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THEMA: Conterganstiftung muss Einzelfall neu prüfen

Conterganstiftung muss Einzelfall neu prüfen 24 Nov 2023 14:25 #50936

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Die Conterganstiftung in Köln muss laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von Donnerstag erneut über den Antrag eines Mannes auf Leistungen entscheiden. Der 1960 geborene Kläger hatte 2011 wegen mehrerer Körperschäden vergeblich eine Unterstützung durch die Stiftung beantragt. Das oberste Verwaltungsgericht von NRW entschied, dass in dem Fall das Entscheidungsverfahren über einen Schadensfall nicht eingehalten worden sei. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage abgewiesen.
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Das OVG teilte mit, es sei keine Entscheidung der gesamten Medizinischen Kommission der Stiftung eingeholt worden. Nur ein Teil ihrer Mitglieder - nämlich 8 von 22 - seien mit dem Fall befasst gewesen. Die Stiftung müsse erneut über den Antrag entscheiden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Conterganstiftung zahlt derzeit nach eigenen Angaben Renten für etwa 2300 Geschädigte. Ihre Mütter hatten während der Schwangerschaft das rezeptfreie Schlafmittel Contergan eingenommen, das die Ungeborenen schädigte.

Das Pharmaunternehmen Grünenthal aus Stolberg bei Aachen hatte das rezeptfreie Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan seit 1957 vertrieben. In den frühen 1960er Jahren stellte sich heraus, dass das Präparat die Föten massiv schädigt, wenn es in der frühen Schwangerschaft eingenommen wird. Allein in Deutschland kamen den Angaben zufolge Tausende Kinder mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen zur Welt.

© dpa-infocom, dpa:231123-99-54825/3
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Conterganstiftung muss laut einem Urteil vom OVG Münster 24 Nov 2023 14:26 #50937

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Genügt das bei der Conterganstiftung geführte Verfahren auf Bewilligung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann die Stiftung im Einzelfall zu einer erneuten Entscheidung über den Antrag verpflichtet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit seinem heute verkündeten Urteil entschieden.

Der im Jahr 1961 geborene Kläger beantragte im Jahr 2011 die Festsetzung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz wegen mehrerer Körperschäden. Er machte geltend, seine Mutter habe während ihrer Schwangerschaft mit ihm wegen Schlafstörungen das Mittel Contergan eingenommen. Die Conterganstiftung lehnte den Antrag des Klägers ab und wies den dagegen gerichteten Widerspruch des Klägers zurück. Sie stützte sich dabei auf die Einschätzung einzelner Mitglieder der bei ihr eingerichteten Medizinischen Kommission, wonach die Schädigungen des Klägers nicht typisch für einen Thalidomidschaden (bzw. einen Conterganschaden) seien. Das Verwaltungsgericht Köln hat die dagegen erhobene Klage abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen, die nun teilweise Erfolg hatte.

Zur Begründung seines Urteils hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt: Nach dem Conterganstiftungsgesetz besteht ein Anspruch auf die Gewährung von Leistungen wegen Fehlbildungen, die mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Grünenthal GmbH, Aachen, (wie etwa des Mittels Contergan) durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können. Diese Voraussetzungen liegen für einen Teil der geltend gemachten Schädigungen schon deshalb nicht vor, weil diese nicht auf vor der Geburt entstandenen oder angelegten Fehlbildungen beruhen. Hinsichtlich der weiteren Schädigungen konnte der Senat auch unter Berücksichtigung des herabgesetzten Beweismaßstabs nicht abschließend feststellen, ob diese Schädigungen mit der Thalidomideinnahme der Mutter während der Schwangerschaft mit dem Kläger in Verbindung gebracht werden können. Der Senat hatte diesbezüglich auch kein bzw. keine Sachverständigengutachten zur weiteren Aufklärung einzuholen, weil der Gesetzgeber insoweit ein besonderes gesetzliches Verfahren vorgesehen hat, was vorliegend nicht den darin geregelten Anforderungen entsprechend durchgeführt worden ist. In einer solchen Fallkonstellation kann das Gericht ausnahmsweise von der Herstellung der Spruchreife absehen. Denn das Conterganstiftungsgesetz sieht vor, dass eine aus medizinischen Sachverständigen verschiedener Fachbereiche sowie einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt bei der Conterganstiftung eingerichtete Kommission, die sog. Medizinische Kommission, darüber entscheidet, ob ein Schadensfall nach dem Gesetz vorliegt, und diesen bejahendenfalls bewertet. Auf der Grundlage dieser Entscheidung setzt der Vorstand der Conterganstiftung die Leistungen fest. Dieses Verfahren wurde im Fall des Klägers nicht eingehalten. Es wurde keine Entscheidung der Kommission als Gremium eingeholt, sondern nur ein Teil ihrer Mitglieder (8 von 22) mit dem Fall befasst. Aus dieser Befassung, die sich im Wesentlichen auf die Einholung medizinischer Stellungnahmen beschränkte, war zudem eine Entscheidungsfindung nicht nachzuvollziehen. Unter diesen Umständen hat der Senat die Beklagte verpflichtet, über den Antrag insoweit erneut zu entscheiden.

