Meine heutige E-Mail an unseren Bundeswirtschaftsminister (
rainer.bruederle@bundestag.de) :
Sehr geehrter Herr Brüderle !
Wie ich den Pressemitteilungen von heute entnahm, befürworten Sie die Abschaffung der unter der Grossen Koalition beschlossenen Rentengarantie.
Wie Sie wissen, wurde mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes die monatliche Conterganrente an die Entwicklung der gesetzlichen Renten gekoppelt.
Abgesehen davon, dass diese als "Dynamisierung" bezeichnete Massnahme, angesichts zahlreicher Nullrunden in der Vergangenheit der gesetzlichen Rente, für die Contergangeschädigten auch in der Zukunft eher Kaufkrafteinbussen erwarten lässt und somit das Gegenteil einer Verbesserung ihrer Situation, stelle ich mir folgende Fragen :
Die Entwicklung der gesetzlichen Renten soll sich an der allgemeinen Lohnentwicklung und demographischen Faktoren orientieren - die Conterganrente der ca. 2800 Betroffenen ist jedoch eine Entschädigungsleistung, für deren Höhe weder das eine noch das andere relevant ist. Wenn nun besagte Rentengarantie wieder rückgängig gemacht würde, bedeutet dies in letzter Konsequenz, dass auch die Conterganrenten im ungünstigsten Falle schrumpfen könnten.
Angesichts der Tatsache, dass im internationalen Vergleich hierzulande ohnehin schon die geringsten Conterganrenten gezahlt werden, ist weder eine weitere Verringerung durch Inflation noch durch eine Rentenkürzung hinnehmbar.
Gerne würde ich Ihre Stellungnahme zu dieser Problematik hören :
Was haben, Ihrer Meinung nach, die Conterganrenten mit der gesetzlichen Rente zu tun?
Halten Sie den gegenwärtigen Mechanismus der "Dynamisierung" und die aktuelle Höhe der Conterganrenten für geeignet, um den Geschädigten jetzt und in der Zukunft eine angemessene Lebenshaltung zu sichern?
Mit freundlichen Grüssen