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zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat
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THEMA: zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 01 Aug 2010 17:14 #14242

  • Christian Stürmer
Er will 15 Milliarden vom Staat - Norderstedt - Region - Hamburger Abendblatt 31.07.10 09:55
http://www.abendblatt.de/region/norders ... Staat.html Seite 1 von 1
VON MICHAEL SCHICK 31. Juli 2010, 06:00 Uhr
NORDERSTEDT
Er will 15 Milliarden vom Staat
(http://www.abendblatt.de/)
Otmar Korte ist Contergan-Opfer und Anwalt . Er klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz
NORDERSTEDT. Er hat sich durchgesetzt, sich nicht in die soziale Hängematte fallen lassen. "Ich bin eine Ausnahme in der Contergan-Szene", sagt Otmar Korte und lehnt sich
zufrieden zurück im schwarzen Ledersessel. Der 48-Jährige genießt den Erfolg, er führt eine Anwaltspraxis mit mehreren Mitarbeitern und steuert weiter auf Expansionskurs.
Doch dann schnellt der Norderstedter nach vorn, die Augen verengen sich hinter der Brille, er zeigt seine Kämpfernatur: "Wenn man behindert ist, muss man immer mehr geben
als die anderen, 100 Prozent reichen nicht."
Sein Handicap sind die extrem verkürzten Arme, die Hände sitzen fast direkt an den Schultern. Korte ist ein Contergan-Opfer, eins von 5000 in Deutschland und 10 000
weltweit. Auch seine Mutter hatte das Beruhigungs- und Schlafmittel mit dem Wirkstoff Thalidomid des Pharma-Unternehmens Chemie-Grünenthal GmbH während der
Schwangerschaft genommen. Gegen die Übelkeit.
Schon der junge Korte wusste sich zu wehren, mit Worten
Trotz der Missbildungen erlebte der Sohn eine "völlig normale Kindheit". Er ließ den anderen keine Chance, ihn auszugrenzen, zu hänseln. Schon der junge Korte wusste sich zu
wehren, mit Worten. "Aber auch körperlich", sagt er, lächelt und behält seine Verteidigungsstrategie für sich. Er hat Fußball gespielt, zog mit den anderen in den Wald, wenn sie
mit dem Luftgewehr "rumgeballert haben", führte schon als Zwölfjähriger den Kran, der zum Baugeschäft seines Vaters gehörte, und fuhr Lkw. "Dass ich so aufwachsen konnte,
lag wohl daran, dass wir auf dem Dorf gelebt haben", sagt der Westfale aus der 4000-Seelen-Gemeinde Freienohl im Sauerland, die inzwischen zur Stadt Meschede gehört.
Die Unbeschwertheit hat der Sauerländer mit dem sprichwörtlichen Dickschädel längst hinter sich gelassen. Er hat sich an eine Herkules-Aufgabe gewagt und die
Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz verklagt (wir berichteten). "Der Staat hat es damals unterlassen, Arzneimittelproduktion und -vertrieb zu kontrollieren", sagt
Korte. Er sei bisher der Erste, der gegen den Staat klagt. Korte und die weiteren deutschen Opfer von Contergan können bis heute nicht verstehen, warum damals niemand die
Bundesregierung wegen der Contergan-Katastrophe zur Verantwortung gezogen hat. Die Bundesrepublik trage erheblichen Anteil am Leid der Opfer.
Erst seit 1976 müssen die Hersteller nachweisen, dass ihre Mittel helfen
"Die Regierung hat dem unverantwortlichen Treiben des Herstellers von Contergan keinen Einhalt geboten. Grünenthals Profitgier und die Nachlässigkeit der Politik bei der
Überwachung der Arzneimittelproduktion und dem Vertrieb der Tabletten haben Tausenden von Kindern die körperliche Unversehrtheit genommen", sagt der Jurist. Nach den
Römischen Verträgen von 1957 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hätte Deutschland sofort ein Arzneimittelgesetz schaffen müssen, sagt Korte. Dieser
Verpflichtung sei Deutschland nicht nachgekommen. Erst seit dem Arzneimittelgesetz von 1976 müssen die Hersteller nachweisen, dass ihre Mittel helfen und ungefährlich sind.
Eine funktionierende Arzneimittelaufsicht hätte den Zusammenhang zwischen dem Schlafmittel Contergan und embryonalen Schädigungen schon 1958 erkannt, sagt Korte. Der
Staat hätte das Mittel spätestens 1960 vom Markt nehmen müssen.
