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THEMA: Führerschein und Anhängerbetrieb

Führerschein und Anhängerbetrieb 02 Mär 2013 00:27 #26967

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Ich edschie habe im Führerschein kein Anhängerbetrieb stehen, wie bekomme isch hin das ich Anhänger fahren darf!
Würde mich für tups freuen.
Weil duch mein Bauvorhaben der nhänger wichtig ist.

Grüße Edschie (Volker)

Führerschein und Anhängerbetrieb 02 Mär 2013 02:06 #26968

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Lach das weiß ich auch nicht
Habe eine Anhängerkupplung Hänger ran und los geht es
L.g

Führerschein und Anhängerbetrieb 02 Mär 2013 04:01 #26970

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edschie schrieb:
Ich edschie habe im Führerschein kein Anhängerbetrieb stehen, wie bekomme isch hin das ich Anhänger fahren darf!
Würde mich für tups freuen.
Weil duch mein Bauvorhaben der nhänger wichtig ist.

Grüße Edschie (Volker)


hallo edschie, schau mal hier in den link, das könnte dir auskunft geben

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Führerschein und Anhängerbetrieb 02 Mär 2013 04:06 #26971

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schade, hab den link nicht hiereinbekommen, ich versuche es mal so:

www.humbaur.com/Wissenswertes-rund-um-den-Anhaenger.221.0.html
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Führerschein und Anhängerbetrieb 02 Mär 2013 05:07 #26972

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Hallo Volker,
ich habe Deine Frage so verstanden,das Du durch deine Behinderung die Auflage hast,
Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ohne Anhänger.
Wenn dem so ist,solltest du zum TÜV fahren und es mit dem Prüfer besprechen,
der wird wahrscheinlich mit dir eine Fahrprobe vereinbaren,bei der Du dein können
vorführen mußt.Ob du dafür vorher zu einer Fahrschule mußt,wird Dir der Prüfer
auch sagen,außerdem spielt das Gewicht des Anhängers ein Rolle.
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Führerschein und Anhängerbetrieb 02 Mär 2013 05:42 #26973

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Ich habe die gleiche Auflage "kein Anhängerbetrieb" durch den TÜV bekommen !

Allerdings kenne ich ein paar Contis, die Fußlenkung fahren, die diese Auflage nicht haben!

Es ist allerdings recht schwierig, solche Bestimmungen wieder austragen zu lassen! Wenn du dir die Mühe machen möchtest und zu Paravan fährst, können die dir bestimmt helfen. Zumindest haben die mir ein TÜV´ler besorgt, der mir den Austrag: "Sicherheit beim Fahrer nicht gewährleistet" (durch Airbag) genehmigt hat.

Hier die Adresse von Paravan:

PARAVAN GmbH

Paravan-Straße 5-10
72539 Pfronstetten-Aichelau

Telefon: 07388 9995 91

LG
Femme
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Führerschein und Anhängerbetrieb 02 Mär 2013 10:39 #26976

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Danke euch allen, da wir ja beim Umbau unseres Hause sind währe das Nutzen eines Anhänger sehr sinnvoll,
Baumaterial besorgen entsorgen usw. Werde Montag mal beim Tüv vorsprechen.

Danke für eure Antworten.

Der Herr mit dem Mädchen 18 Jahre der Grünenthal so gelobt hat, ist doch auch mit einem Fahrzeug und Anhänger unterwegs wie geht das den? So hab ich es verstanden.

Grüße
Edschie

Führerschein und Anhängerbetrieb 02 Mär 2013 12:18 #26982

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Da gibt es unterschiede, haengt wohl davon ab wo man seinerzeit den fuehrerschein gemacht hat. Ich z.b. durfte nur automatikwagen fahren, wohingegen andere contis mit einer gleichwertigen behinderung, nur 70 km entfernt, von anfang an schaltwagen fahren durften. Die entscheidung dazu traf damals mein fahrpruefer. Ist schon alles sehr seltsam gewesen.

Führerschein und Anhängerbetrieb 02 Mär 2013 16:55 #26996

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Hallo "edschie",

bei mir war es auch so - ich durfte nichts
außer einer der beiden Pedale betätigen und am Lenkrad drehen

Im ersten Schritt nahm ich den "Schalter" in Angriff,
dazu musste ich zunächst (offiziell) ein paar Fahr-
stunden nehmen. Danach erfolgte eine ganz norma-
le Fahrprüfung.

Im zweiten Schritt nahm ich den "Hänger" in Angriff,
dazu musste ich zunächst (offiziell) ein paar Fahr-
stunden nehmen. Danach erfolgte eine ganz norma-
le Fahrprüfung.

Somit habe ich dreimal die Führerscheinprüfung ab-
gelegt und somit auch die entsprechenden Kosten
stemmen müssen.

