Alexander Weinlein
Bilanz der Contergan-Entschädigung
FAMILIE
Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz aus dem Zweiten Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes, das Ende Juni 2009 in Kraft trat. Der Parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium, Hermann Kues (CDU), informierte vergangene Woche den Familienausschuss über die Umsetzung des Gesetzes. Nach seinen Angaben sind nach Abschaffung der bis dahin geltenden Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Entschädigungsleistungen im Jahr 2009 insgesamt 565 neue Anträge eingereicht wurden. 65 von ihnen seien bisher bewilligt worden, 126 Antragsverfahren seien noch nicht abgeschlossen. In neun Fällen sei eine einmalige Kapitalentschädigung, in 56 Fällen eine Kapitalentschädigung und die Zahlung der monatlichen Conterganrente bewilligt wurden. Die Mindestrente stieg laut Kues von 248 auf 255 Euro und die Höchstrente von 1.090 auf 1.151 Euro.
Vertreter der Conterganstiftung und der Betroffenenverbände bestätigten zwar, dass die Gesetzesänderung zu Verbesserungen geführt habe. Zugleich mahnten sie jedoch weitere Verbesserungen an. So seien die Handlungsempfehlungen des Instituts für Gerontologie an der Universität Heidelberg in eine Gesetzesnovelle einzubeziehen. Das Institut war gemäß eines fraktionsübergreifenden Antrags von CDU/CSU, SPD und FDP aus dem Jahr 2008 (16/11223) beauftragt worden, den tatsächlichen Bedarf von Contergangeschädigten zu ermitteln.
Im Januar 2013 wird der Familienausschuss den Abschlussbericht des Instituts, der bis Jahresende vorliegen soll, in einer öffentlichen Anhörung thematisieren.