Der symbolische Streitwert beträgt 5001 Euro. "Das ist eigentlich noch viel weniger als symbolisch", sagt er streitbare Anwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. Selbst
fünf Millionen reichten nicht, um das wieder gut zu machen, was er und andere Conterganopfer erleiden mussten und immer noch müssen. In den USA wären die Betroffenen
mit einem dreistelligen Millionenbetrag entschädigt worden.
Otmar Korte zahlt schon seit zwei Jahren keine Steuern mehr
Das ist die spektakulärste Klage. Außerdem klagt er auf Steuerbefreiung. Zwei Jahre hat er schon nicht gezahlt, fast so lange "kaue das Land Schleswig-Holstein schon daran
rum". Nach Kortes Auffassung verstößt es gegen die Menschenwürde, wenn er seinem Schädiger auch noch Steuern zahlen soll. Außerdem will er vor Gericht erreichen, dass er
als Opfer nach dem Opferentschädigungsgesetz anerkannt wird. "Bisher fallen Contergan-Opfer nicht unter dieses Gesetz, weil sie nach bisherigere Rechtsprechung keine
Gewaltopfer sind. Das sehe ich anders. Wir wurden mit Medikamenten vergiftet, das fällt für mich unter Gewalt", sagt Korte.
"Sie glauben ja gar nicht, was man sich alles gefallen lassen muss", sagt der verheiratete Vater zweier Töchter. Und die Kampfbereitschaft weicht einer Mischung aus Wut und
Bitterkeit. Die Ganzkörper-Hornhaut, die sich Korte nach eigenen Worten zugelegt hat, bekommt Risse. Die Verletzlichkeit scheint durch. Das Unverständnis darüber, dass er
immer wieder und immer noch Blicke auf sich zieht und die Mitmenschen zu manchmal ja durchaus gut gemeinten Kommentaren animiert: "Als ich mit meinem neuen Wagen
getankt habe, hat mich doch einer gefragt, ob wir eine Rentenerhöhung bekommen haben", sagt Korte. Oder der Skiläufer, der ihm anerkennend zunickte: "Das geht ja schon
ganz gut." Er fahre seit 40 Jahren Ski und besser als viele Menschen ohne Handicap. Die menschlichen Spiegel brauche er ebenso wenig wie die echten: "Ich kann mein
Spiegelbild nicht ertragen", sagt der Mann, der eigentlich Pilot werden wollte und nicht konnte, aber doch von der Luftfahrt nicht lassen wollte.
Nach dem Jura-Studium begann Korte seine berufliche Karriere als Luftfahrtberater. Als die Branche zum Sinkflug ansetzte, machte er sich 1996 mit eigener Kanzlei in
Norderstedt selbstständig. Seit 2004 hat er die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Kanzlei floriert. "Der berufliche Erfolg war und ist für mich ein absolutes Muss",
sagt der Jurist, der hart dafür gearbeitet und bis vor zwei Jahren problemlos mit seinem Handicap gelebt habe.
Doch dann lief im November 2007 "Contergan" im TV, der Zweiteiler, der schildert, wie Eltern mit einem Kind leben, dem Arme und Beine fehlen, wie die Tochter von anderen
gemieden wird, wie der Vater gegen Grünenthal klagt, 100 Millionen Mark Schadenersatz erstreitet und hinnehmen muss, dass das Verfahren schließlich wegen "geringfügiger
Schuld" der Angeklagten und "mangelndem Interesse der Öffentlichkeit" eingestellt wird. Der Film hat nicht nur alte Wunden aufgerissen, er hat Kortes Hilfsbedürfnis geweckt, ihn
dazu gebracht, sich für andere einzusetzen. "Jetzt konnte ich mir das beruflich erlauben", sagt der Anwalt, der die damaligen Rechtsbeistände der Opfer als "anwaltliche
Blindgänger" bezeichnet.
Die Behörden bezahlen vielen Opfern nicht einmal Spezial-Toiletten
Er sei nicht nur in eigener Sache vors Gericht gezogen, sondern auch für die Contergan-Opfer, bei denen das Medikament viel stärkere Missbildungen verursacht hat. "Im
Vergleich zu anderen geht es mir ja noch gut. Viele hatten gar keine Chance zu arbeiten, denen geht es so schlecht, dass sie den Kitt aus den Fenstern fressen", sagt Korte. Die
Ordnungsämter bezahlten ihnen nicht mal Spezial-Toiletten. Viele hätten nichts erlebt, nur gelitten. 15 Milliarden Euro ist die Summe, die Korte der Bundesrepublik abtrotzen will,
15 Milliarden für die noch rund 2500 Conterganopfer, die nach Kortes Recherchen noch existieren. Und mit dem Geld ein bisschen Leben nachholen könnten.

