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Vorstand ersucht BMFSFJ um Änderung des Stiftungsnamens
03. September 2020
Der Vorstand der Conterganstiftung für behinderte Menschen hat das Bundesfamilienministerium um eine Änderung des Stiftungsnamens ersucht. Grund hierfür ist die inzwischen veraltete und nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung „behinderte Menschen“ im Stiftungsnamen. Der Vorstand hält eine Umbenennung der Stiftung in „Conterganstiftung für Menschen mit Behinderung“ für erforderlich und hat hierüber das zuständige Bundesfamilienministerium informiert. Der Stiftungsname ist im Conterganstiftungsgesetz (ContStifG, § 1) definiert. Die Änderung des Stiftungsnamens könnte somit im Zuge der nächsten Gesetzesänderung veranlasst werden.
Da ist die Stiftung mal wieder sooooooooo schnell: seit 2003 ist es Usus von "Menschen mit Behinderung" und nicht von " behinderten Menschen" zu sprechen und zu schreiben.
Die haben es tatsächlich in der Rekordzeit von 17 Jahren!!!! geschafft diese allgemeingültige Formulierung um zu setzten. Die sind ja auf allen Gebieten so schnell.