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THEMA: Änderung des Conterganstiftunggesetzes

Änderung des Conterganstiftunggesetzes 08 Jan 2020 16:48 #46562

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Artikel 49
Änderung desConterganstiftungsgesetzes§ 13 Absatz 3 des Conterganstiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2009(BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 1 des Geset-zes vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 263) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:„(3) Auf Antrag ist die Conterganrente zu kapitalisieren, wenn dies im Interesse des Menschen mit Behinderungen liegt. Die Conterganrente kann auf Antrag auch teilweise kapitalisiert werden. Die Kapitalisierung ist auf die für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahre zustehende Conterganrente beschränkt. Der Anspruch auf Conterganrente, an deren Stelle die Kapitalabfindung tritt, erlischt für die Dauer des Zeitraumes, die Kapitalisierung gewährt wird, mit Ablauf des Monats, der auf den Monat der Auszahlung der Abfindung folgt.

Änderung des Conterganstiftunggesetzes 09 Jan 2020 21:44 #46566

  • Cora1961
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Ist das nur ein Entwurf?
Wird das so umgesetzt?
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Änderung des Conterganstiftunggesetzes 09 Jan 2020 22:04 #46567

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Wenn ich eine Wohnung für 200.000 Euro kaufe, dann ist fast meine Rente für 5 Jahren wegm deshalb ist 10 Jahre wirklich realistisch.
Ja klar, je später wir kapitalisieren wollen, deshalb risikoreicher ist es für die Stiftung.
Man kann drehen und wenden wie mal will, wir stehen und sind immer die Deppen.
Gruß Mitstreiter
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Änderung des Conterganstiftunggesetzes 09 Jan 2020 22:33 #46568

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Das ist nun geltendes Recht !
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Änderung des Conterganstiftunggesetzes 09 Jan 2020 23:04 #46569

  • WerBo
auf jeden Fall ein Fortschritt, denn ein Ermessen der Stiftung fällt weg und - noch besser - auch die Altersbeschränkung.

Dass man einem 85-jährigen keine 10 Jahre Vorschuß gibt, ist doch klar. Aber eine Frist reinzuschreiben käme evtl einer Diskriminierung aus Altersgründen gleich.

Änderung des Conterganstiftunggesetzes 10 Jan 2020 17:43 #46570

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Ich wollte nächstes Jahr meine Restschuld meines Hauses kapitalisieren lassen...ich bin erst 58ig...daa kann ich jetzt auf die verkürzte Laufzeit von 5 Jahren vergessen...da bleibt mir nur noch wenig übrig von meiner Rente...die Bank hat mit einer Laufzeit von 10 Jahren kein Problem wegen meines Alters...das ist echt eine Unverschämtheit der Stiftung...meine Meinung...
Gruß
Lilly
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Änderung des Conterganstiftunggesetzes 10 Jan 2020 18:58 #46573

  • Cora1961
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Da bin ich aber überrascht.
Hatte von einer vorgesehenen Änderung des Gesetzes nichts mitbekommen.
Auf wessen Initiave hin wurden denn die Bedingungen für die Rentenkapitalisierung geändert.
Die Verkürzung auf lediglich noch 5 Jahre Kapitalisierungszeit ist eine große Einschränkung, die Aufhebung der Altersbeschränkung dagegen vorteilhaft.
Wird die Bewilligung durch den Wegfall der im alten Gesetz genau geregelten Bedingungen für eine Kapitalisierung nun leichter und unbürokratischer?
Sind noch andere Veränderungen im Gesetz geplant?
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Änderung des Conterganstiftunggesetzes 13 Jan 2020 18:01 #46582

  • Cora1961
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Kann hier keiner etwas dazu schreiben?
Sind keine Details bekannt?
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Änderung des Conterganstiftunggesetzes 16 Jan 2020 12:11 #46588

  • Lilly
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Hallo Christian,
Anfrage an dich...wird diese Kürzung auf 5 Jahre bei den Betroffenvertretern noch ein Thema sein..?...oder wird es so hingenommen was uns da auferlegt ist..?..Wann bekommen wir den Bericht aus Heidelberg zu lesen..?..Weißt du da Näheres?..Würde wahrscheinlich viele Geschädigte interessieren..
Vielen Dank für eine evtl Antwort
Liebe Grüße
Lilly
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Änderung des Conterganstiftunggesetzes 16 Jan 2020 21:07 #46589

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In der Tat ist diese Neuregelung noch aktuell. Diese würde erst in ein paar Jahren in Kraft treten. Wir müssen aber erreichen, dass wir für 10 Jahre verkapitalisieren dürfen. Dafür werde ich kämpfen.

LG
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Änderung des Conterganstiftunggesetzes 16 Jan 2020 21:08 #46590

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Lilly schrieb:
Ich wollte nächstes Jahr meine Restschuld meines Hauses kapitalisieren lassen...ich bin erst 58ig...daa kann ich jetzt auf die verkürzte Laufzeit von 5 Jahren vergessen...da bleibt mir nur noch wenig übrig von meiner Rente...die Bank hat mit einer Laufzeit von 10 Jahren kein Problem wegen meines Alters...das ist echt eine Unverschämtheit der Stiftung...meine Meinung...
Gruß
Lilly


Liebe Lilly!
Die Stiftung hat Dir aber noch nicht mitgeteilt, dass Du nur für 5 Jahre verkapitalisieren kannst?

Änderung des Conterganstiftunggesetzes 16 Jan 2020 22:33 #46592

  • Cora1961
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Bin jetzt irgendwie komplett verwirrt:
Werner schreibt weiter oben, dies sei nun geltendes Recht und du Christian schreibst die neuen Regelungen würden erst in einigen Jahren gelten.
Was denn nun, bitte um Aufklärung, danke!
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Änderung des Conterganstiftunggesetzes 17 Jan 2020 22:58 #46593

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Wie Werner richtig schreibt ist es geltendes Recht. - aber erst ab dem 1.1.2024

MIt. Art. 49 (dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0351-19.pdf) ist folgende Regeölung vorgesehen:
"Auf Antrag ist die Conterganrente zu kapitalisieren, wenn dies im Interesse desMenschen mit Behinderungen liegt. Die Conterganrente kann auf Antrag auch teilweise kapitalisiert werden. Die Kapitalisierung ist auf die für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahre zustehende Conterganrente beschränkt. Der Anspruch auf Conterganrente, an deren Stelle die Kapitalabfindung tritt, erlischt für die Dauer des Zeitraumes, für den die Ka-pitalisierung gewährt wird, mit Ablauf des Monats, der auf den Monat der Auszahlung der Abfindung folgt."


Aber:
Diese Regelung tritt gem. Art. 59 (dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0351-19.pdf - Seite 159) erst am 1.1.2024 in Kraft.

Momentan gilt also das alte Recht.

Bisher ist die Verkapitalisierungsmöglichkeit an das Bundesversorgungsgesetz gekoppelt. Das Bundesversorgungsgesetz wird aber entfallen. Darum besteht bei uns daher Regelungsbedarf. Da man davon ausging, dass wir alle 2024 60 Jahre alt sind (was ja nicht stimmt) hat man die 5 Jahre Verkapitalisierungsdauer genommen, die uns nach alten Recht ab dem 60. Lebensjahr momentan zusteht. Hingegen hat man den Verkapitalisierungsgrund vereinfacht/abgeflacht.

Wohlgemerkt: Ich werde das thematisieren.

LG
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Änderung des Conterganstiftunggesetzes 26 Jan 2020 12:36 #46617

  • WerBo
Cora1961 schrieb:
Kann hier keiner etwas dazu schreiben?
Sind keine Details bekannt?


ich habe mal das von Werner angegebene Bundesgesetzblatt überflogen, da steht diese Regelung als eine von (SEHR ) vielen "einfach so" drin.
Aus den Themen der weiteren Regelungen rate ich, dass es sich um eine Anpassung des ContStifG an andere Sozialgesetze handelt, sie wäre dann quasi automatisch gekommen, ohne dass Stiftung oder Vertreter dabei überhaupt mitgeredet hätten.

Änderung des Conterganstiftunggesetzes 26 Jan 2020 12:41 #46618

  • WerBo
Lilly schrieb:
Ich wollte nächstes Jahr meine Restschuld meines Hauses kapitalisieren lassen...ich bin erst 58ig...daa kann ich jetzt auf die verkürzte Laufzeit von 5 Jahren vergessen...da bleibt mir nur noch wenig übrig von meiner Rente...die Bank hat mit einer Laufzeit von 10 Jahren kein Problem wegen meines Alters...das ist echt eine Unverschämtheit der Stiftung...meine Meinung...
Gruß
Lilly


Wenn ich das richtig gelesen habe, kannst Du jetzt noch für 10 Jahre kapitalisieren. In 5 Jahren ist dann nicht, wie vorher, der Deckel drauf, sondern es gibt 5 Jahre ohne Bedingungen. Die Stiftung wurde sicher gar nicht gefragt. ( siehe anderes Posting, ich halte das für eine allgemeine Anpassung )
Man sollte deren Wichtigkeit bei der Gesetzgebung nicht überschätzen. Außerhalb des ContStifG kennt die bestimmt keiner.

Übrigens: braucht man die Rente nicht auch zum Leben ? Wenn es wirklich 10 Jahre lang nichts mehr gäbe, hätten die meisten dann nicht ein Geldproblem ?
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