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 02 Aug 2010 11:57 #14261

  • stefanhoelker
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Respekt - der Artikel trifft den richtigen Ton und ist wieder ein Beispiel dafür, dass es immer und immer wieder wichtig ist öffentlichkeitswirksam sachlich-emotional Stellung zu beziehen, damit sich unsere Sache nicht den Augen der Allgemeinheit entzieht.

Mir gefällt der Artikel gut - auch wenn ich es ein bißchen für übertrieben halte, dass er eine Ausnahme in der 'Conti'-Szene sei. Ich denke da gibt es eine ganze Anzahl von uns, die Gleichwertiges für sich in Anspruch nehmen können.

Nichts desto trotz :Lob:

LG
Stefan
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zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 02 Aug 2010 18:25 #14265

  • Christian Stürmer
Die ersten waren, sehr richtig liebe Silvua, wir!

Nachzulesen in den Verfassungsbeschwerden oben

Das klingt wie abgetippt und als eigenständige Idee verkauft.

Wenn`s was bringt.....

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 03 Aug 2010 12:25 #14289

  • martist
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...Korte hin, Korte her... finde den Artikel ebenfalls sehr treffend formuliert. Auch für Menschen, die sich mit dem Thema Contergan nicht so auskennen, ist er gut nachzuvollziehen.
Sehe die Klage auch nicht als "Konkurrenz" zur VB, eher als eine Art Ergänzung. Hatten die VR nicht die Ausnutzung aller Rechtsmittel in Deutschland als zunächst dringend erforderlich angesehen, vielleicht kann diese Klage dadurch ein weiterer Stein im Puzzle werden. Hoffen wir für die Betroffenen das Beste...

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 03 Aug 2010 14:27 #14291

  • Christian Stürmer
Es mutet schon komisch an, dass gerade Otmar Korte die in den Verfassungsbeschwerden genannten Inhalte, dass es die Pflicht Deutschland aus Art. 2 Abs 2 i.V. mit Art. 1 GG war, adäquate Arzneimittelschutzgesetze zu erlassen und Deutschland erst als letztes Land im EWR-Raum mit den Römischen Verträgen zum Erlass von Schutzvorschriften gezwungen wurde und von daher pflichtwidrig gehandelt hat, verwendet und so getan wird, als habe nun er das "gelbe vom Ei" erfunden.

Genau so lächerlich, wie er sich über die Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde via öffentlicher Briefe mokierte, aber zur selben Zeit den Beschluss der Prozeßkostenhilfeverweigerung des Landessozialgerichtes NRW in dem von ihm vertretenen Verfahrens bezüglich des Verfahrens von Gihan Higasi wegen ihres Opferentschädigungsantrages auf dem Tisch hatte. Während Verfassungsbeschwerden in einer Quote von unter 2 % durchkommen, ist es rechtlich schon recht arm, in so einem OEG-Verfahren die Prozeßkostenhilfe verweigert zu bekommen.

