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 Wenn der Staat stiften geht

 

Von 1957 bis 1961 war Contergan rezeptfrei in Apotheken erhältlich. In der Bundesrepublik kamen etwa 5 000 Menschen mit einer Contergan-Schädigung zur Welt.

von Anina Valle Thiele

Contergan, einst aggressiv als Wundermittel gegen Übelkeit beworben, steht für den folgenschwersten Arzneimittelskandal des 20. Jahrhunderts und für scheinbar unerklärliches Leid: ein Skandal, der Deutschland 1960 in einer Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs und des Glaubens an den Fortschritt überraschte. Während die Arzneimittelbranche boomte und monatlich rund 75 Präparate neu auf den Markt kamen, ereignete sich der Vorfall. Das schlechte Gewissen ist in Gestalt Contergan-Geschädigter bis heute präsent. Ihr Auftreten prägte die öffentliche Wahrnehmung behinderter Menschen. An den Anblick von Kriegsinvaliden war man gewöhnt, an junge Menschen mit verkürzten Armen und Beinen nicht. Hier hatte ein profitgieriges Unternehmen gepfuscht, hatten Chemiker mit NS-Vergangenheit etwas zusammengebraut und Menschen mit körperlichen Fehlbildungen waren das Resultat – so lautete eine Deutung des Skandals. Dass der Staat Anfang der siebziger Jahre gemeinsam mit dem Hersteller Grünenthal eine Stiftung schuf, um das Pharmaunternehmen zu schützen und die Contergan-Geschädigten damit gleichsam enteignete, ist bis heute kaum bekannt.

Nach einem halben Jahrhundert könnte Gras über die Sache gewachsen sein. Doch vielen der heute noch lebenden Menschen mit Schädigungen geht es schlecht: Ihre verschlissenen Gelenke machen ihnen zu schaffen, die spärliche Rente reicht kaum zum Leben und eine dringend benötigte Assistenz ist unbezahlbar, wie kürzlich eine Studie der Universität Heidelberg über Versorgungsdefi­zite Contergan-Geschädigter nachwies. Bis heute warten sie auf eine angemessene Entschädigung und auf eine wirkliche Entschuldigung.

Jahrestage haben den Nachteil, öffentliche Erinnerung zu provozieren. Ende August enthüllte Harald Stock, Konzernchef von Grünenthal, am Sitz des Pharmaunternehmens in Stolberg bei Aachen im Rahmen einer feierlichen Zeremonie ein Denkmal – die bronzene Skulptur eines kleinen Mädchens mit verkümmerten Armen und Beinen. Außerdem rang er sich gegenüber den Contergan-Geschädigten eine Entschuldigung dafür ab, dass Grünen­thal so spät auf sie zugehe. Irgendwie habe man den Weg zu ihnen nicht gefunden, so Stock. Dennoch beharrte er darauf: »Grünen­thal hat bei der Entwicklung von Contergan nach dem damaligen wissenschaftlichen Kenntnisstand gehandelt.« Wenige Tage später kündigte er an, man werde zudem eine neue Stiftung gründen, sie solle »das vor einem Jahr auf­gelegte Programm zur Unterstützung von Härtefällen ergänzen«.

Die »Katastrophe« um Contergan hätte, wenn nicht vermieden, so doch viel früher erkannt und begrenzt werden können. Obwohl bereits Mitte 1958 die ersten »Contergan-Kinder« zur Welt kamen, dauerte es noch mehr als drei Jahre, bis der Zusammenhang zwischen der Einnahme des Wirkstoffs Thalidomid und den Fehlbildungen erkannt beziehungsweise eingeräumt wurde. Während in den USA eine für die »Food and Drug Administration« tätige Pharmazeutin 1960 die Verträglichkeit von Thalidomid in Zweifel zog und seine Zulassung verhinderte – einige Proben kamen dennoch in Umlauf –, suchte die Bundesregierung lange nach anderen Ursachen. Vermutet wurde unter anderem Radioaktivität als Grund. Ein echtes Arzneimittelrecht wurde erst in den Folgejahren geschaffen, wirksame Kontrollinstitu­tionen existierten nicht. Der Kinderarzt Widukind Lenz begann auf eigene Faust zu recherchieren und präsentierte sein Ergebnis im November 1961. Kurz darauf erschien ein Enthüllungsartikel in der Welt – am folgenden Montag war das Medikament nicht mehr in westdeutschen Apotheken erhältlich.

Aufgrund »geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses« wurde der Prozess, der 1968 vor dem Aachener Landgericht gegen Beteiligte von Grünenthal wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung begann, im Dezember 1970 eingestellt. Grünenthal wurde nicht von jeder Schuld entlastet, doch Produkthaftung sollte offenbar keine Schule machen. An der Verteidigung von Grünenthal nahm die Anwaltssozietät von Josef Neuberger teil, der als nordrhein-westfälischer Justizminister oberster Dienstherr des Verfahrens war, das von einem zweifelhaften Deal begleitet wurde. Im April 1970 schloss Grünenthal einen Vergleich mit den Eltern der Geschädigten über 100 Millionen D-Mark. Eine Stiftung wurde eingerichtet. Das Geld kam jeweils zur Hälfte von Grünenthal und aus dem Bundeshaushalt. Aus diesem Fonds erhalten die Geschädigten bis heute eine Rente, die bis 2008 maximal 545 Euro betrug. 2009 wurde sie auf maximal 1 152 Euro angehoben, aber angesichts der Lebensumstände reicht sie bei weitem nicht aus.

Das Stiftungsmodell empfinden viele der heute noch etwa 2 700 in Deutschland lebenden Geschädigten als Versuch der Protektion der Firma Grünenthal. »Stellen Sie sich vor: Es gibt ein Bundesgesetz, damit werden sämtliche Ansprüche von schwerstgeschädigten Kindern, von Tausenden Opfern gegen eine einzelne Firma zum Erlöschen gebracht«, sagt Christian Stürmer vom Contergannetzwerk Deutschland e.V. Er spricht von einer »Enteignung« der Individualansprüche und fordert, die Bundesrepublik als Haftungsnachfolger in die Pflicht zu nehmen und auf Contergan-Geschädigte fortan das Soziale Entschädigungsrecht anzuwenden. Ähnlich sieht es Ilja Seifert, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei, der den Vergleich als »sittenwidrig« und »unter Druck zustande gekommen und Diktat zu Lasten Dritter« wertet, da die Eltern zwar das Erziehungsrecht gehabt hätten, nicht aber das Recht, auf alle Zeit hinaus für ihre Kinder Schadensersatzansprüche auszuschließen. Er will deshalb über den Bundestag eine Revision der Contergan-Entschädigung erreichen.

Grünenthal hat in der Vergangenheit nur auf öffentlichen Druck reagiert. So etwa nach der Ausstrahlung des WDR-Films »Contergan« im Jahr 2007, gegen den das Unternehmen erfolglos prozessierte. 2009 zahlte das Unternehmen einmalig weitere 50 Millionen Euro in die Stiftung ein. Als ernsthafte Bedrohung für das Unternehmen, das wirtschaftlich gut dasteht und eine Internationalisierung der Absätze anstrebt, könnten sich die Entschädigungsklagen in den USA erweisen, nicht nur wegen möglicher fälliger Zahlungen in für mögliche spätere Klagen exemplarischer Höhe, sondern auch im Hinblick auf das Firmenimage. In den USA wird Grünenthal sehr viel deutlicher mit der NS-Vergangenheit der Besitzerfamilie Wirtz und damaliger Wissenschaftler des Unternehmens konfrontiert. Anfang September titelte die Newsweek »The Nazis and Thalidomide: The Worst Drug Scandal of All Time« und schilderte Zusammenhänge zwischen Wirkstoffversuchen in Konzentrationslagern und dem späteren Contergan.

Ob die verdruckste Entschuldigung, das Denkmal und die neue Firmenstiftung deshalb Zeichen dafür sind, dass die derzeitige Firmenleitung »ein winziges bisschen freier« mit der Firmengeschichte umgehen könnte, wie Seifert meint, oder doch strategischem Kalkül folgen? Stürmer hat jedenfalls konkrete Vorstellungen: »Von der Firma Grünenthal fordern wir, dass sie ihre Härtefallgeschichten, also diese Bettelkons­truktion, die sie da aufgebaut haben, einstellen und diese Beträge verwenden, um den Geschädigten endlich mal ein Schmerzensgeld zu zahlen.« Zumindest will er Leistungen durchsetzen, die andere Geschädigte in ähnlichen Situationen bekämen, beispielsweise Kriegsversehrte, Unfallgeschädigte oder pharmazeutisch Geschädigte. Mittlerweile hat das Contergannetzwerk Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Über die Zulassung soll noch bis Ende des Jahres entschieden werden.

