Die Conterganstiftung für behinderte Menschen hat mit einer E-Mail vom 4.3.2016 Dateien verschickt, die sämtliche spezifischen Bedarfe der Conterganbetroffenen enthielten, insbesondere, aufgegliedert nach Aktenzeichen (STC-Nummern), die jeweils beantragte Leistung, die hieraus resultierenden Kosten und die genehmigten Beträge.
Diese Dateien wurden unverschlüsselt und ungesichert versandt, so dass diese von jeder Person, die diese in Besitz hat, geöffnet und gelesen werden können.
Dies hat Christian Stürmer, als Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung thematisiert, wonach er massivst unter Druck gesetzt wurde. Insbesondere sollte er veranlasst werden, sogar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, dass er die weitere Thematisierung der E-Mail und der Anlagen unterlässt. Eine solche Erklärung hat Christian Stürmer natürlich nicht abgegeben. Nach Einschaltung eines Anwaltbüros und entsprechender Korrespondenz, erklärte die Stiftung, dass die Angelegenheit nun für sie "erledigt" sei. Dem widerspricht jedoch Christian Stürmer, vor allem, weil die Stiftung die von ihm als beleidigend empfundenen Äußerungen bisher noch nicht zurückgenommen hat und sich weigert, die mit der Abwehr der stiftungsseitigen Angriffe zusammenhängenden Anwaltskosten zu übernehmen. Außerdem ist mit nichts sichergestellt, dass die Conterganstiftung dererlei Datenschutzskandale künftig unterlässt.
Deshalb hat Christian Stürmer Klage eingereicht.
Zur Klageschrift:
http://www.contergannetzwerk.de/media/kunena/attachments/42/KlageschriftStuermer.pdf