Mal abgesehen von seinen Internierungsideen:

http://www.infoarchiv-norderstedt.org/a ... chill.html

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 03 Aug 2010 14:40 #14292

  • Nobbsen
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Hallo Christian,

warum schreibst Du eigentlich so negativ über die Initiativen des RA Korte und dann noch im öffentlichen Bereich? Wäre es Dir recht, wenn über Deine Aktivitäten hergezogen würde?

Wenn ich mich recht erinnere, wollte dieses Forum andere Aktionen, die der Sache dienen, unterstützen.
Nun greift jemand sogar die Idee aus der VB auf und es ist auch nicht richtig.

Wir sollten uns über Aktionen dieser Art freuen, weil sie für Aufmerksamkeit sorgen.

Und wir sollten uns solidarisch mit anderen Gruppen zeigen und deren Aktionen nicht klein reden.

Wenn es die anderen so halten, muss sich das CN doch nicht ebenfalls auf diese Ebene begeben.

Mehr Gemeinschaft in der Contiwelt könnte zum Erfolg führen.

Vielleicht sollte das CN hier den Anfang machen.

Schöne Grüße

Nobbsen

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 03 Aug 2010 15:55 #14293

  • Christian Stürmer
Dazu sage ich nur:

§ 199 Abs. 2 BGB

"Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässiges Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an."

Und das müsst er wissen!

Das Einzige, was aufgrund des "Aufgreifens von Ideen" verbleiben wird, wird meiner Überzeugung nach heiße Luft sein - Medienwirksamkeit ("per heißer Luft"), was ich, wie ich ausführte, allerdings zwar auch positiv finde, ich mir allerdings wünsche, dass bei juristischen Aktivitäten immer ein gewisses Maß an Fundiertheit vorhanden ist.

Seither, als Otmar Korte derart über uns herfiel, dass er per öffentlicher Erklärung sich über das Contergannetzwerk und mich übelst mokierte, obwohl er sein juristisches Versagen auf dem Schreibtisch hatte, ist er für mich ohnehin perdu.

Von seinen Internierungsideen ganz zu schweigen....

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 03 Aug 2010 20:46 #14298

  • Brigitte1959
Was mich interessieren würde ?

Ist die Klage eigendlich schon angenommen worden ?
Und wenn ja dann würde mich doch einfach mal interessieren : Warum bei unser Verfassungsbeschwerde es abgelehnt wurde ?

Es ist ja schön wenn Conterganopfer mehr Aufmerksamkeit erregen !

Aber ehrlich was mir persönlich zu bedenken gibt ist :

Wenn ich die Presse benutze dann sollte es auch wirklich mit bedacht geschehen .

Passiert das nur ohne das ein fundiertes Wissen
besteht wird es bestimmt schwieriger für andere Conterganopfer das sie Zuspruch dann von der Presse erfahren

Wie seht ihr das ?.

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 04 Aug 2010 09:15 #14311

  • Ela
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  • Punkte: 0
Guten morgen Brigitte,

wie Du sicherlich gelesen hast, ist Herr Korte "Anwalt"!

Der weiß ganz genau was er tut.

Einen schönen, schmerzlosen Tag für alle.

Gruß Ela

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 04 Aug 2010 09:48 #14312

  • Christian Stürmer
Anwalt zu sein ist auch kein Hemmnis außer Kontrolle zu geraten.

Im Moment läuft ein durch das Gesetz klar bestimmtes Verfahren ab:

Wenn die Gerichtsgebühren gezahlt sind, wird die Klage der Bundesregierung zugestellt. Diese bekommt eine Frsit zur Stellungnahme.
Sodann macht sich die Kammer ein erstes Bild und bestimmt entweder schriftliches Vorverfahren oder "frühen ersten Termin".
Die Bundesregierung wird sich auf die Verjährungseinrede berufen. Um diese Frage wird es dann zentral gehen. Wie dargestellt, hate ich die Forderung für verjährt.
Nach Ablauf des schriftlichen Vorverfahrens oder im "frühen ersten Termin" wird "Termin zur Verkündung einer Entscheidung" anberaumt. Kommt das Gericht zur Auffassung, dass Verjährung vorliegt, wird die Klage dann abgewiesen.
Otmar Korte hat übrigens nur 5001 Euro eingeklagt und nicht 15 Millarden oder sonstige hohe Beträge! Das zeigt, dass er sich seiner Rechtsposition alles andere als sicher ist!