Der Senat hat die Revision zugelassen.

Aktenzeichen: 16 A 1884/22 (I. Instanz: VG Köln 7 K 2730/17)
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Conterganstiftung muss laut einem Urteil vom OVG Münster 26 Nov 2023 09:50 #50947

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www.diebewertung.de/contergan-urteil/

Published On: Sonntag, 26.11.2023By Die Redaktion

Das Oberverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass die Conterganstiftung im Falle einer unzureichenden Verfahrensführung bei der Bewilligung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz zu einer erneuten Entscheidung über den Antrag verpflichtet werden kann. Dieses Urteil betrifft den Fall eines Klägers, geboren 1961, der 2011 Leistungen aufgrund von Körperschäden beantragte, die er auf die Einnahme des Medikaments Contergan durch seine Mutter während der Schwangerschaft zurückführt.

Die Conterganstiftung lehnte den Antrag ab, basierend auf der Einschätzung einiger Mitglieder ihrer Medizinischen Kommission, dass die Schädigungen des Klägers nicht typisch für einen durch Thalidomid – den Wirkstoff in Contergan – verursachten Schaden seien. Das Verwaltungsgericht Köln wies daraufhin die Klage ab. In der Berufung gegen dieses Urteil erzielte der Kläger teilweise Erfolg.

Das Conterganstiftungsgesetz gewährt Leistungen für Fehlbildungen, die mit der Einnahme von Thalidomid während der Schwangerschaft in Verbindung stehen. Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass einige der geltend gemachten Schädigungen des Klägers nicht die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen, da sie nicht auf vor der Geburt entstandenen Fehlbildungen beruhen. Für andere Schädigungen konnte nicht abschließend festgestellt werden, ob ein Zusammenhang mit Thalidomid besteht.

Das Gericht betonte, dass die Conterganstiftung ein spezielles Verfahren anwenden muss, welches im Fall des Klägers nicht korrekt durchgeführt wurde. Eine Entscheidung der Medizinischen Kommission der Stiftung, bestehend aus medizinischen Sachverständigen verschiedener Fachbereiche, wurde nicht eingeholt. Stattdessen befassten sich nur ein Teil der Mitglieder mit dem Fall, ohne eine nachvollziehbare Entscheidungsfindung.

Die Conterganstiftung ist nun verpflichtet, den Antrag des Klägers erneut zu prüfen. Das Urteil ermöglicht eine Revision.

Hintergrund des Contergan-Skandals: In den 1950er- und 1960er-Jahren führte die Einnahme des Schlafmittels Contergan, das Thalidomid enthielt, bei schwangeren Frauen zu schweren Fehlbildungen bei Neugeborenen. Dies führte zu einem der größten Medikamentenskandale der Geschichte und resultierte in der Einrichtung der Conterganstiftung zur Unterstützung der Betroffenen.
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Conterganstiftung muss laut einem Urteil vom OVG Münster 26 Nov 2023 10:18 #50949

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Medizinische Kommission anders entscheiden wird, wenn sie den Antrag erneut vorliegen hat. Ich glaube nicht, dass sich auf Grund des Urteils des OVG irgendetwas in der Conterganstiftung in Hinblick auf die Bearbeitung der Anträge ändern wird. Dazu müsste jeder Antragsteller klagen, wenn der Verdacht besteht, dass in der Medizinischen Kommission nicht sorgfältig gearbeitet wurde.

Oder sehe ich es verkehrt?

Der Vorsitzende der Medizinische Kommission handelt vorsätzlich rechtswidrig. Leider wird er dafür nicht zur Rechenschaft gezogen. Sehr bedauerlich.
Herzliche Grüße
Monika
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Conterganstiftung muss laut einem Urteil vom OVG Münster 26 Nov 2023 11:56 #50953

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Wenn Entscheidungen nicht korrekt zustande kommen, so bietet dies natürlich ein Hilfsargument, um dem Damoklesschwert von massivsten Anwalts- und Gerichtskosten in Gerichtsverfahren zu entkommen.
Jedenfalls gehe ich davon aus, wenn das Kollektivorgan berät, dies auch die Ärzte ernstnehmen, so dass leichtfertige Beschlussfassungen (von einem Arzt für alle Kommissionsmitglieder) unwahrscheinlicher werden. Die daraus folgende höhere Ernshaftigkeit der Verfahren begrüße ich daher sehr.
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Conterganstiftung muss laut einem Urteil vom OVG Münster 27 Nov 2023 08:41 #50955

