Am 28.11.2016 fand im Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages eine Anhörung bezüglich beabsichtigter Änderungen im Conterganstiftungsrecht statt
Zum Gesetzentwurf eines Vierten Conterganstiftungsänderungsgesetzes:
Hierzu war auch der Bundesvorsitzende des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. als Sachverständiger eingeladen.
Dazu die ausführliche Sachverständigenexpertise von Christian Stürmer:
http://www.contergannetzwerk.de/media/kunena/attachments/42/Expertise_Stuemer_Anhoerung_28-11-16.pdf