Quelle: http://jungle-world.com/artikel/2012/40/46324.html

 

 

 

Grünenthal soll Warnungen vor Contergan ignoriert haben7(AFP) – Vor 15 Stunden 

Sydney — Der Pharmakonzern Grünenthal soll über zwei Jahre lang Warnungen vor schweren Nebenwirkungen des Contergan-Wirkstoffs Thalidomid ignoriert haben, bevor das Mittel 1961 vom Markt genommen wurde. Das macht der Opferanwalt einer australischen Sammelklage in von ihm eingereichten Gerichtsunterlagen geltend, die in Auszügen publik wurden. Demnach beruft sich dieser unter anderem auf einen firmeninternen Schriftwechsel.

Der Klägeranwalt Michael Magazanik, der rund hundert Thalidomid-Opfer vor dem Obersten Gericht im Bundesstaat Victoria vertritt, reichte demnach zur Untermauerung seiner Vorwürfe unter anderem einen firmenintern Schriftwechsel ein. Magazanik sagte, dieser belege, dass Ärzte und Vertreiber aus verschiedenen Ländern schon 1959 vor Geburtsfehlern warnten - über zwei Jahre bevor das Mittel Ende 1961 vom Markt genommen wurde.

Die Grünenthal-Gruppe erklärte, sie habe den Schriftsatz des Gegenanwalts bisher noch nicht bewerten können. "Grünenthal tut die Thalidomid-Tragödie unendlich leid", hieß es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Der Pharmakonzern sei jedoch davon "überzeugt", dass "alle Aktivitäten mit dem damaligen Stand der Wissenschaft in Einklang waren". Grünenthal habe das Mittel zudem in Australien nie vertrieben und beworben.

An der Sammelklage sind rund hundert Australier beteiligt, die mit Missbildungen zur Welt kamen, nachdem ihre Mütter während der Schwangerschaft ein Mittel mit dem Contergan-Wirkstoff Thalidomid eingenommen hatten. In Deutschland war das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan von 1957 bis 1961 rezeptfrei vertrieben worden. Sein Wirkstoff Thalidomid führte weltweit bei schätzungsweise 10.000 Kindern zu dauerhaften Schäden, darunter schwerwiegende Fehlbildungen.

Klägeranwalt Magazanik lagen nach eigenen Angaben auch Dokumente vor, die beweisen, dass Thalidomid vor der Markteinführung nie in aussagekräftigen Tierversuchen getestet wurde. Die ersten klinischen Tests wurden demnach in Australien 1960 gemacht. Die Firma habe "statt Labortieren schwangere Frauen als Versuchsobjekte" benutzt. Bereits damals hätten Ärzte Grünenthal aber darüber informiert, dass das Mittel zu Missbildungen geführt habe.

Im Mittelpunkt der Klägergemeinschaft steht die 50-jährige Lynette Row, die ohne Arme und Beine geboren wurde. Sie hatte sich Anfang Juli mit dem Pharmakonzern Diageo, der Nachfolgegesellschaft der britischen Vertreiberfirma Distillers, in einem Vergleich auf eine Millionensumme geeinigt. Diageo will nun auch mit anderen Klägern einen Vergleich erzielen. Grünenthal will sich jedoch einem Gerichtsverfahren stellen.

Quelle: http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5jTxi3sAZC9SztISQ833YNhh8-FtQ?docId=CNG.e143805e8309f72eb06932f3234bdd42.311

Eine Studie offenbart bisher nicht anerkannte körperliche Schäden bei Contergan-Opfern. Nun könnte es möglicherweise endlich mehr Geld für die Betroffenen geben.

Fehlbildung durch den Wirkstoff Thalidomid

Wie die „Welt “ berichtet, bestätigen Zwischenergebnisse einer Studie der renommierten Universität Heidelberg den Verdacht, dass Blut- und Nervenbahnen von Contergan-Geschädigten anders verlaufen als die anderer Menschen. Dies bedeutet unter anderem lebensgefährliche Risiken bei Operationen.

Im November 2011 jährte sich zum 50. Mal die – viel zu späte – Marktabsetzung von Contergan mit dem verhängnisvollen Wirkstoff Thalidomid.

“Fest steht, dass diese Schädigung noch nicht bekannt war, als die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die finanzielle Kompensation der Betroffenen festgelegt wurden”, zitiert die Zeitung Christina Ding-Greiner vom Institut für Gerontologie (Altersforschung) der Universität Heidelberg.

Die Studie war vom Bundestag initiiert und von der Conterganstiftung in Auftrag gegeben worden. Die Befragung Betroffener findet seit 1. September 2010 statt und dauert noch bis zum 31. August 2012 an. Was ROLLINGPLANET nicht versteht: Warum fast zeitgleich eine ähnliche Studie in Nordrhein-Westfalen veranlasst wurde (ROLLINGPLANET berichtete: Folgeschäden durch Contergan: Betroffene gesucht). Bei dieser sind bislang im Gegensatz zum Heidelberger Forschungsauftrag (Leitung: Prof. Dr. Dr. Andreas Kruse) auch nicht ausreichend Teilnehmer – 150 statt 200 wie beabsichtigt – gefunden worden.

Die ersten Ergebnisse der Heidelberger Studie, bei der 900 Contergan-Geschädigte Fragebögen ausfüllten oder bei anonymisierten Interviews und Fokus-Gruppen mitwirkten, enthalten noch weitere Sprengkraft, schreibt die Zeitung. Das Forschungsprojekt habe ergeben, dass die meisten Betroffenen mit den Entschädigungszahlungen bei Weitem nicht ihre täglichen Kosten für Pflege- und Assistenzkosten bewältigen können. So müssen mehr als 70 Prozent der Geschädigten Kosten für notwendige Therapien wie Krankengymnastik, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden, selbst aufbringen. Die Hälfte der Betroffenen muss zudem Umbaumaßnahmen in der Wohnung selbst leisten oder von Angehörigen finanzieren lassen, weil die gesetzlich festgelegten Kompensationszahlungen dafür nicht ausreichen.

Wird neuer Gesetzentwurf bereits morgen diskutiert?

Die Zahl der noch lebenden Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen in Deutschland beträgt 2.708 (Stand: 1.6.2012) – von einst 5.000 bis 10.000 Kindern in Deutschland, die aufgrund von Thalidomid mit Missbildungen zur Welt kamen. Pro Monat erhalten Contergan-Geschädigte in Deutschland seit 2009 maximal 1.127 Euro, abhängig von der Schwere ihrer Behinderung. Hinzu kommt derzeit eine vorübergehende jährliche Sonderzahlung.

Die Behindertensportlerin, ehemalige Reit-Weltmeisterin und Contergan-Geschädigte Bianca Vogel aus Sinzig kritisiert seit langem: “Wer die Kosten für Pflege und Unterstützung kennt, kann leicht erkennen, dass das bei weitem nicht reicht. Von dieser Rente müssen die Opfer auch noch hohe Zuzahlungen für Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte und sonstigen gesundheitlichen oder pflegerischen Bedarf leisten.”

Die Heidelberger Resultate könnten laut “Welt” bedeuten, dass die Bundesregierung den Contergan-Opfern höhere Kompensationen als bislang zahlen muss. Das Familienministerium bestätigte dies auf Anfrage. Die Betroffenen fordern seit langem höhere Zahlungen und befürchten, dass diese für viele zu spät kommen könnte (“Offensichtlich hofft man auf ein möglichst geräuschloses Ableben der Contergan-Opfer”).

„Welt“ schreibt: „Ein neuer Gesetzentwurf könnte bereits am kommenden Mittwoch ins Rollen kommen. Dann nämlich werden erste Zwischenergebnisse den Bundestagsabgeordneten im Familienausschuss in einer nicht öffentlichen Sitzung vorgestellt. Es gilt im Parlament als wahrscheinlich, dass die Abgeordneten im Anschluss daran ein neues Änderungsgesetz zum bestehenden Gesetz über die Entschädigungszahlungen, das Conterganstiftungsgesetz, auf den Weg bringen werden.“

 

Quelle: RollingPlanet http://rollingplanet.net/2012/06/26/contergan-opfer-starker-geschadigt-als-bekannt/?fb_action_ids=3655204452192%2C3654954085933%2C3654936165485&fb_action_types=og.likes&fb_source=feed_opengraph

Australisches Contergan-Opfer erzielt Millionen-Vergleich

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