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Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Kosten wieder steigen, wenn alle eingereichten Unterlagen / Widersprüche usw. Die Stiftung wird mehr und mehr zu einenm Bürokratie-Monster. Sie lehnen alles ab, machen uns das Leben schwer und sind nicht kooperativ. Ich habe gehofft, dass das Gericht uns zugute kommen lässt und alle Eingereichten als postiv sehen. Ich habe für mein Gutachten über 2500,00 Euro ausgegeben. Der Gutachten von der Stiftung hat zum Schluss reingeschrieben, dass meine Gewichtzunahme das eigentliche Problem ist, welches ich habe. Nur interessant war, dass ich als Kind eine Bohnestange war. Und da hatte ich schon Probleme und Schmerzen gehabt.
Ich bin so froh, dass mein Gutachter Prof. Bläsius, die eigentliche DIagnose erkannt hat und bestätigt. Diese Streiterei dauert nun seit fast 4 Jahren. Es ist unzumutbar, dass die Stiftung sich Zeit lässt und wartet, was das Gericht sagt. Der Gutachter von der Stiftung, der absolut gegen uns, sollte den Hut nehmen und gehen. Ingesamt 3 Anträge habe ich in den letzten Jahren eingereicht. Der Gutachter von der Stiftung - immer der selbe Herr Spezialist Doctor - hat alle meine drei Antäge abgelehnt. Jetzt bin ich froh, dass das Gericht ein Schlussstrich gemacht hat und klar gestellt, dass das Theater nicht so weiter gehen kann.
Gruß Mitstreiter
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Conterganstiftung muss laut einem Urteil vom OVG Münster 27 Nov 2023 10:26 #50959

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Fakt ist, jeder von uns kann die Begutachtungen die innerhalb der Stiftung vor sich gehen bis heute niemals transparent mit verfolgen!!
Zudem sollen wir die Geschädigten selber herausfinden was Thalidomid noch für weiter Schäden an uns hierlassen haben, ein Zustand der einem fassungslos macht.
Zum Nachdenken, selbst Busfahrer oder Piloten um nur diese zwei Berufe zu benennen müssen in regelmäßiger Kontrolle auf ihre Eignung geprüft werden auf Ärzte Trift dies auch zu.

Wir haben bis heute keine Nachricht erhalten das die Gutachter der Stiftung in Sachen Contergan Lehrgänge absolviert haben, sich weiter bilden in Bezug neuer Schädigungen Ergebnisse von Medizinstudien zu Contergan erbracht wurden.

Wir werden immer noch so Begutachtet wie aus den 1973 Jahren, nach einer Liste die bis heute keine wesentliche Aktualisierung erfahren hat im Gegenteil, es wurden sogar noch einige Schäden Komplet aus dieser Liste entnommen und diese Liste wird immer dünner und dünner.
Was das ganze jedoch noch fragwürdiger macht, dass kein unabhängiger Arzt Orthopäde Internist außerhalb der Stiftung einen Befund der Stiftung kommentieren darf oder gar korrigieren bei über 400 Berechtigten Anträgen die von der Stiftung abgeschmettert wurden muss zu Recht die gesamte Begutachtung sofort in Frage gezogen werden!

Wir haben keinerlei wissen über deren tatsächlichen Wissensstand in Sachen Contergan, sind es wirklich Ärzte die da Begutachten ?? offensichtlich nicht wie die 400 Abgelernten Anträge beweisen zurecht sollten sie ihren hippokratischen Eid den sie geschworen haben und ihren erworbenen Titel für uns zugänglich machen.

Diese Gutachter? Wissen alles über uns ALLES wir jedoch nichts über sie gar nichts!!!! Dieses Ungleichgewicht müsste sofort ein Ende haben.

Auffallend ist zudem noch, dass in alle den Jahren bei Sitzungen der Stiftung komischer weise niemals ein Orthopäde, Arzt oder Internist von der Stiftung dabei waren WARUM NICHT??? Dies gilt es zu hinterfragen und klar zu stellen wer die Personen wirklich sind!!

