Stiftungsrat
Freigegeben in SttiftungsratDer Stiftungsrat
Grundsätzliches - Regierungsmehrheit
Im Stiftungsrat, der die Grundzüge der Conterganstiftung im Rahmen der Gesetze bestimmt, hat die Regierung die Mehrheit.
An ordentlichen Mitgliedern hat die Regierung 3 Vertreter und 2 Stimmen haben die Betroffenenvertreter, die per von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) unter allen Conterganopfern durchgeführte Urwahl gewählt und von der Ministerin bestellt wurden.
Den Vorsitz des Stiftungsrates wird von Herrn Ministerialdirektor Hackler vom BFSFJ wahrgenommen.
Verbot der Teilnahme an Stiftungsratssitzungen
Die stellvertretenden Stiftungsratsmitglieder erhalten zwar die Beratungsunterlagen des Stiftungsrates, jedoch verweigern ihnen die Stiftung und das BFSFJ und zwar trotz ausdrücklicher Anträge, jegliche Teilnahme an Sitzungen.
Informationspolitik und Transparenz
Die Conterganstiftung für behinderte Menschen hat Christian Stürmer als stellvertretendes Stiftungsratsmitglied untersagt, wesentliche Informationen, z.B. zu den Ausgaben, zu veröffentlichen, insbesondere an die Mitglieder des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. weiterzuleiten.
Unsere Forderung
Wir fordern, dass wir Conterganopfer selbst die Mehrheit in den Organen unserer Stiftung erhalten.
Aufgrund der gesetzlich verankerten Rechtsaufsicht wäre hierbei auch hinlänglich sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Stiftungsrat
Freigegeben in ConterganstiftungDer Stiftungsrat
Grundsätzliches - Regierungsmehrheit
Im Stiftungsrat, der die Grundzüge der Conterganstiftung im Rahmen der Gesetze bestimmt, hat die Regierung die Mehrheit.
An ordentlichen Mitgliedern hat die Regierung 3 Vertreter und 2 Stimmen haben die Betroffenenvertreter, die per von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) unter allen Conterganopfern durchgeführte Urwahl gewählt und von der Ministerin bestellt wurden.
Den Vorsitz des Stiftungsrates wird von Herrn Ministerialdirektor Hackler vom BFSFJ wahrgenommen.
Verbot der Teilnahme an Stiftungsratssitzungen
Die stellvertretenden Stiftungsratsmitglieder erhalten zwar die Beratungsunterlagen des Stiftungsrates, jedoch verweigern ihnen die Stiftung und das BFSFJ und zwar trotz ausdrücklicher Anträge, jegliche Teilnahme an Sitzungen.
Informationspolitik und Transparenz
Die Conterganstiftung für behinderte Menschen hat Christian Stürmer als stellvertretendes Stiftungsratsmitglied untersagt, wesentliche Informationen, z.B. zu den Ausgaben, zu veröffentlichen, insbesondere an die Mitglieder des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. weiterzuleiten.
Unsere Forderung
Wir fordern, dass wir Conterganopfer selbst die Mehrheit in den Organen unserer Stiftung erhalten.
Aufgrund der gesetzlich verankerten Rechtsaufsicht wäre hierbei auch hinlänglich sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Das Organ Stiftungsrat“ der Conterganstiftung,
Die Conterganstiftung für behinderte Menschen hat Christian Stürmer als stellvertretendes Stiftungsratsmitglied untersagt, wesentliche Informationen zu veröffentlichen, insbesondere an die Mitglieder des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. weiterzuleiten. Dies betraf insbesondere Fragen,
- wofür die Stiftung Geld ausgibt
- Hintergründe zu den von den von der Stiftung eingeholten Gutachten a) „Internationale Studie zu Leistungen und Ansprüchen thalidomidgeschädigter Menschen in 21 Ländern" und b)Gutachten zur Klärung gedachter Ansprüche aus Arzneimittelhaftung bei Thalidomidschäden im Inland"
Ich bin Petra Wenig, geboren im Jahr 1960 in Landstuhl bei Kaiserslautern. Ich bin von Geburt an gehbehindert und für immer auf dem Rollstuhl angewiesen, weil meine Mutter Thalidomid eingenommen hatte. Im postnationalsozialistischen Deutschland war es geradezu peinlich, ein behindertes Kind zu haben...