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Düsseldorf - Behinderte sollen unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen zum Ausgleich ihrer Nachteile künftig ein pauschaliertes Teilhabegeld erhalten.
Auf diese Forderung nach einem "Kurswechsel" in der Behindertenpolitik verständigten sich die Behinderten-Beauftragten aus Bund und Ländern am Dienstag parteiübergreifend bei einem Treffen in Düsseldorf. Die Höhe des Teilhabegeldes solle, abhängig vom Grad der Behinderung, monatlich zwischen 150 und 1.110 Euro liegen, heißt es in einer gemeinsamen „Düsseldorfer Erklärung“.
Bisherige Leistungen wie Blinden- und Gehörlosengeld oder Steuerfreibeträge könnten darin aufgehen, so die Beauftragten. Derzeit erhalten Behinderte staatliche Leistungen weitgehend aus der Sozialhilfe, bei der eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens erfolgt.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, kritisierte ein überbürokratisiertes Leistungssystem verschiedenster Kostenträger, bei dem die Behindertenhilfe am Ende zu kurz komme und ineffizient sei. Häufig resignierten die Betroffenen nach einem Marathon durch Ämter, Kassen und Institutionen und nähmen die ihnen zustehenden Leistungen nicht in Anspruch.
In Deutschland gibt es derzeit 7,3 Millionen Schwerbehinderte. Davon erhalten 780.000 Leistungen der Eingliederungshilfe in Höhe von jährlich 13 Milliarden Euro. Trotz der in Deutschland seit vier Jahren geltenden UN-Behindertenrechtskonvention werde die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Behinderten „nur teilweise umgesetzt“, kritisierte der nordrhein-westfälische Behinderten-Beauftragte Norbert Killewald. Die unterschiedlichen Kostenträger müssten endlich mitspielen, um zu einer übersichtlichen und unkomplizierten Struktur bei den Leistungen für Behinderte zu kommen.
Hüppe plädierte auch dafür, mit der gemeinsamen Bildung von behinderten und nichtbehinderten Kindern bereits ab dem dritten Lebensjahr im Kindergarten zu beginnen. Die heilpädagogischen Förderkindertagesstätten seien im Zeitalter der Inklusion weitgehend verzichtbar. Was man mit dem dritten Lebensjahr nicht schaffe, erreiche man auch mit dem 18. Lebensjahr nicht mehr, so der Bundesbeauftragte. „Teilhabe kann man nicht lernen, sondern nur erleben.“