Was noch vor allem steht, ist die Zuständigkeitsfrage: Wie zu hören war, wollte das Gericht erst mal prüfen, ob es sachlich und örtlich zuständig ist.

Und: Während in unseren Verfahren die Verfahrens die Verfahrenslänge unbestimmt ist, es da keine Fristen für das Gericht gibt, so befindet sich das Landgericht bei Otmar Korte in strengeren Regeln der Zivilprozeßordnung. Ich rechne idaher in Kürze mit Weiterem. Es gilt aufzupassen, dass man hiervon auch erfährt.

Sehr schön ist das Klageverfahren auch hier dargestellt:
http://www.benedian.de/tfhwildau/091026 ... ichung.pdf

Wir hören zeitnah von der Sache!


zum Fall auch:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/ind ... lid=765608

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 04 Aug 2010 11:44 #14314

  • stefanhoelker
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Tatsache ist aber nun mal, dass wir erneut in der Presse eine positive Außendarstellung haben. So gelesen u.a. in der RPO (Rheinischen Post) und das schadet uns ganz sicher nicht. Wir sollten einfach mal die Befindlichkeiten und das Kompetzengerangel lassen - entscheidend ist doch, dass etwas hinten raus kommt. Wer was wo mit wem gemacht und erreicht hat ist dabei für die Sache vollkommen unwichtig! Wichtig ist am Ende des Tages nur ein befriedigendes ergebnis für uns Contis!!!!

Auch ich bin und war ein Befürworter der Verfassungsklage, dass es nicht geklappt hat ist eine Sache, die mich persönlich aber nicht davon abhält auch andere Aktionen positiv zu bewerten, wenn ich von Ihnen überzeugt bin. Ob es klappt und ob etwas dabei herauskommt steht auf einem ganz anderen Papier.

Ich finde es richtig klasse, dass einer von uns es wagt die Bundesrepublik zu verklagen!

LG
Stefan
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zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 04 Aug 2010 12:17 #14315

  • Christian Stürmer
Es gibt kein Kompetenzgerangel, denn niemand hat das Recht für sich gepachtet, auch wir nicht! Jeder kann in Deutschland klagen und hat zumindest Anspruch auf rechtliches Gehör! Auch ein Otmar Korte, der für mich, aufgrund seiner Internierungslager-Geschichten eine eher fragwürdie Person ist.

Sympathien für Internierungslager:
http://www.infoarchiv-norderstedt.org/a ... chill.html

Ich für mich kann der Publizität der Otmar-Korte-Klage wenig abgewinnen, bin ich doch der Meinung, dass es sich wegen Verjährung der Ansprüche hierbei um "heiße Luft" handelt. Scheitert die Klage wegen offensichtlicher Substanzlosigkeit schadet sie uns mehr, als sie uns nützt. Hierbei sind die vorstehend auch durch andere schon geäußerten Bedenken wichtig, dass, wenn nichts aus Ankündigungen herauskommt oder sich als substanzlos erweisen, das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien abstumpft.

Bereits jetzt könnte uns auch juristisch handfeste Nachteile entstanden sein.

Und alles das sehe ich unter menen Erfahrungen mit Otmar Korte, wie er mit anderen umgeht, so z.B.indem er sich über die statistisch zu erwartende Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde (es kommen nur unter 2 % durch) übelst öffentlich mokiert und uns, insbesondere mich, persönlich, sogar mittels verbreiteter Erklärung beleidigt hat, obwohl er zu der Zeit, seine Ablehnung des Prozeßkostenhilfeantrags im OEG-Verfahren vor dem Landessozialgericht NRW auf dem Schreibtisch hatte (der weitgehend unerwähnt blieb).

