Heute, 18.07.2017, hat die Conterganstiftung folgendes Urteil des VG Köln auf ihrem CIP-Portal veröffentlicht:
Aktuelles aus Juli 2017 - Urteil Verwaltungsgericht (VG) Köln zum Informationsfreiheitsgesetz
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Conterganstiftung für behinderte Menschen auferlegt, anonymisierte Daten sämtlicher Personen, die seit den 1970er Jahren durch die Stiftung als contergangeschädigt anerkannt sind, herauszugeben.
Die Stiftung wurde mit dem Urteil verpflichtet, zu Forschungszwecken des Antragstellers anonymisierte Informationen über
1. Geburtsmonat, Geburtsjahr der Betroffenen
2. die Bezeichnung des thalidomidhaltigen Medikaments, auf das die Schädigung nach Einnahme durch die Mutter zurückgeführt wurde und
3. das Geburtsland, soweit bekannt (falls dazu keine klare Angabe vorliegt, die Staatsangehörigkeit) der Betroffenen
zu gewähren.
Eine Einwilligung der Betroffenen ist nach der Entscheidung des Gericht nicht erforderlich.
Der Stiftungsvorstand möchte Sie als Betroffene daher auf diesem Wege informieren.
Hier finden Sie das Urteil mit den Entscheidungsgründen: