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Eine kleine Wiedergutmachung für Contergan-Opfer
Mehr als 50 Jahre ist es her, dass das Unternehmen Grünenthal mit dem Medikament Contergan großes Leid auslöste. Die Opfer müssen heute nicht nur mit den Fehlbildungen, sondern altersbedingt mit Folgeschäden zurechtkommen. Nun sollen sie mehr Geld bekommen, vom Bund, nicht von Grünenthal.
Von Silvia Stöber, tagesschau.de
1957 kam das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan rezeptfrei auf den Markt. Auch Schwangere durften es gegen Übelkeit einnehmen. Doch weltweit mehr als 10.000 Kinder, 5000 in Deutschland, wurden mit Schädigungen und schweren Fehlbildungen geboren, nachdem es ihre Mütter in der Schwangerschaft eingenommen hatten.
Die Contergan-Geschädigten sind inzwischen älter als 50. Sie leiden nicht mehr nur an den Fehlbildungen. Hinzugekommen sind auch Folgeschäden an Gelenken und Gliedmaßen oder Zähnen, die sie beispielsweise anstelle fehlender Arme verwenden und übermäßig beanspruchen müssen. Viele der Geschädigten leiden deshalb an zumeist chronischen Schmerzen.
Eine Studie des Gerontologischen Instituts der Universität Heidelberg ergab, dass jedes dritte Opfer inzwischen nicht mehr arbeiten kann. Aufgrund der zunehmenden Beschwerden bräuchten die Betroffenen aber zugleich teure Hilfsmittel oder auch Umbauten in ihren Wohnungen. Hinzu komme die Sorge davor, zunehmend von anderen abhängig zu werden und nicht mehr mobil zu sein.
Geld für ein selbstbestimmtesMaximal Leben.
1152 Euro Rente monatlich aus der Contergan-Stiftung erhalten die Geschädigten in Deutschland derzeit. Betroffen sind etwa 2700 Menschen. Geschädigten-Verbände wie das Contergan-Netzwerk Deutschland beklagen, die Rente reiche nicht ansatzweise für ein menschenwürdiges Dasein aus. Viele Betroffene lebten am Rande des Existenzminimums. Sie bräuchten Geld zum Leben, für Heil- und Hilfsmittel sowie für Assistenz. Die Geschädigten fordern genug Geld, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Ihre Wut richtet sich nach wie vor gegen den Contergan-Hersteller Grünenthal. Der nahm das Medikament 1961 vom Markt, nachdem Forscher den Zusammenhang zwischen der Einnahme des Medikaments und den Fehlbildungen gefunden hatten.
1968 mussten sich sieben leitende Angestellte und weitere Mitarbeiter vor dem Landgericht Aachen verantworten. Der Prozess wurde jedoch Ende 1970 wegen geringfügiger Schuld und aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt, wie es zur Begründung hieß.
Keine Ansprüche mehr gegen Grünenthal
Es kam zu einem Vergleich zwischen Klägern und Beklagten. Grünenthal musste 100 Millionen Mark bereitstellen. Ansonsten übernahm der Bund die finanzielle Versorgung der Contergan-Geschädigten. Sie wird über die Conterganstiftung für behinderte Menschen" abgewickelt. In diese Stiftung flossen auch die Gelder von Grünenthal.
Im Zuge der außergerichtlichen Einigung wurden auch die zivilgerichtlichen Verfahren gegen Grünenthal eingestellt. Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen gegen das Unternehmen sind so nicht mehr möglich.
2008 kündigte Grünenthal eine weitere Zahlung von 50 Millionen Euro in die Contergan-Stiftung an. Seit 2009 werden daraus jährlich Sonderzahlungen an die Geschädigten geleistet. Im vergangenen Sommer bat das Pharma-Unternehmen die Opfer erstmals um Entschuldigung. Geschäftsführer Harald Stock bedauerte das lange Schweigen. Doch eine höhere Entschädigung lehnte er weiter ab
So sind es Verwandte, Freunde und die Allgemeinheit, die für die Kosten aufkommen, die Grünenthal nicht zahlt. Andreas Meyer, der Vorsitzende des Bundes Contergan-Geschädigter, erklärte im Deutschlandfunk, warum seiner Meinung nach Grünenthal nicht stärker zur Verantwortung gezogen wurde und wird: "Es sollte für alle Zeit ein Präzedenz-Fall verhindert werden - ein Präzedenzfall, bei dem ein pharmazeutisches Unternehmen oder die Industrie in die Pflicht genommen werden für sämtliche Schäden, die sie verursacht haben."
Der Bund zahlt
Die Verbände der Contergan-Geschädigten gaben jedoch nicht auf und richteten ihre Forderungen verstärkt an die Politik. Schon 2008 und 2009 erkämpften sie Änderungen am Conterganstiftungsgesetz und eine Erhöhung der Renten.
Am 1. Februar beriet der Familienausschuss des Bundestag in einer Anhörung über die erwähnte Studie zur Lebenssituation Contergangeschädigter Menschen der Universität Heidelberg. 150 Betroffene reisten zu der Veranstaltung, einige von ihnen kamen zu Wort und schilderten ihre schwierigen Lebenssumstände. Einen Tag vor der Anhörung hatte die Bundesregierung angekündigt, 120 Millionen Euro für die Geschädigten zur Verfügung zu stellen.
Eine "kleine Revolution"
Der dazu vorliegende Gesetzentwurf sieht 90 Millionen Euro jährlich zur Aufstockung der Renten vor. Der Höchstsatz steigt damit von 1152 Euro auf 6912 Euro. Die Erhöhung soll rückwirkend zum 1. Januar gültig werden. Weitere 30 Millionen Euro sollen jährlich für zusätzliche medizinische Leistungen, zum Beispiel für Zahnersatz, bereitgestellt werden
Das Contergannetzwerk Deutschland spricht von einer "kleinen Revolution". Mit diesem Schritt könnten die Contergan-Geschädigten ihren Frieden mit dem Staat machen, teilte deren Vorsitzender Christian Stürmer mit. Schließlich sei es ein Bundesgesetz gewesen, das alle Ansprüche an die Firma Grünenthal zum Erlöschen gebracht habe. Über Jahrzehnte hätten sich deshalb die Betroffenen an die Sozialkassen wenden müssen.
Der Bundesverband Conterganschädigter nannte die Entscheidung der Bundesregierung zur Bereitstellung der 120 Millionen Euro jährlich etwas weniger enthusiastisch "einen weiteren Schritt in die richtige Richtung". Er drängt unter anderem darauf, dass bei Beantragung sozialrechtlicher Leistungen Einkommen und Vermögen des Geschädigten, der direkten Verwandten und Mitbewohner außer Betracht bleiben.
Offen bleibt nach wie vor die finanzielle Verantwortung von Grünenthal. Der Behinderten-Beauftragte der Bundestagsfraktion der Linkspartei, Ilja Seifert, will auch dabei nicht lockerlassen. Er fordert unter anderem, dass der Konzern jährlich 20 bis 30 Prozent seines Gewinns an die Opfer ausschüttet.