Aber schaue dir deine Fahrerlaubnis noch einmal
richtig an. Ist ein Anhängerbetrieb bei dir wirklich
ausgeschlossen?
Welchen der Führerscheine hast du überhaupt?
- den sogenannten grauen Lappen?
- das rosafarbene Nachfolgedokument?
- die EU-Plastikkarte
Solltest du einen der alten Modelle als dein Eigen
nennen, würde ich mich einfach um ein neues Do-
kument kümmern. Gerade bei den alten Führer-
scheinen wurde lange nicht alles gespeichert.

eine PN ist an dich unterwegs
Gruß Markus

______________________________________________________________________
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Führerschein und Anhängerbetrieb 02 Mär 2013 17:55 #27000

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Klasse Tipp von Dir, nocontergan!
Auch eine PN an Dich unterwegs.
Grüsse Euch

Braunauge
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Führerschein und Anhängerbetrieb 02 Mär 2013 22:13 #27016

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Schlüsselnummern auf dem Führerschein

Habt ihr euch auch über die geheimnisvollen Zahlencodes auf der Rückseite von eurem EU-Füherschein gewundert?
Kein Problem, hier kommt eine Erläuterung der wichtigsten Codes:
@ "edschie"
Vielleicht helfen dir Zahlencodes ja weiter
(Alle Angaben ohne Gewähr, Quelle Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 FeV)


a) Schlüsselzahlen [ZAHL] der Europäischen Union


ZAHL Erklärung
01 Fahrer benötigt eine Sehhilfe und/oder einen Augenschutz, wenn dies durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert wird.
01.01 Fahrer ist Brillenträger.
01.02 Fahrer trägt Kontaktlinsen.
01.03 Fahrer muß eine Schutzbrille tragen.
02 Fahrer braucht eine Hörhilfe.
03 Fahrer hat eine Prothese/Orthese für die Gliedmaßen.
05 Fahrer hat eine Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen.
05.01 Fahrer darf nur bei Tageslicht fahren.
05.02 Fahrer darf nur in einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts fahren.
05.03 Fahrer darf nur ohne Beifahrer/Sozius fahren.
05.04 Fahrer darf nicht schneller als ... km/h fahren.
05.05 Fahrer darf nur mit Beifahrer fahren.
05.06 Fahrer darf nur ohne Anhänger fahren.
05.07 Fahrer darf nicht auf die Autobahn fahren.
10 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßter Schaltung fahren.
15 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßter Kupplung fahren.
20 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten Bremsmechanismen fahren.
25 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten Beschleunigungsmechanismen fahren.
30 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten kombinierten Brems- und Beschleunigungsmechanismen fahren.
35 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten Bedienvorrichtungen fahren.
40 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßter Lenkung fahren.
42 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßten Rückspiegeln fahren.
43 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepaßtem Fahrersitz fahren.
44 Anpassungen des Kraftrades
44.01 Fahrer darf nur Krafträder mit Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel fahren.
44.02 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßter handbetätigter Bremse fahren.
44.03 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßter fußbetätigter Bremse fahren.
44.04 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßten Beschleunigungsmechanismen fahren.
44.05 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßter Handschaltung und Handkupplung fahren.
44.06 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßten Rückspiegeln fahren.
44.07 Fahrer darf nur Krafträder mit angepaßten Kontrolleinrichtungen fahren.
44.08 Die Sitzhöhe muß im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen.
45 Fahrer darf nur Krafträder mit Beiwagen fahren.
50 Fahrer darf nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
51 Fahrer darf nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren (amtliches Kennzeichen)
55 Kombinationen von Anpassungen des Fahrzeugs
70 Führerschein wurde umgetauscht Nummer ... ausgestellt durch ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates).
71 Führerschein ist ein Duplikat (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen).
72 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1) fahren.
73 Fahrer darf nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfährzeuge der Klasse B (B1) fahren.
74 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1) fahren.
75 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1) fahren.
76 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E) fahren.
77 Fahrer darf nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1) fahren, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern
a. die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und
b. der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E).
78 Nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1)
79 Fahrer darf nur Fahrzeuge fahren, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen:
(C1E > 12000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
(S1 <= 24/7500 kg)
Begrenzung der Klasse D auf KOM mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7500 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Plätze, einschließlich Fahrersitz.


b) nationale Schlüsselzahlen [ZAHL] - diese Berechtigungen gelten nur im Inland

ZAHL Erklärung
104 Fahrer muß ein gültiges ärztliches Attest mitführen.
171 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1 fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste.
172 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.
173 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1E fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum Mitführen von zulassungsfreien Anhängern bei Gesamtzugmasse über 12000 kg.
174 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
175 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
176 Die Fahrerlaubnis ist bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres auf Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses beschränkt.
177 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung.
178 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse D oder D1 nur im Linienverkehr fahren.
179 Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse D1 nur fahren, wenn überwiegend Familienangehörige befördert werden.
180 Fahrer darf bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, machen. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. Lebensjahres
181 Klasse T/S, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S

Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden.
Gruß Markus

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