Dass dann Inhalte unserer Verfassungsbeschwerde sich in seiner Klage finden, von der ich wie ausgeführt habe, der Meinung bin dass sie wegen Verjährung erfolglos sein wird, iist zwar bemerkenswert, wäre aber in Ordnung für mich, wenn Sinnvolles betrieben würde.

Sich damit aber in die Öffentlichkeit zu katapultieren und so zu tun, als habe man nun "das gelbe vom Ein" erfunden, betrachte ich unter den von mir beurteilten 0-Chancen und gerade unter den vorstehenden Hintergründen als lächerlich!

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 04 Aug 2010 14:21 #14318

  • Nobbsen
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  • Punkte: 0
Letztendlich ist hier der Kläger auch Rechtsanwalt und er wird Gründe haben, warum er sich auf diesen Weg begibt.

Die Verjährung kann m. W. doch auch gehemmt oder unterbrochen werden oder das Gericht erkennt zwar eine Verjährung, erklärt sich aber zu den Ansprüchen dem Grunde nach.
Dann wäre der Staat zwar rechtlich nicht gezwungen, Ansprüche anzuerkennen, er könnte sich aber aufgrund der moralischen Verpflichtung und des öffentlichen Drucks zur Zahlung einer Entschädigung bereit erklären.

Die Klage so einfach unter Hinweis auf die Verjährungsfrist abzutun, scheint mir voreilig und sollte so auch nicht öffentlich diskutiert werden. Denn wenn die Öffentlichkeit oder die Gerichte unsere Uneinigkeit erkennen, haben wir von vornherein verloren.


Schöne Grüße

Nobbsen

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 04 Aug 2010 15:07 #14319

  • Christian Stürmer
Wenn Verjährung vorliegt dann wird man sich mit dem weiteren Vortrag schon nicht mehr tiefgehend beschäftigen.

Das Institut der "Unterbrechung" gibt es in neuen Schuldrecht nicht mehr. Es wurde durch das Institut des "Neubeginns" ersetzt.

Nachfolgend Texte von Anwälten, die das Verjährungsrecht ganz gut beschreiben:

Rechtsanwalt Bex:
Es "ist erforderlich, dass der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person seines Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ihm diese in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind. Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist nur zu laufen beginnt, wenn etwa bei einem Schadensersatzanspruch der Gläubiger von der Pflichtverletzung und dem Entstehen des Schadens weiß und ihm auch Name und Anschrift des Schuldners bekannt sind. Grob fahrlässige Unkenntnis ist dann zu bejahen, wenn diese auf einer besonders schwerwiegenden Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt beruht."
http://www.rechtsanwalt-bex.de/verjaehrung.htm

"Besonderheit im Arzthaftungsrecht: Im Arzthaftungsrecht beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche erst zu laufen, wenn der Patient als medizinischer Laie Kenntnis von Tatsachen erlangt hat, aus denen sich ein Abweichen des Arztes vom ärztlichen Standard ergibt (vgl. BGH NJW 1991, 2350). Grundsätzlich erlangt der geschädigte Patient, der medizinische Laie ist, erst durch ein medizinisches Gutachten Kenntnis von denjenigen Tatsachen auf denen sich ein medizinisches Anweichen des Arztes vom ärztlichen Standard ergibt (vgl. BGH NJW 1991, 2350)."

http://www.ratgeber-arzthaftung.de/Verj ... zrecht.htm


Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis ist nach § 199 Abs. 2 BGB nicht mehr erforderlich, wenn die Wurzel des schadenstiftenden Ereignisses länger als 30 Jahre her ist.

Gem. § 199 Abs. 2 BGB Rechtsanwältin Dr. Ruth Schulze-Zeu:
Schadensersatzansprüche,
die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
eines Menschen beruhen
verjähren
[font=Arial Black:27bjwsgf]ohne Rücksicht auf ihre Entstehung[/font:27bjwsgf] und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis
i
n 30 Jahren
,
von der Begehung der Handlung, der Verpflichtverletzung oder den sonstigen den Schaden auslösendem Ereignis an
(vgl. § 199 Abs. 2 BGB n.F.). Früher galt diese Einschränkung nur für Schadensersatzansprüche aus Delikt bzw. über die Verweisung des § 14 StVG auch für Schadensersatzansprüche aus StVG (vgl. § 852 Abs. 1, letzter Halbs. BGB a.F.).§

http://www.ratgeber-arzthaftung.de/Verj ... zrecht.htm

Das dürfte auch Nichtjuristen einleuchten!

