Lieber Christian,
danke, dass Du Dein Thesenpapier hier öffentlich gemacht hast.
Stellt man das dem Gesetzentwurf gegenüber, muss man meinen, es handele sich um 2 Veranstaltungen, die nichts miteinander zu tun haben.
Von Deinen Forderungen - besser: den Forderungen fast aller Betroffenen - findet sich NICHTS wieder in dem Gesetzentwurf. Sogar die Korrektur eines offensichlichen Fehlers, nämlich den Bock Stiftungsvorstand und Ministerium zum Gärtner der spezifischen Bedarfe zu machen, hat eine "tolle" Hintertür: diejenigen, die die Bedarfe verbockt haben, können jetzt beliebige Kosten den Bedarfen unterjubeln - ohne jede demokratisch legitimierte Kontrolle. Dass sie es tun werden, hat die Vergangenheit gezeigt - siehe Anwaltshonorare.
Und was ist mit der Anerkennung der Betroffenen als mündige und verantwortungsbewusste Bürger ? Ich sehe nur, dass sie ausgesperrt werden. Die Stiftung als Krüppelverwahranstalt wie vor 100 Jahren, als man es auch schon "nur gut gemeint" hat.
Wir waren auf einer Sitzung des Stiftungsrats und wir waren entsetzt, wie Ministerialbeamte und Stiftungsvorstand in vertrautem Zusammenwirken die Betroffenenvertreter am Nasenring durch die Arena gezogen haben. Mit der neuen Fassung wird ihnen das noch leichter gemacht.
( Eine Regelung zur Absicherung der pflegenden Angehörigen (Hinterbliebenenrente) fehlt ebenso wie das SIcherstellen der Vererblichkeit gesparter Conterganrente. )
Der Entwurf sieht ganz einfach so aus, als hätte ein Lobbyistenverein seine Wunschparade diktiert. Es kann einfach nicht sein, dass so etwas von den Fachpolitikern durchgewinkt wird. Liebe Abgeordnete, 2013 hörte sich das alles ganz anders an, uind wir haben an eine Trendwende geglaubt.