Hier nun ein kurzes follow-Up:
Soeben habe ich einen offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin geschrieben.
Prioritäre Covid-19 Impfung von Menschen mit Contergan-Behinderung - Offener Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin
Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister,
vielen Dank für die zeitnahe Beantwortung meiner an Sie und Frau Kalayci gerichteten email.
Bitte gestatten Sie mir, dass ich Ihre Ausführungen bzgl. folgender Punkte kurz klarstelle:
1. Es geht hier nicht bloß um einen, wie Ihre Mitarbeiterin schreibt, (individuellen) "Wunsch, zeitnah eine Impfung zu erhalten", sondern vielmehr um die medizinisch anerkannte Dringlichkeit einer zeitnahen Impfung, die sich auch rechtsverbindlich in der entsprechenden Priorisierung von Menschen mit Contergan-Behinderung in der Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a) niederschlägt.
2. Für die in der Impfverordnung unter § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a aufgeführte Contergan-Behinderung gibt es kein separates Abrechnungsmerkmal, so dass die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) nicht erkennen kann, wer eine Contergan-Behinderung hat. Somit existiert daher auch keine Datengrundlage, mittels derer Menschen mit Contergan-Behinderung automatisch für ein Einladungsschreiben (mit Impfcode) selektiert werden können! Zudem ist ein Mensch mit Contergan-Behinderung nicht per se privatversichert, so dass im Regelfall auch dieser Weg nicht 'greift'. Ein Prozedere, welches es Menschen mit Contergan-Behinderung ermöglicht, genauso unkompliziert wie Privatpatienten mit chronischer Erkrankung zu einer Impeinladung zu kommen, existiert entweder nicht oder wurde von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bislang nicht kommuniziert.
3. Es ist für jedermann/frau einfach zu verstehen, dass Sie sich als Regierender Bürgermeister nicht in das 'operative Geschäft' Ihrer SenatorInnen einmischen möchten. Nicht nachvollzogen werden kann jedoch, dass Sie, als disziplinarischer Vorgesetzter der für die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung verantwortlichen Senatorin, auch dann nicht Einfluss nehmen (wollen), wenn es begründete und hinlängliche Hinweise auf ein systemisches Versagen der für das Corona-Impfmangement verantwortlichen Funktionen gibt.
4. Es liegt mir fern, die persönliche und fachliche Eignung der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zu beurteilen. Ich gebe aber zu bedenken, dass ich bislang weder von Frau Kalayci, noch von dem für ihr Ressort zuständigen Staatssekretär oder von einer der in ihrem Ressort angesiedelten Fachfunktionen eine qualifizierte und verbindliche Aussage bzgl. meines Impfanspruchs als Contergan-Behinderter erhalten habe: Als aktuellen Beleg für diese äußerst unbefriedigende Situation nehmen Sie bitte das beigefügte Schreiben des Teams Verfahren Schutzimpfung, Krisenstab der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, welches ich gestern erst, d.h. mit großem zeitlichen Verzug, erhalten habe.
5. Ihr Hinweis, sich an die Clearing-Stelle des Landes Berlin zu wenden ist nicht zweckdienlich, da die Clearing-Stelle nicht für Menschen mit Contergan-Behinderung zuständig ist, sondern ausschließlich für die in der Coronavirus-Impfverordnung § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe k und § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i aufgeführten Fälle.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Watz
PS: Aufgrund der Dringlichkeit dieser - nicht nur für mich wichtigen - Angelegenheit habe ich mich dazu entschlossen, meine Schreiben an Sie (und an Frau Kalayci) öffentlich zu machen und auf meiner facebook-Seite zu posten.