Zum Ausnahmetatbestand, wann RENTENSICHERHEIT für Conterganofer NICHT gelten soll:
Nach dem ursprünglichen Gesetzenwurf hätte der neue Rentenschutz nicht gegolten, wenn die Leistungsansprüche auf "unvollständigen" Angaben beruhen.
Was aber ist "unvollständig"? Da hätte manches behauptet werden können.... Ich freue mich, dass es aufgrund meiner Intervention gelungen ist, das einzugrenzen. Jetzt muss nachgewiesen werden, dass man VORSÄTZLICH unvollständige Angaben gemacht hat, um Leistungen entzogen zu bekommen. "Ein Wort macht einen großen Unterschied", so der Bundestagabgeordnete Jens Beek in der Bundestagsdebatte am 18.06.2020 „Die Betroffenen werden von uns gehört. Und auch die Eingaben die es noch zum 5.Conterganstiftungsänderungsgesetz gegeben hat sind deswegen mit eingeflossen – beispielsweise in der Formulierung, dass nur vorsätzlich unvollständige Angaben überhaupt zu Überprüfungsverfahren führen können.
Ein Wort macht einen großen Unterschied“
Die Rente ist nun sicher!
Zu den näheren Hintergründen:
www.contergannetzwerk.de/Hintergr%C3%BCn...20Conterganopfer.pdf