monika schrieb:
Das bedeutet, dass derjenige, der in Vorleistung gehen muss, hinter seinem Geld von der Conterganstiftung herlaufen kann.
Ich verstehe auch die Begründung der Conterganstiftung nicht, wie kann ein Geschädigter betrügen, wenn die Rechnung direkt bezahlt wird?
Hallo Monika!
Wenn jemand vorhat zu betrügen - im Einvernehmen des Verkäufers (Absprache), dann hat die Stiftung keine Chance des Beweises! Da hilft auch nicht, dass der Antragsteller vorausbezahlt!
Ich frage mich auch, was das soll!
Wenn jemand ein Hilfsmittel beantragt, dann doch aufgrund der Behinderung, zur Hilfe, zur Erleichterung im Alltag, oder weil andere Sportarten nicht möglich sind! Hier wird man hingestellt, als würden wir Luxusgüter einheimsen, zum Spaß an der Freude! Das ärgert mich am Meisten!
Ich gehe davon aus, dass man einsparen möchte! Betrügerische Absichten ist völliger Quatsch!
LG
Femme