In einem anderen Forum wird behauptet, dass mit der Einführung der von uns geforderten Pauschalierung ein Widerspruchsorgan überflüssig sei. Das ist Unsinn! Schlicht ist der Forderungskatalog nicht richtig gelesen, bzw. verstanden worden: Gefordert wird nicht nur ein Widerspruchsorgan für die spezifischen Bedarfe, sondern bezüglich ALLER negativen Leristungsentscheidungen des Stiftungsvorstandes. Aber auch selbst bezüglich der spezifischen Bedarfe fielen im Falle der Verwirklichung des geforderten Härtefallfonds Entscheidungen, die durch ein Widerspruchsorgan und nicht durch den Vorstand alleine überprüft werden sollen.