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Die 51-Jährige, die aufgrund des Medikaments Contergan ohne Arme und Beine zur Welt kam, wohnt seit drei Jahren in ihrer Wohnung an der Hunsrückstraße. Den Garten vor der Wohnung im Stadtteil Süsterfeld-Helleböhn hat sie für ihre zwei Chihuahuas vor anderthalb Jahren mit einem Zaun begrenzen lassen.
Sie könne ihre Hunde Larry und Jimmy nicht beide an der Leine halten. „Ich habe eben keine Arme“, sagt sie. Das Problem: Der Zaun wurde zwar von ihrem Vermieter genehmigt. Aber nicht von der Hausgemeinschaft.
In deren Satzung seien Abgrenzungen wie ein Zaun auf der Gemeinschaftwiese verboten. „Da darf man nicht einmal drauf liegen“, sagt Bach. Ihr Vermieter habe aber das Stück der Wiese vor der Wohnung mitbezahlt und den Zaunbau deswegen erlaubt.
Drei Häuser mit jeweils sechs Wohnungen umfasst die Gemeinschaft. Bei einer extra einberufenen Versammlung der Eigentümer hat der Großteil gegen eine Sondergehnemigung gestimmt. Da der Zaun immer noch steht, gibt es am 25. Februar erneut eine Versammlung.
Dem Vermieter von Bach sei nun schon mit Klage gedroht worden, sagt sie. Letztlich ginge es aber nicht um den Zaun, glaubt die 51-Jährige, die von einer Opferrente lebt. „Die anderen Bewohner wollen mich und meine Mitbewohnerin hier nicht haben.“ Erst hätten sie etwas gegen ihr „stinkendes“ Kaninchen gehabt. Dann gegen das Rauchen auf der Terrasse.
„Ich habe lange gezögert, mich an die Presse zu wenden. Aber ich fühle mich diskriminiert“, sagt sie. Das macht Bach auch an einer Aussage fest, die während der Eigentümerversammlung gefallen sei, und die ihr zugetragen wurde: Frau Bach solle in eine behindertengerechte Einrichtung ziehen, dann gebe es all die Probleme nicht. Das könne sie nicht verstehen. „Ich habe immer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn gehabt.“
Ja, der Satz mit der Behinderteneinrichtung sei so oder so ähnlich auf der Versammlung gefallen, bestätigen zwei Nachbarinnen, die in dem Haus wohnen. „Wir haben aber absolut nichts gegen die Frau Bach und ihre Mitbewohnerin“, sagen sie. Die beiden Frauen hätten sich aber nie an Hausordnung gehalten. Der Zaun sei nunmal laut Satzung verboten. „Letztlich ist es die Schuld des Vermieters und nicht von Frau Bach“, sagen sie.
Bach will nicht ausziehen
Mit den Hunden könnten auch ihre Pflege-Assistentin oder die Mitbewohnerin Gassi gehen, schlagen sie vor. Aber das geschehe ja nicht. Ob die Angelegenheit nicht mit einem Gespräch zu lösen sei? „Ich glaube, dafür ist es zu spät“, sagt eine der Nachbarinnen. Claudia Bach wird wegen der Streitigkeiten nicht ausziehen, sagt sie. „Aber ich fühle mich beim Wegfall des Zauns in meiner Selbstständigkeit beschränkt.“