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BERATUNGSBEREICH INFORMIERT ZUR MASKENPFLICHT
28.04.2020
Ab sofort gilt aufgrund der Corona-Pandemie bundesweit eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Der Beratungsbereich der Conterganstiftung hat sich u.a. mit den länderspezifischen Besonderheiten zu folgenden Fragestellungen befasst:
In welchen Situationen ist das Tragen einer Maske Pflicht?
Gibt es gesundheitliche Ausnahmen und Ausnahmen für Menschen mit Behinderung?
Wo kann eine Maske erworben werden?
Gibt es alternative Schutzmöglichkeiten?
Der Beratungsbereich ist für Sie da und freut sich auf Ihre Anfrage!