P r e s s e e r k l ä r u n g
Bundestag beschließt Rentensicherheit für Conterganopfer
„Ein Wort macht einen großen Unterschied“, so der Abgeordnete Jens Beek
Am Donnerstag dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung das 5. Conterganstiftungsänderungsgesetz beschlossen und damit bestimmt, dass Conterganopfern ihre spezifischen Leistungen nur aberkannt werden können, wenn die Ansprüche auf „vorsätzlich unrichtigen oder vorsätzlich unvollständigen Angaben“ beruhen.
„Damit sind die Leistungen für die Geschädigten endlich sicher“, so Christian Stürmer, Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. und zugleich gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen.
In kurzer Zeit musste viel erreicht werden. Nachdem im Herbst letzten Jahres den brasilianischen Geschädigten ihre Aberkennung drohte, haben die Regierungsfraktionen, im Eiltempo ein Gesetzgebungsverfahren durch die beiden Fachpolitiker Ursula Schulte (SPD) und Stephan Pilsinger (CDU/CSU) durchgepeitscht, um die Sicherheit der Conterganrenten zu gewährleisten. Eigentlich galt es, nur zu verhindern, dass den brasilianischen Geschädigten die Leistungen aberkannt werden. „Allerdings“, so Stürmer, „war es, wie es auch die Reden im Bundestag zeigen, Ursula Schulte (SPD)[1] und Stephan Pilsinger (CDU/CSU)(2) ein Herzensanliegen über alle Conterganopfer einen Schutzschirm zu spannen.“
„Obwohl aufgrund dieses Tempos `mit heißer Nadel gestrickt wurde`, wurde trotzdem darauf gehört, was Betroffenenvertreter zu den Vorhaben sagen“, so Stürmer weiter und führt aus: „Im ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war zunächst vorgesehen, dass die besondere gesetzliche Rentensicherheit nicht gelten sollte, wenn die Rentenansprüche auf „unvollständigen“ Angaben beruhen. Was aber ist unvollständig? Mit meiner Intervention ist es gelungen, dass nunmehr die Unvollständigkeit von Angaben „vorsätzlich“ gemacht sein müssen, um die besondere Rentensicherheit zu gefährden.“
Hierzu sagte der Bundestagabgeordnete, Rechtsanwalt Jens Beek (FDP) in der Lesung des Gesetzes am Donnerstag im Deutschen Bundestag:
„Die Betroffenen werden von uns gehört. Und auch die Eingaben die es noch zum 5.Conterganstiftungsänderungsgesetz gegeben hat sind deswegen mit eingeflossen – beispielsweise in der Formulierung, dass nur vorsätzlich unvollständige Angaben überhaupt zu Überprüfungsverfahren führen können. Ein Wort macht einen großen Unterschied“(3)
„Allerdings bedeutet dieses Gesetz noch nicht, dass das Verhältnisse zwischen dem Staat und den Geschädigten und in der Conterganstiftung geregelt wären“, erläutert der Betroffenenvertreter Stürmer und sagt: „Dies ist zwar ein wichtiger Schritt zur Überwindung des Conterganskandals. Noch viel wichtiger ist aber, dass man `das Übel an der Wurzel packt` und Strukturen in der Stiftung schafft, wonach wir Geschädigten endlich auf Augenhöhe behandelt werden „Im Stiftungsrat der Conterganstiftung sitzen wir zwei Betroffenenvertreter drei Ministerialbeamten gegenüber. Und diese Macht gegen die Betroffenenvertreter nutzt man! Solange das nicht verändert wird, braucht man sich über nichts zu wundern.“
Hierzu nahm die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) im Deutschen Bundestag Stellung:
(…) und was wir auch tun müssen ist, an die Stiftungsstruktur ranzugehen – an den Kern des Problems. Wir brauchen eine Stiftung, vor der auch die deutschen Geschädigten keine Angst haben müssen. Wir brauchen eine Stiftung, in der diese Menschen im Mittelpunkt stehen, die transparente Strukturen hat“ (…)(4)
„Dem ist nichts hinzuzufügen“, so Stürmer und schließt: „Ich hoffe, die Politik hält ihr Versprechen und geht das Thema noch in dieser Legislaturperiode an."
Hier zu den näheren Hintergründen (wichtig) - bitte hier klicken.....
Comments on the development of the special protection of existing rights forThalidomide aggrieved parties . click here.....
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[1] Rede der Abgeordneten Ursula Schulte: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7453049#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTMwNDk=&mod=mediathek
[2] Rede des Abgeordneten Stephan Pilsinger: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7453051#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTMwNTE=&mod=mediathek
[3] Rede des Abgeordneten Rechtsanwalt Jens Beek, ab Minute 3:24: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7453052#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTMwNTI=&mod=mediathek
[4] Rede der Abgeordneten Corinna Rüffer, ab Minute 3:42: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7453054#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTMwNTQ=&mod=mediathek
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