichen Druck auf den Antragsgegner auszuüben. Die gesetzte Frist bis zur Festsetzung des Zwangsgeldes bis zum 28.04.2016 ist kurz, aber ausreichend, um die Gutachten zugänglich zu machen. Sie ist auch erforderlich, weil die Angaben des Antragsgegners zu dem Zeitpunkt, in dem der Evalierungsbericht dem Bundestag übergeben wird, ständig variieren und für das Gericht und die Antragsteller nicht nachvollziehbar sind. Es kann daher nicht sicher davon ausgegangen werden, dass es bis Ende April nicht zu einer Weiterleitung des Berichts kommt.
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Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 23 Mai 2016 11:50 #40109

  • Cora1961
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Oh sorry, hatte die Quelle vergessen anzugeben:
beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fent....45184.htm&pos=1

LG
Cora

Conterganstiftung legt ./. Betroffenenvertreter Beschwerde ein! 23 Mai 2016 12:31 #40110

  • Brigitte1959
Bezahlt man dann diese Strafe lieber ?
Na klar geht ja nicht aus der eigenen Tasche sondern aus unseren Geldtopf da ist man halt sehr großzügig an den Contergan Opfern wird es ja dann wieder eingespart .

Was wäre wenn die Stiftung das alles aus eigener Tasche bezahlen müsste ?
Würde man dann auch so Klage freudig sein ?

Was ist mit dieser Strafe wird die dann auch aus unserer Kasse bezahlt ?

Christian und Andreas wie sieht es mit der finanziellen Situation aus braucht ihr da Unterstützung ?
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