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Contergan-Opfer: Menschenrechtsklage gegen Bundesrepublik
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Contergan-Geschädigte haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Sie wollen höhere Rentenzahlungen durchzusetzen.

Ein Netzwerk von deutschen Contergan-Geschädigten wendet sich erstmals an ein internationales Gericht. Die Betroffenen hätten bereits am Freitag die letzten ausstehenden Papiere der 2000 Seiten umfassenden Klageschrift beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg abgegeben, sagte ihr Sprecher Christian Stürmer. Die Klage werde nun auf Zulässigkeit geprüft. Wie lange das dauert, lasse sich nicht abschätzen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte eine Beschwerde des Netzwerks nicht angenommen.

Vorwurf: unzureichende staatliche Fürsorge


Die Contergan-Geschädigten werfen der Bundesrepublik einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor: Sie komme ihrer Pflicht zur Versorgung der Opfer nur unzureichend nach. Der deutsche Staat habe mit der Errichtung einer Stiftung sämtliche Ansprüche schwerstgeschädigter Kinder gegen den Herstellerkonzern Grünenthal ausgeschlossen. Die Opfer seien stattdessen an Sozialämter verwiesen worden, was dazu führe, dass in Deutschland für Contergan-Opfer die niedrigsten Renten weltweit gezahlt würden. Die Contergan-Geschädigten lebten großteils in bitterster Armut, sagte Stürmer.

Das Netzwerk vertritt rund 350 Geschädigte. Insgesamt leben in Deutschland heute noch rund 2800 Betroffene, die ohne ausgebildete Gliedmaßen zur Welt kamen, nachdem ihre Mütter Ende der 50er-Jahre das Schlafmittel Contergan der Firma Grünenthal eingenommen hatten. Die Opfer beziehen derzeit Renten von 242 bis 1090 Euro monatlich.

Erst im Juli verklagte ebenfalls ein Contergan-Opfer die Bundesrepublik auf Schadenersatz. Der Betroffene reichte seine Klage beim Landgericht Bonn ein.
pap/dpa
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