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Conterganstiftung: Eklat bei der Stiftungsratssitzung...

Kundgebung vom 16.10.17: Betroffenenvertreter unerträglich aus dem Stiftungsgeschehen ausgegrenzt....

 

Die beiden Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen, Christian Stürmer und Andreas Meyer, blieben am 16.10.2017 der außerordentlich anberaumten Stiftungsratssitzung der Conterganstiftung für behinderte Menschen fern.

 

Auf dieser überfallartig anberaumten Stiftungsratssitzung sollten in der Zeit, in der der sich die neue Bundesregierung noch nicht gebildet und der Deutsche Bundestag mit seinen für das Thema“ Contergan“ zuständigen Ausschuss sich noch nicht konstituiert hat, noch schnell durch das SPD geführte Ministerium Fakten geschaffen werden. So waren insbesondere zum einen die Verlegung der Geschäftsstelle von Köln nach Berlin und die Berufung eines neuen Vorstandsmitglieds Tagesordnungspunkte.

 

In der Zeit der Sitzung führten die gewählten, selbst schwer conterganbetroffenen Betroffenenvertreter vor dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in dem die Stiftungsratssitzung stattfand, eine Kundgebung durch.

Hierzu wurde - auf der vor dem Ministerium durch die Polizei abgesperrten Glinkastr. - eine Bühne mit Lautsprecheranlage, ein Pavillon und eine behindertengerechte Toilette aufgebaut.

 

Christian Stürmer und Andreas Meyer forderten auf der Kundgebung gemeinsam, dass die Conterganstiftung in die Hände der Geschädigten gehört. Sie legten dar, dass es unerträglich ist, dass die Ministerialvertreter im Stiftungsrat mit ihren 3 Sitzen die gewählten Opfervertreter, die lediglich 2 Sitze haben, dominieren und die Ministerialvertreter ihre Macht zu Lasten der Betroffenen rigoros ausnutzen.

 

Das, so Christian Stürmer, wird alles andere als den historischen Gegebenheiten gerecht. Der Staat hat erhebliche Mitschuld am Conterganskandal - angefangen damit, dass er es  unterließ, rechtzeitig adäquate Arzneimittelschutzgesetze einzuführen und erst durch die Römischen Verträge als letztes Land im gesamten EWR-Raum zur Einführung solcher Vorschriften gezwungen werden musste; auch ansonsten Grünenthal „Tür und Tor“ öffnete und sich sogar abschließend darin verstieg, die Geschädigten mit § 23 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes der Stiftung zu enteignen, nämlich sämtliche Ansprüche gegen die Firma Grünenthal, ihre Eigentümer, und Angestellten ausdrücklich zum Erlöschen brachte.

Hiernach wurden wir, so Christian Stürmer weiter, „mit einem Butterbrot“ zu den Sozialkassen geschickt, währenddessen die Eigentümer von Grünenthal zur 30 reichsten Familie Deutschlands aufstiegen.

 

Im Jahre 2013 führte der Deutsche Bundestag einen Paradigmenwechsel durch und sorgte für Renten, womit die Geschädigten ein selbstbestimmtes Leben zu führen in der Lage sind. Christian Stürmer bedankte sich auch auf der Kundgebung ausdrücklich in Richtung des Deutschen Bundestages für diese „kleine Revolution“. Gleichsam ist es bedauerlich, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diesen Paradigmenwechsel aber nicht nach vollzieht, beschwerte sich Christian Stürmer auf der Kundgebung.

Während schon die normale Behindertenpolitik, insbesondere die UN Behindertenrechtskonvention, adäquate Teilhabe nach dem Motto verlangt “Nichts ohne uns über uns!“, so muss es in einer Institution, wie der Conterganstiftung, selbstverständlich sein, dass die Betroffenen wenigstens eine Chance haben, berechtigte Anliegen durchzusetzen. Das ist aber nach wie vor nicht der Fall.

 

Dass wir uns zu Wort melden und mehr Mitsprache fordern, so Christian Stürmer, wird durch das Bundesministerium, mitsamt dem Stiftungsvorstand dahingehend beantwortet, dass versucht wird, alle Macht des Stiftungsrates auf den zwei bis dreiköpfigen Stiftungsvorstand zu verlagern. Mit diesem Begehren sind der Stiftungsvorstand und das Bundesministerium im letzten Jahr im Deutschen Bundestag gescheitert.

In dem dann folgenden Evaluierungsprozess bezüglich der Stiftungsstrukturen wurden der Stiftungsvorstand und die Leitung des Bundesministeriums nicht müde, zu erklären, dass die Betroffenenvertreter hierin vollständig einbezogen werden. Anstatt dies aber tatsächlich auch zu tun, wurden heimlich, an den Betroffenenvertretern vorbei, Gutachten in Auftrag gegeben, um die gewünschten Ziele der Kompetenzerweiterung und damit der Entmachtung der Betroffenenvertreter, zu erreichen. Der durch das Ministerium mit der Erstellung eines solchen Gutachtens beauftragte Anwalt schrieb bereits, in welches Korsett er die Stiftungsstrukturen zwängen möchte, nämlich in das einer „Sozialeinrichtung“. Alleine diese Einordnung lässt für uns an der Befangenheit keinen Zweifel und lässt insbesondere erkennen, dass die historischen Gegebenheiten alles andere als begriffen wurden.

 

Zahlreiche Conterganopfer und auch Nichtbetroffene solidarisierten sich auf der Kundgebung mit den Betroffenenvertretern.

 

Geradezu als tragisch kann angesehen werden, dass niemand aus dem BMFSFJ es für nötig befand, auch nur mal kurz rauszukommen, um mit uns das Gespräch zu suchen.

Im Gegenteil: Man tagte und beschloss – ohne die Betroffenenvertreter. Frau Christine Lüders wurde von den Minsterialvertretern zum 3. Vorstandsmitglied gewählt, die Durchführung einer Gefäßstudie beschlossen und die Geschäftsstellenverlegung vertagt.

 

So kann es keinesfalls weitergehen! 

 

 

 

 

 

 

 

 

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