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P r e s s e e r k l ä r u n g

 

In der Conterganstiftung eskalieren die Auseinandersetzungen –

Betroffenenvertreter ruft Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen an

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Die Geschichte begann, als Christian Stürmer am 4.3.2016 eine vermeintlich fehlgeleitete E-Mail erhielt, die unter anderem auch an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von der Conterganstiftung versandt wurde. Dieser E-Mail waren – völlig ungeschützt und ungesichert - fünf Dateien angehängt, in welchen unter den jeweiligen Aktenzeichen der Betroffenen, sämtliche jemals beantragten spezifischen Leistungen, wie Hilfsmittel, die hierfür jeweils beantragte und bewilligte Summe, Widersprüche und Klagen enthalten waren.

Nachdem der Betroffenenvertreter Christian Stürmer hierzu Aufklärung verlangte, hat der Vorstand der Stiftung versucht, ihn mit Drohungen dazu zu bewegen, dass er sich schriftlich verpflichten sollte, insbesondere die Existenz der E-Mail nicht mehr zu thematisieren, wie die Rechtsanwältin von Christian Stürmer, Karin Buder, erläutert. Hierzu ergänzt Stürmer: „Wir Betroffenenvertreter haben es aufgrund unserer strukturellen Unterlegenheit im Stiftungsrat schon schwer genug. Da können wir es nicht hinnehmen, wenn versucht wird, uns mundtot zu machen.“

Stürmer hat in der folgenden Stiftungsratsitzung pflichtgemäß nachgefragt, woraufhin ihm von der Stiftung erneut eine Erklärung zugeschickt wurde, die er unterschreiben sollte. Hätte er das getan, wäre es ihm bei Strafe endgültig verboten, die E-Mail zu thematisieren. Der Betroffenenvertreter Stürmer dazu: „Nicht nur wegen des mehr als fraglichen Umgangs der Stiftung mit dem Betroffenendaten, was auch schon durch die Bundesdatenschutzbeauftragte offiziell beanstandet wurde, sondern auch wegen der Wiederholungsgefahr, uns Betroffenenvertreter mundtot machen zu wollen, muss klargestellt werden, dass der Stiftungsvorstand einen solchen Umgang mit den Betroffenenvertretern zu unterlassen hat.“

Die von Christian Stürmer eingereichte Klage beim Verwaltungsgericht Köln wurde abgewiesen, insbesondere, weil angeblich die Stiftung später erklärt habe, dass man die E-Mail doch thematisieren dürfe. „Hierdurch“, so Stürmer, „wäre doch nicht die Wiederholungsgefahr gebannt, Betroffenenvertreter bezüglich des Fehlverhaltens der Stiftung mundtot machen zu wollen.“

Wir werden das Oberverwaltungsgericht NRW anrufen, so die Rechtsanwältin Karin Buder, die erläutert: „Es ist überhaupt fraglich, ob die Stiftung in dem Verfahren ordnungsgemäß vertreten war und ist. Der Stiftungsvorstand hat seinen Rücktritt erklärt und es ist mit nichts belegt, dass er neu berufen wurde.“

Nach Ansicht von Stürmer ginge es in dem Verfahren nur darum, die Betroffenvertreter einzuschüchtern, Stürmer dazu: „Man versucht mit aller Kraft, dass ich die Anwaltskosten aus meiner eigenen privaten Tasche zahle. Ich gehe davon aus, dass man mit dem Aufbau von Kostenrisiken abschrecken will, dass wir Betroffenenvertreter unsere Rechte wahrnehmen – traurig, dass das Bundesfamilienministerium trotz der Leistungsverbesserungen durch den Deutschen Bundestag an dem Umgang mit den Betroffenen festhält.“

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