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05.03.2018
P R E S S E E R K L Ä R U N G
Datenschutzskandale in der Conterganstiftung –
Betroffenenvertreter mit Drohungen versucht, zum Schweigen zu bringen
Am 13.03.2018 verhandelt das Verwaltungsgericht über eine Klage des Betroffenenvertreters Christian Stürmer im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen.
Anlass der Klage ist, dass der Vorstand der Conterganstiftung den Betroffenenvertreter Christian Stürmer erheblichst unter Druck setzte, einen Skandal im Umgang mit höchstpersönlichen Daten der Betroffenen nicht mehr zu thematisieren.
Hintergrund ist der, dass die Conterganstiftung an verschiedene Adressaten, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, per ungesicherter und ungeschützter Email, eine Auflistung über sämtliche jemals beantragten spezifischen Bedarf von allen Conterganopfern verschickte. Aus dieser Datei waren jeweils unter dem jeweiligen Aktenzeichens (STC-Nummer) die Art der beantragten Leistung, die hierfür jeweils beantragte Geldsumme und der bewilligte Betrag ersichtlich. Aus weiteren Dateien ergaben sich die einzelnen Klagen, Widersprüche etc.
Nachdem der Betroffenenvertreter Christian Stürmer hierzu Aufklärung verlangte, wurde versucht ihn unter Druck zu setzen. Ihm wurden Unterlassungserklärungen zugeschickt, die er unterschreiben und sich insbesondere verpflichten sollte, diese Emails nie wieder und zwar auch nicht im aufsichtsführenden Stiftungsrat der Conterganstiftung zu thematisieren.
Dagegen wendet sich der Betroffenenvertreter, insbesondere, da dieser datenschutzwidrige Umgang mit Betroffenendaten keinen Einzelfall darstellt. In einem weiteren Fall wurden Teile aus den medizinischen Akten von Conterganopfern mit Diagnoseangaben an andere Betroffene verschickt.
Ureigene Aufgabe eines Betroffenenvertreters aber ist es jedoch, gerade solches Fehlverhalten gegenüber Conterganopfern aufzugreifen und für Abhilfe zu sorgen.
Weiter versucht die Stiftung, den Betroffenenvertreter Christian Stürmer mit den Kostenrisiken rechtlicher Verfahren zum Schweigen zu bringen. Nachdem der Betroffenenvertreter rechtlich gegen die Umgangsweise mit ihm vorging, hat die Stiftung zwar in Vergleichsverhandlungen weitgehende Zugeständnisse gemacht, aber darauf beharrt, dass der Betroffenenvertreter seine Anwaltskosten aus eigener Tasche zahlen solle.
Aufgrund dieser Umstände hat der Betroffenenvertreter Klage eingereicht.
Christian Stürmer wird vertreten durch Frau Rechtsanwältin Karin Buder.
Zur Klageschrift:
http://www.contergannetzwerk.de/media/kunena/attachments/42/KlageschriftStuermer.pdf
Christian Stürmer wird vertreten durch Frau Rechtsanwältin Karin Buder.
Die Verhandlung findet statt:
Verwaltungsgericht Köln
Adresse: 50667 Köln, Appellhofplatz/Eingang Burgmauer
Datum und Zeit: 13.03.2018 um 11.30h
Saal: 101, 1. Stock
Pressekontakt:
Christian Stürmer - Tel.: 01727935325 -
Rechtsanwältin Buder - Telefon:06462 91699-0.
Pressefoto von Christian Stürmer:
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Informationen auf facebook:
https://www.facebook.com/chr.stuermer
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