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Christian Stürmer
Stellvertretendes Mitglied im Stiftungsrat der
Conterganstiftung für behinderte Menschen
73760 Ostfildern,  Weiherhagstr. 6
Telefon: 0711/3101676 - Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 


05.11.2012
 

An die
Conterganstiftung für behinderte Menschen
 
Köln
 
 
 
An den
Vorsitzenden des Stiftungsrates
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
- Herrn Ministerialdirektor Dieter Hackler -
 
Köln
 
 
An die
Mitglieder des Stiftungsrates
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
 
 
An die
Conterganopfer
 
 
 
 

 
1.) Verhinderung der Nachbesserungswünsche des Gerentologischen Instituts, Heidelberg und Ausschluss

      des  Stiftungsrates;
2.) Verfügungsberechtigungen über das Vermögen der Stiftung
 
 
 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 

1.) Verhinderung der Nachbesserungswünsche des Gerentologischen Instituts, Heidelberg und Ausschluss des Stiftungsrates


Wie ich heute per Zufall aufgrund eines Newsletters des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. (Seite 5 - http://www.contergan.de/671/files/20121105141909Newsl6.pdf) erfahren habe, sah das Gerentologische Insititut die Notwendigkeit, hinsichtlich der Einkommens- und Bedarfsverhältnisse der Conterganopfer, mittels eines zusätzlichen Fragebogens, konkrete Feststelllungen zu treffen.
 
In der Tat leidet, auch meines Erachtens nach, die fast eine halbe Million Euro kostende Studie daran, dass "um den heißen Brei herumgetanzt" - alles Mögliche im damals verschickten Fragebogen abgefragt wurde, aber nicht, wie das durchschnittliche Einkommen der Betroffenen ist und was dem an Bedarf gegenüber steht.
 
Wenn dann das Forschungsinstitut eine Nachbesserung, d.h. einen neuen Fragebogen mit solchen Fragen anstrebt, erschließt es sich mir nicht, warum dies dann durch die Stiftung verhindert wurde.
 
Ich bitte Sie daher um Aufklärung, wie die genauen Modalitäten insoweit waren, insbesondere:
 
a) Wer genau hat die Erforderlichkeit der Nachermittlung von Einkommens-, Vermögens,- und Bedarfsdaten gesehen?
 
b) Welche Organe der Stifung haben hierüber wann und was beraten - bitte übersenden Sie mir entsprechende Protokolle?
 
c) Waren die Fragebögen schon gedruckt,
 
    aa) mit welchen Fragen (bitte übersenden Sie mir eine Kopie eines Fragebogens), sofern noch keine

         gedruckt war: welche Fragen waren hierfür vorgesehen?
 
    bb) wer hat ggf. über die Nichtversendung der Fragebögen entschieden (bitte Protokolle übersenden)    

          und  aus welchem  Grund?
 
d) warum wurde dem Stiftungsrat diese Fragen vorenthalten?
 

 
2.) Verfügungsberechtigungen über das Vermögen der Stiftung
 
 
Hierbei ist mir bekannt, dass die Geschäftsstelle bis in Millionenbeträge hinein, eigenständig, also ohne den Vorstand, Verfügungen zu Vermögensanlagen der Stiftung treffen darf, wobei lediglich bei ganz großen Summen eine vorherige Konsultation des Vorstandes notwendig ist, woheraus sich für mich folgende Fragen ergeben, um deren Beantwortung ich bitte:
 
a) Wer genau hat bei der Stiftung die Kompetenz, Anlageentscheidungen bezüglich des Vermögens der Stiftung zu treffen,
 
    aa) die Geschäftsstelle alleine, ggf bis zu welchem Betrag?
 
    bb) wann muß der Vorstand vorher der Entscheidung konsultiert werden?
 
    cc) wie sind die Modalitäten der Zeichnungsberechtigung bezüglich der Vermögensverfügungen?
 
b) Welche Rechtsgrundlagen kommen bei den aufgeworfenen Fragen zur Anwendung?
 
 
 
Zur Vorbereitung auf die nächste Stiftungsratssitzung werden die Angaben kurzfristig benötigt.
 
Höflich bitte ich die Geschäftsstelle um eine Eingangsbestätigung.
 
 
Vielen Dank für Ihre Mühe!
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Christian Stürmer
Stellv. Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen

 

 

 

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