Wie ausgeführt, dürfte eine Entscheidung des Landgerichts nicht all zu lange auf sich warten lassen.

Her nochmal der vollständigt Text aus § 199 Abs. 2 BGB:

(2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 06 Aug 2010 15:51 #14346

  • Christian Stürmer
Anbei die Rechtsauffassung der Regierung zum Begehren von Otmar Korte.

Da wir in dem nun von angestrebten Verfahren gerade nachweisen müssen, dass wir in Deutschland selbst keinerlei Chancen haben unser Recht gerichtlich durchzusetzen, musste auch die Frage der Amtshaftung geprüft werden.

Das Ergebnis spiegelt sich in der Rechtsauffassung der Bundesreigerung wieder. In Deutschland gibt nach herrschender Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes keine Amtshaftung für sog. "llegislatives UNrecht" Der Gesetzgeber ist i.d. Regel für sein Tun oder Unterlassen nicht haftbar. Eine streng auszulegende Ausnahme wird im Rahmen der Einwirkung europarechtlicher Vorschriften gemacht, z.B. wenn Richtlinien nicht umgesetzt werden.

Hinzu tritt die Verjährungsproblematik (§ 199 Abs. 2 BGB).
Anhang:

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 07 Aug 2010 18:08 #14382

  • igel1
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  • Forummitglied
  • Beiträge: 91
  • Punkte: 0
Es ist aber auch offensichtlich, dass die Bundesregierung bzw. das zuständige Ministerium sehr nervös antwortet.

Die Antworten gleichen einem Dieb, den man auf frischer Tat ertappt hat.

Beispiel: Da ist in der Antwort etwa von Hörensagem die Rede. Das ist wohl das schwachsinniges Antwort was man geben kann.

Auch ist der Staatssekretär für seine Nähe zur Pharmaindustrie bekannt. Der hat es so toll getrieben ,dass man ihn aus dem Saarland nach Berlin abschieben musste.

igel

zu Otmar Korte: Er will 15 Milliarden vom Staat 07 Aug 2010 18:53 #14384

  • Christian Stürmer
Die haben rechtlich gesehen alle Lässigkeiten dieser Welt, wenn sie auch politisch wissen, dass unser Thema noch zum Dynamit-Faß werden kann.

Die Rechtsauffassung teile ich und entspricht ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes. Es gibt momentan keine Haftung für legislatives Unrecht. Der Gesetzgeber kann für die Art und den Umfang seiner Gesetze, bzw. sein Unterlassen welche zu erlassen, gegenwärtig nicht haftbar gemacht werden. Lediglich einige, hier nicht zutreffende Ausnahmen werden bezüglöich europarechtlicher Vorschriften zugelassen, z.B. bei Richtlinien. Aufgehängt wird das Ganze vor allem am sogenannten "Drittbezug". Der Gesetzgeber handelt, so der Bundesgerichtshof, grundsätzlich nur im Allgemeininteresse und nicht für bestimmte Personen oder Personenkreise. Somit, so der BGH, fehle es grundsätzlich an der unmittelbaren Rechtsbeziehung zwischen dem Amtsträger und dem zu Schützenden, hier: Normadressat

Abgesehen mal davon, wie die Rechtslage damals war und abgesehen davon, dass der ganze Komplex verjährt sein dürfte - § 199 Abs 2 BGB.

Diese Fragen waren für uns von ganz wesentlicher Bedeutung. Wir müssen nämlich trotz des Versuchs des Bundesverfassungsgerichts, uns Knüppel auf unserem Weitergehen nach Straßburg zwischen die Beine zu werfen, nachweisen, dass wir hier alle Möglichkeiten in Anspruch genommen haben, so auch vortragen, warum wir keine Amtshaftungsklage erhoben haben.
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