Auch in der Regierung gab und gibt es Politiker die ihr Abitur und Qualifikationen nachweislich gefälscht haben, zu Erinnerung der Name Gutenberg Verteidigungsminister um nur diesen zu erwähnen.
Stefan
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Conterganstiftung muss laut einem Urteil vom OVG Münster 28 Nov 2023 07:51 #50963

Conterganstiftung muss laut einem Urteil vom OVG Münster 28 Nov 2023 07:52 #50964

Contergan Urteil
Published On: Sonntag, 26.11.2023
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Das Oberverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass die Conterganstiftung im Falle einer unzureichenden Verfahrensführung bei der Bewilligung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz zu einer erneuten Entscheidung über den Antrag verpflichtet werden kann. Dieses Urteil betrifft den Fall eines Klägers, geboren 1961, der 2011 Leistungen aufgrund von Körperschäden beantragte, die er auf die Einnahme des Medikaments Contergan durch seine Mutter während der Schwangerschaft zurückführt.

Die Conterganstiftung lehnte den Antrag ab, basierend auf der Einschätzung einiger Mitglieder ihrer Medizinischen Kommission, dass die Schädigungen des Klägers nicht typisch für einen durch Thalidomid – den Wirkstoff in Contergan – verursachten Schaden seien. Das Verwaltungsgericht Köln wies daraufhin die Klage ab. In der Berufung gegen dieses Urteil erzielte der Kläger teilweise Erfolg.

Das Conterganstiftungsgesetz gewährt Leistungen für Fehlbildungen, die mit der Einnahme von Thalidomid während der Schwangerschaft in Verbindung stehen. Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass einige der geltend gemachten Schädigungen des Klägers nicht die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen, da sie nicht auf vor der Geburt entstandenen Fehlbildungen beruhen. Für andere Schädigungen konnte nicht abschließend festgestellt werden, ob ein Zusammenhang mit Thalidomid besteht.

Das Gericht betonte, dass die Conterganstiftung ein spezielles Verfahren anwenden muss, welches im Fall des Klägers nicht korrekt durchgeführt wurde. Eine Entscheidung der Medizinischen Kommission der Stiftung, bestehend aus medizinischen Sachverständigen verschiedener Fachbereiche, wurde nicht eingeholt. Stattdessen befassten sich nur ein Teil der Mitglieder mit dem Fall, ohne eine nachvollziehbare Entscheidungsfindung.

Die Conterganstiftung ist nun verpflichtet, den Antrag des Klägers erneut zu prüfen. Das Urteil ermöglicht eine Revision.

Hintergrund des Contergan-Skandals: In den 1950er- und 1960er-Jahren führte die Einnahme des Schlafmittels Contergan, das Thalidomid enthielt, bei schwangeren Frauen zu schweren Fehlbildungen bei Neugeborenen. Dies führte zu einem der größten Medikamentenskandale der Geschichte und resultierte in der Einrichtung der Conterganstiftung zur Unterstützung der Betroffenen.

Conterganstiftung muss laut einem Urteil vom OVG Münster 01 Dez 2023 12:02 #50987

Conterganstiftung muss laut einem Urteil vom OVG Münster 01 Dez 2023 12:03 #50988

MÜNDLICHE VERHANDLUNG AM OBERVERWALTUNGSGERICHT MÜNSTER VOM 23.11.2023
30. November 2023
Am 23.11.2023 fand vorm Oberverwaltungsgericht Münster eine mündliche Verhandlung in einer gegen die Conterganstiftung gerichteten Klage statt. Wie im Rahmen der 114. Stiftungsratssitzung angekündigt, möchten wir Sie im Folgenden darüber informieren:

Der im Jahr 1961 geborene Kläger beantragte im Jahr 2011 die Festsetzung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz wegen mehrerer Körperschäden. Er machte geltend, seine Mutter habe während ihrer Schwangerschaft mit ihm wegen Schlafstörungen das Mittel Contergan eingenommen. Die Conterganstiftung hat den 2011 gestellten Antrag des Klägers abgelehnt und den dagegen gerichteten Widerspruch des Klägers zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die dagegen erhobene Klage des Klägers mit Urteil vom 09.08.2022 abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 23.11.2023 auf die von ihm zugelassene Berufung des Klägers dessen Berufung teilweise zurückgewiesen und die Conterganstiftung im Übrigen verpflichtet, in einzelnen Punkten über den Antrag des Klägers erneut zu entscheiden. Von den Kosten beider Instanzen trägt der Kläger drei Viertel, die Conterganstiftung ein Viertel. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.

Die Urteilsgründe liegen der Conterganstiftung noch nicht vor. Daher ist es derzeit nicht möglich, zu den eventuellen Folgen der Entscheidung für laufende oder bereits abgeschlossene Verwaltungsverfahren oder zur Einlegung einer Revision Stellung zu nehmen. Sobald das vollständige Urteil vorliegt, wird die Stiftung die Begründung des Gerichts auswerten und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die durch das OVG Münster veröffentlichte Pressemeldung können Sie hier abrufen.
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